Samstag, 12. Oktober 2024
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Ibiza-Gate: Oberlandesgericht weist Haftbeschwerde des Julian H. ab. Es drohen bis zu 15 Jahre Haft

Der Justizpalast, Sitz des Oberlandesgerichts / Bild © Gugerell, CC0, via Wikimedia Commons (Ausschnitt) / Foto: Julian H.

Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat am 11. März 2021 einen bedeutenden Beschluss gefasst: die umfangreiche Beschwerde des Julian H. gegen die verhängte U-Haft wurde abgewiesen.

Erfahrene Strafverteidiger raten ihren Klienten, keine Beschwerden einzureichen, weil ein Urteil des Oberlandesgerichtes die Vorhalte eher richtungsweise bestätigt und bei einer möglichen Hauptverhandlung im Strafverfahren bestimmte Bedeutung hat.

Das OLG Wien hat im 38-seitigen Beschluss das gesamte, bisher auch durch EU-Infothek Berichte bekannte Ibiza-Thema aufgearbeitet.

Penibelst werden im Beschluss die zahlreichen Vorhalte gegen Julian H. und viele weitere mögliche Beschuldigte (in allen Fällen gilt die Unschuldsvermutung) dargestellt. In diesem Beschluss werden so ziemlich alle bisher bekannten Namen, welche in Zusammenhang mit der Entstehung, der Produktion und dem Verkauf des Ibiza-Videos jeweils genannt wurden, gewürdigt.

Fast immer – ausgenommen einige Zeugen – werden diese Namen, welche in Zusammenhang mit Entstehung und Produktion des Ibiza-Videos genannt werden, auch mit weißem Pulver in Verbindung gebracht. Das OLG schlüsselt detailliert Handel und Konsumation von kleineren bis zu großen Mengen weißen Pulvers auf, addiert diese auch bei manchen Personen über mehrere Jahre und kommt, sinngemäß, zur Erkenntnis, dass Julian H. einen nennenswert großen Lieferanten des weißen Pulvers haben muss.

Im Beschluss des OLG wird auch die Rolle des angeblichen, ungetreuen Chauffeurs, ein möglicher Streit zwischen ihm und dem Rechtsanwalt Dr. M. zitiert (dazu gibt es Chat Protokolle). Es wird die Szene in der Wiener Anwaltskanzlei, in welcher angeblich S.K. mit HC Strache, dessen Ehefrau und auch dessen Anwalt sowie einer weiteren Person zusammentraf, genau beschrieben und der Verdacht des Erpressungsversuches durch S.K. detailliert begründet.

Größeren Raum hat auch die menschlich gesehen hässliche Story, welche den Faktor Erpressung einer jungen Mutter durch Videoaufnahmen und Rauschgiftkonsum detailliert beschreibt. Der im Herbst 2019 von EU-Infothek angezeigte Vorfall mündete zwischenzeitlich in mehreren noch offenen Strafverfahren und, wie das OLG detailliert beschreibt, mit Erkenntnissen zu neuen Beschuldigten. Das OLG erkennt auch mit großer Deutlichkeit die Glaubwürdigkeit mehrerer Zeugen, welche Julian H. belasten.

Auch die rechtlich eher unbedeutende Frage, weshalb Julian H. und seine Anwälte sich bei ihrer Verteidigung nicht auf die sachlich zitierten Vorhalte beziehen, sondern eher eine politisch-ideologische Story erzählen, gegen die Wiener Staatsanwaltschaft mittels Strafanzeige vorgehen, die Enthüller ebenfalls mit Anzeigen etc. eindecken, geht das OLG sinngemäß mit der Bemerkung ein, dass man eine derartige Vorgangsweise des Beschuldigen und seiner Rechtsanwälte bzw. den Sinn dieser Aktion nicht nachvollziehen könne (siehe EU-Infothek Bericht).

Die 38-seitige detaillierte Begründung, dass die U-Haft gegen Julian H. zurecht besteht, liest sich auch wie eine vorweggenommene Anklageschrift.

In Justizkreisen wird damit gerechnet, dass die erste große Anklage gegen Julian H. zeitnah vorliegen wird.

Je nachdem ob Julian H. auch gegen die Anklageschrift Einspruch erheben würde, könnte die erste Hauptverhandlung bereits in den nächsten Monaten stattfinden.

Entgegen der teilweise ideologisch verbrämten medialen Berichterstattung der Produktion einer vierteiligen Kurzserie in Kooperation mit den Herausgebern des Büchleins über Ibiza Gate, der Herren Obermaier & Obermayer von der Süddeutschen Zeitung (SZ), stellt der Beschluss des OLG die nackte, brutale Wirklichkeit der strafrechtlichen Aktionen dieser organisierten Ibiza-Bande dar.

Der oberste Gerichtshof hat in der Sache RA R.M. gg Omnia/EU-Infothek festgestellt, dass eine Recherche und Enthüllung über Hintergründe und Hintermänner des Ibiza-Videos für die Öffentlichkeit von gleicher Bedeutung ist wie die Inhalte des Videos.

Oberster Gerichtshof (OGH) / Bild © ogh.gv.at

Diesem OGH Urteil wird der OLG Beschluss sehr gerecht.

 

 

„Haftbefehl war gerechtfertigt“ / ZIB 2 vom 26.04.2021 – Meldungen, https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-2/1211/ZIB-2/14090210 / Screenshot: ORF-TVthek, Bild © ORF

2 Kommentare

  1. Danke, EU-Infothek und Hr. Schmidt,

    ich will mir gar nicht vorstellen, wenn nicht Sie Engagement gezeigt und Geld in die Hand genommen hätten, diesem miesen Typen nachzurecherchieren. Alle linken Medien stecken seit 2019 ihre Köpfe in den Sand und wollen zu den Hintergründen ihrer drogendealenden und kriminellen Helden seit der Videoveröffentlichung 2019 nichts mehr wissen und schon gar nichts mehr berichten.
    An der Spitze der Staatsfunk, der 2019 seine geilste Zeit hatte, als er den Zusammenschnitt bei jeder Gelegenheit tausendmal rauf und runterspielte und jetzt ganz schmähstad ist.
    Ihre unermüdliche und auch für die Demokratie wichtige Arbeit wird hoffentlich noch vom letzten Erfolg gekrönt werden, dem Nachweis und der Veröffentlichung, wer denn nun das Gold für diese Manipulation bereitgestellt hat.
    Es bleibt noch spannend.
    Und dass die (ihrer Vermutung nach geäußerten) illegalen Glückspielbetreiber mit der neuen Novelle schneller in die Grube fallen werden, die sie (mit dem Video) zu verhindern versucht haben, lässt uns zumindest schmunzelnd und mit etwas Schadenfreude zurück.

  2. Gratuliere, Herr Prof. Gert Schmidt!
    Jetzt kommt Bewegung in die Angelegenheit. Die FPÖ kündigt Anschuldigungen an die ÖVP an, bin neugierig wer belastet wird.
    Eines ist sicher, man hat alles unternommen um eine Koalition mit der FPÖ zu verhindern und einen Keil in ÖVP und FPÖ zu treiben, um eine linke Allianz zu bilden.
    In Deutschland wird es schon praktiziert.

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