Dienstag, 19. März 2024
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Goldesel Hypo – Zusammenfassung

Die Entscheidungsträger wurden nicht müde uns zu versichern, dass die Lage sehr kompliziert sei – und dass es vor allem nicht möglich sei festzustellen, wohin das Geld der HAA „entschwunden“ sei.

[[image1]]Dabei kann man anhand der öffentlich zugänglichen Informationen herausfinden, wohin die Milliarden geflossen sind, deren Rückforderung selbigen Entscheidungsträgern so unangenehm ist. Sie lassen lieber den österreichischen Steuerzahler bluten – den sie doch eigentlich vertreten sollten.

In den vergangenen 15 Artikeln dieser Serie wurde jede einzelne Gruppe dargestellt, die sich in der Gunst dieser Entscheidungsträger gesonnt hat. Weiters hat der Autor versucht, anhand vorliegender Unterlagen – und beruflicher Erfahrung – zu schätzen, in welchem Umfang jede dieser Günstlingsgruppen profitierte.

„Profit“ definiert sich dabei als Unterschied
– zwischen den tatsächlich vereinnahmten Beträgen und
– den bei „normaler“ rechtsstaatlicher Abwicklung realisierbaren Einnahmen
pro Nutznießer-Gruppe.

Für all diese „Glückskinder“ ist das Märchen vom Goldesel wahr geworden. Sie haben mit der HAA (viel) mehr Geld erhalten, als sie unter normalen Markt- und Rechtsstaats-Bedingungen verdient hätten.

Die Reihenfolge der Artikel wurde zufällig gewählt – mit Ausnahme der ersten Gruppe, der Unternehmer in Südost-Europa. Diese stehen am Beginn der Aufzählung der Profiteure, weil das von der HAA gewählte Geschäfts- und Finanzierungsmodell die Grundlage für viele weitere Profiteure bildete und als mit Abstand größte Umverteilungsmaschinerie diente.

Überhaupt verfestigt sich der Eindruck, dass der Hauptzweck der HAA in den letzten 15 Jahren darin lag, eine besondere Art der „Entwicklungshilfe“ zugunsten der Reichen und Super-Reichen in Südost-Europa zu leisten – und natürlich auch zugunsten bestimmter krimineller Gruppen. Die bei der Verteilung hilfreichen Geister wurden selbstverständlich fürstlich entlohnt. Das muss doch dem österreichischen Steuerzahler schon ein paar Opfer wert sein.

Die folgende Tabelle reiht die Glückskinder nach der Höhe der ihnen zurechenbaren „Sonder-Vorteile“:
(Die zwei verschiedenen Farben weisen auf zwei Gruppierungen hin, die besonders intensiv zusammengewirkt haben)

Das Ergebnis muss man auf sich wirken lassen:
Zwischen € 18,66 und 24,18 Mrd wurden bisher im Rahmen der HAA „umverteilt“, sind also Empfängern zugutegekommen, die bei einer funktionierenden Rechtsordnung – und bei funktionierenden Aufsichtsbehörden – nicht in den Genuss dieser Vergünstigungen gekommen wären.

Dazu einige Bemerkungen:
1) Einige Vorteile lassen sich recht präzise schätzen; andere dagegen weisen aufgrund der großen Bandbreite an Verrechnungsmöglichkeiten große Rahmen auf – vor allem „Schweigegeld-Aufschläge“ unterliegen großen individuellen Schwankungen.

2) Doppelte Zurechnungen lassen sich nicht immer vermeiden.

3) Bestimmte Positionen der Tabelle beziehen sich nicht auf physisch zugeflossene Vorteile, sondern auf Vorteile aus der Vermeidung von Verlusten. Insbesondere der der BayernLB zugerechnete Betrag entspricht dem (unerwarteten) Vermögensvorteil aus der Vermeidung eines Konkurses der HAA. Dieser Betrag wird in der Gesamt-Statistik tatsächlich doppelt gerechnet, wurde er doch in (mindestens) dieser Höhe an Kreditnehmer und „Abwicklungsgehilfen“ umverteilt.

4) Keine Schätzung wurde zu den beiden letzten Gruppen vorgenommen: Mitarbeiter der HAA und Aufsichtsbehörden. Eine seriöse Festlegung auf Zahlen erscheint nicht möglich. Dennoch ist zu bedenken, dass ohne tatkräftige Mitarbeit und Unterstützung beider – und sei es nur durch Wegsehen – das ganze HAA-Debakel gar nicht möglich gewesen wäre.

Zusammenfassung:

Die Ungenauigkeit dieser Tabelle liegt darin, dass sie im wesentlichen nur die erste Stufe der Vermögenstransfers wiedergibt, also den Abfluss der Mittel von der HAA an die „Glückskinder“; sagen wir präziser: an die „Erst-Begünstigten“. Dies ist aus Bilanzen, diversen Gutachten und wirtschaftlichen Erfahrungswerten nachvollziehbar.

Was sie nicht leisten kann, ist eine Angabe, inwieweit die Mittel von diesen „Erst-Begünstigten“ weitergeflossen sind. Dabei darf mit sehr hoher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass viele der „Glückskinder“-Gruppen nur einen Teil der Zuflüsse für sich behalten durften – vor allem die „hilfreichen Geister“. In einigen Strafverfahren liegen bereits Protokolle auf, die recht präzise Anteile, Beträge und Empfänger benennen. Bei den Empfängern ist aber nicht mit Sicherheit feststellbar, ob es sich dabei z.B. tatsächlich um Parteienfinanzierung oder schlicht um persönliche Bereicherung der Empfänger im Namen einer Partei handelte. Wahrscheinlich kann dies der „Zwischenhändler“ der Transferzahlung selbst gar nicht mit Sicherheit beurteilen.
Auch bei den Aufsichtsbehörden muss bezweifelt werden, dass tatsächlich nur „aus reiner Freundschaft“ jahrelang – und konsequent – weggesehen wurde. Solche Summen können nicht bewegt werden, ohne aufzufallen.

Dabei wäre die Verfolgung relativ einfach:
Solange ein Guthaben elektronisch gebucht wird, ist es nachvollziehbar – rund um die Welt.
Wäre HAA in Insolvenz geschickt worden, hätten die (Straf-)Rechtsbehörden den elektronischen Spuren nachgehen können – und mit etwas politischer Hilfe einen beträchtlichen Teil vieler Gelder aufspüren können.

Aber eine Insolvenz war ja von der österreichischen Bundesregierung ausdrücklich nicht erwünscht ….

Bisher ist die Bundesregierung allerdings eine Begründung schuldig geblieben, auf welcher ideologischen Grundlage eine solche „Koalition zulasten Dritter“ basiert.

Lesen Sie auch: Goldesel Hypo XV – Deutsche Bank

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