Staatliche Beihilfen an Unternehmen sind in der EU grundsätzlich verboten. Es gibt alllerdings einige Ausnahmen von diesem Prinzip. Eine davon ist die Förderung von KMU.
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Staatliche Beihilfen an Unternehmen sind in der EU grundsätzlich verboten. Es gibt alllerdings einige Ausnahmen von diesem Prinzip. Eine davon ist die Förderung von KMU.
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