Da eine Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in allen Bereichen mit 1. Jänner 2014 nicht möglich ist, bedarf es zur Gewährung der Kontinuität Übergangsmaßnahmen für das Jahr 2014.
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Da eine Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in allen Bereichen mit 1. Jänner 2014 nicht möglich ist, bedarf es zur Gewährung der Kontinuität Übergangsmaßnahmen für das Jahr 2014.
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