Dienstag, 19. März 2024
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Goldesel Hypo XII – Aufsichtsbehörden

Banken bzw. Finanzinstitute gehören zu den am intensivsten regulierten Unternehmens- und Tätigkeitsbereichen des Wirtschaftslebens überhaupt. Die Einhaltung der Regularien überwachen wiederum eine Vielzahl von Aufsichtsbehörden und -organen – je nach Bereich. Praktisch gibt es keinen Vorgang in der Bank, der nicht in irgendeiner Weise einer Aufsichtsbehörde gemeldet oder zumindest die Information darüber zugänglich gemacht werden muss.

[[image1]]Die HAA scheint aber im „aufsichtsfreien Raum“ agiert zu haben:

– Die Versuche des Rechnungshofes, die HAA zu prüfen, sind legendär; ebenso die Riposten von Organen des Landes Kärnten sowie die juristischen Finten, mit denen diese Aufsicht verhindert wurde.

– Spätestens seit 2004 schlugen diverse Notenbanken aus SüdOst-Europa Alarm, allen voran die kroatische Nationalbank.

– Die Finanzprokuratur als „Anwalt der Republik“ stand stets vor einer „Mauer des Schweigens“ bei ihren Versuchen, diverse Verursacher des Schadens zur Rechenschaft zu ziehen. Zwar wurden bisher knapp 100 Strafverfahren eingeleitet. Sie betreffen aber weitgehend nur in Ungnade gefallene Manager und einige „einfache“ Kriminelle. Der Wiedergutmachungswert ist im Vergleich zum Schaden eine Marginalie, die Verfahren beziehen sich bestenfalls auf Nebenfronten der Geldumverteilung.

Im Zusammenhang mit der HAA von „Multi-Organ-Versagen“ zu sprechen, wäre also unfair, denn einige Aufsichtsbehörden wären ihren Aufsichtspflichten gerne nachgekommen – wenn man sie nur gelassen hätte. Daraus folgen einige Fragen:

Fragenkreis 1:

Wer hat veranlasst, dass die zuständigen Behörden – weitgehend – untätig bleiben müssen?
Was veranlasste die übergeordneten Behörden, insbesondere die Österreichische Nationalbank und das Finanzministerium, insbesondere die Bankenaufsicht, mehr als ein Jahrzehnt lang wegzuschauen?
Welche Rolle spielten dabei Organe des Landes Kärnten, insbesondere dessen Landeshauptmann?
Die Beantwortung dieser Frage/n liegt in der Zuständigkeit eines allfälligen parlamentarischen Untersuchungsausschusses.

Fragenkreis 2:

Wenn Organe und Behörden der Republik Österreich mehr als eineinhalb Jahrzehnte lang eindeutige Signale und Hinweise mißachteten: Wie sieht es dann mit der Amtshaftung aus?

Diese träfe nicht nur die als Amtsinhaber involvierten und verantwortlichen Personen, sondern auch die Gebietskörperschaften und Gesellschaften, denen die jeweiligen Ämter zuzurechnen sind.
Im Fall einer rechtsstaatlich korrekten Vorgangsweise, also einer Insolvenz, wäre mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen gewesen, dass Gläubiger ihren Differenzschaden aus dem Titel der Amtshaftung gegen die Republik, und wahrscheinlich auch gegen die Nationalbank, geltend machen würden.

Daher drängt sich die Vermutung auf, dass mit der von der Bundesregierung gewählten Vorgangsweise zumindest auch das Ziel erreicht werden soll, das Thema Amtshaftung unter den Tisch zu kehren.
Oder etwas bürgernäher gefragt: Ist die weiße Weste einiger honoriger Herren wirklich die vielen Milliarden wert, mit denen jetzt die Bevölkerung belastet wird?

Fragenkreis 3 ergibt sich zum Thema Bilanzen:

Noch bis zum Jahreswechsel 2013/14 wurde jeder mit Klage bedroht, der die Bilanzen der HAA vorsichtig in Frage stellte.
Nur Gouverneur Nowotny philosophierte in aller Öffentlichkeit (lt. PROFIL vom 20.12.2013) über Schäden von bis zu € 16 Mrd.
Rückwirkend betrachtet, wissen wir heute, dass der Vertreter der ÖNB der Wahrheit wesentlich näher kommt als in der Bilanz abgebildet.

Was hat Gouverneur Nowotny gewusst, das die Wirtschaftsprüfer der HAA nicht wussten?
Und warum hat Gouverneur Nowotny dieses Wissen nicht mit den Wirtschaftsprüfern geteilt?

Eine besondere Rolle kommt der Österreichischen Nationalbank in mehrfacher Hinsicht zu:

Aufgrund ihrer Informationsrechte wäre es für sie ein Leichtes, den Fluss des „umverteilten Geldes“ nach zu vollziehen – zumindest zum Erstempfänger. Elektronisches Geld hinterlässt immer eine Spur – und diese bleibt in der Regel für lange Zeit gespeichert. In Zusammenarbeit mit der ÖNB und mit deren Wissen hätten die Rechtsverfolgungsbehörden eine Chance auf Aufklärung. Mit der von der österreichischen Bundesregierung gewählten Anstaltslösung brauchen sie es erst gar nicht probieren, erst recht nicht in diversen Steueroasen. (PS: Es gab in der HAA zwar auch einige spektakuläre Bargeld-Transporte. Im Vergleich zur Gesamtsumme sind diese aber bedeutungslos.)

Die Chance auf Aufklärung wäre gut gewesen. Das liegt auch daran, dass die Freiheit des Kapitalverkehrs nur eine Illusion ist. Über Melde- und Informationspflichten haben sich die Nationalbanken einen so umfassenden Eingriff in den Kapitalverkehr verschafft, dass keine Bank ohne vorherige Zustimmung größere Transaktionen durchführt. Auf jeden Fall haben die Nationalbanken umfassendes Wissen über alle größeren Transaktionen.

Aus eigener Erfahrung weiß der Autor, dass selbst Klein-Überweisungen von USD 50.000 in die USA penibel recherchiert und erst freigegeben werden, wenn das zugrunde liegende Geschäft vollständig dokumentiert wird. Im angesprochenen Fall betraf es ein Grundgeschäft, das der ÖNB schon mehrfach dargestellt wurde.

Wie ist es dann möglich, dass bis zu 1000 (sic: tausend !!!) Mal größere Transfers – und zwar in Steueroasen – möglich sind, ohne geprüft zu werden?

Auch wenn die Aufsichtsbehörden als eigene Gruppe in dieser Artikelserie geführt werden, so ist ihnen kein unmittelbarer geldeswerter Vorteil zuzurechnen. Direkte Geldflüsse sind nicht nachweisbar.

Trotzdem drängen sich weitere Fragen auf:
Was ist die Gegenleistung für langjähriges Wegsehen und Auge-Zudrücken?
Welchen Vorteil ziehen also die Verantwortlichen aus ihrer bewußten Untätigkeit?
Für einen bloßen Freundschaftsdienst geschah das Wegsehen und Abnicken viel zu häufig und zu systematisch.
Außerdem ist Politik ein hartes Geschäft: keine Leistung ohne Gegenleistung.
Hat die mit Geldverteilen einhergehende Macht die letztverantwortlichen Politiker dazu verführt, so lange „wegzusehen“? Wie in Artikel 7 dieser Serie (Hans im Glück Nr. 7: Haider- und Kärnten-Festspiele) vorgeführt, zeigten schon kleine Teilsummen des HAA-Verteilungsapparates große Wirkung im politischen Grabenkampf.

Gegen diese Annahme spricht allerdings, dass nur ein ganz kleiner Teil des umverteilten Geldes in Österreich geblieben ist – eigentlich nur bei einigen Provisionären und Beratern. Was für einen politischen Vorteil brächte es den (österreichischen) Entscheidungsträgern, vor allem südosteuropäische Günstlinge zu bedienen?

Oder regierte nicht Gier, sondern Angst? Wurde auf die Entscheidungsträger Druck ausgeübt, der sie zu Handlungen zwang, die die auf sie vertrauende Bevölkerung so massiv schädigen werden?

Wie hoch stehen die Chancen, diese Fragen über einen Untersuchungsausschuss beantwortet zu bekommen?

 

Lesen Sie auch: Goldesel Hypo XI – Direkt-Betrüger

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