Freitag, 29. März 2024
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Ibiza-Gate: Julian Hessenthaler wurde erste, schwerwiegende Anklage – es drohen bis zu 15 Jahre Haft – wegen Suchtgiftdelikten zugestellt. J.H. erhob dagegen Einspruch, dem Vernehmen nach nur wegen Verhandlungsort St. Pölten (Anklage liegt der Redaktion vor)

Julian Hessenthaler, Bild: Polizei Bildbearbeitung / RA Dr. Ramin Mirfakhrai, Bild: Facebook / Das Ibiza-Video, Bildmontage: EU-Infothek / Quelle: Spiegel, SZ / Süddeutsche Zeitung

Die Hauptverhandlung findet sehr wahrscheinlich im Herbst 2021 in St. Pölten statt.

Zwischenzeitlich wurden mehrere von J.H. beantragte „Einstweilige Verfügungen“ des Landgerichtes Berlin gegen EU-Infothek von diesem Gericht außer Kraft gesetzt.

Nachdem EU-Infothek als erstes Medium Julian Hessenthaler und den Wiener RA Dr. Mirfakhrai bereits im Mai 2019 als „Ibiza-Video“- Drahtzieher enthüllt hatte, wehrte sich Julian Hessenthaler mit seinem Berliner Anwalt Eisenberg mit Händen und Füßen gegen die Berichterstattung von EU-Infothek über die Entstehung der hinterhältigen Ibiza-Falle und über die Veröffentlichung des Machwerks Ibiza-Video.

Julian Hessenthaler, Bild: Polizei Bildbearbeitung / RA Dr. Ramin Mirfakhrai, Bild: Facebook

Am Ende, jetzt vor der Anklage, zwei Jahre später, im Sommer 2021, bleibt von diesen zahlreichen aggressiven Medienklagen gegen EU-Infothek nichts übrig.

Vier einstweilige Verfügungen hatte Eisenberg für seinen Mandanten gegen EU-Infothek beim Landgericht Berlin erwirkt (Landgericht Berlin zu 27 O 326/19, 27 O 479/19, 27 O 85/20 und 27 O 416/20). Diese einstweiligen Verfügungen ergingen als vorläufige Entscheidungen in einem Eilverfahren, in dem nur eine rudimentäre Prüfung erfolgt.

Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21 / Bild © Wikipedia Commons, Urheber: Gerd Fahrenhorst

Die eigentliche Prüfung ist dem Hauptverfahren vorbehalten, das EU-Infothek im Frühjahr 2021 einleitete, um eine definitive Entscheidung dieser Angelegenheiten herbeizuführen. Anfang Juli 2021 fand nun in diesen Hauptverfahren vor dem Landgericht Berlin die mündliche Verhandlung statt. Wider Erwarten hat Hessenthaler sich diesem Verfahren nicht mehr gestellt. Weder Eisenberg, noch ein anderer Anwalt ist für ihn bei diesem Verhandlungstermin in Erscheinung getreten.

Daher wurden auf Antrag von EU-Infothek vier Versäumnisurteile gegen Hessenthaler gefällt, womit die einstweiligen Verfügungen aufgehoben und die damit verbundenen Einschränkungen der Berichterstattung weggefallen sind.

Diese Passivität steht im Gegensatz zu der lauten und polternden Art, mit der Eisenberg sich für seinen Mandanten einsetzte und ihn unverfrorener Weise als völlig unschuldig und Opfer ungerechtfertigter politischer Verfolgung darstellen wollte.

Dabei schreckte er auch nicht davor zurück, Ermittlungsbeamte falsch zu beschuldigen und Amtspersonen zu beleidigen. J.H. erstattete sogar gegen die Wiener Staatsanwaltschaft in Deutschland eine Strafanzeige!

Zwischenzeitig haben das Oberlandesgericht Wien die Untersuchungshaft gegen Hessenthaler wegen dringenden Verdachts der Begehung von Straftaten bestätigt (OLG-Urteil liegt der EU-Infothek Redaktion vor) und die Staatsanwaltschaft Wien gegen Hessenthaler beim Landesgericht St. Pölten Anklage erhoben mit dem Vorwurf der Begehung des Verbrechens des Suchtgifthandels und der Delikte der Urkundenfälschung und des Gebrauchs gefälschter amtlicher Urkunden.

(Ibiza-Gate: Oberlandesgericht weist Haftbeschwerde des Julian H. ab. Es drohen bis zu 15 Jahre Haft):

Der Justizpalast in Wien, Sitz des Oberlandesgerichts. Foto © Gugerell/Wikipedia
Landesgericht St. Pölten / Bild © AleXXw / Alexander Wagner, CC BY-SA 3.0 AT, via Wikimedia Commons

Eine Hauptverhandlung wurde bislang nur deshalb nicht angesetzt, weil die österreichischen Verteidiger von Hessenthaler Einspruch erhoben haben gegen die Anklage, womit sie die angebliche Unzuständigkeit des Gerichts einwenden, was mit der eigentlichen Sache nichts zu tun hat und nur verzögernd wirkt.

Die Methode „Hessenthaler“: Zuerst wird mit großem Getöse versucht, die Fehldarstellung so lange als möglich aufrecht zu erhalten, wenn sich das nicht mehr bewerkstelligen lässt, dann streitet man einfach ab oder taucht überhaupt unter und lenkt auf etwas anderes ab. Das entspricht auch der Vorgangsweise beim Ibiza-Video selbst.

Für Hessenthaler hatte sich freilich das Blatt an der von ihm eröffneten Medienfront bereits früher gewendet. Obwohl er ja angeblich an einem zivilgesellschaftlichen Projekt mitgewirkt hatte, wollte er dann nicht mehr damit in Verbindung gebracht werden und klagte gegen eine ihn identifizierende Berichterstattung.

Damit scheiterte er letztlich beim Kammergericht (Oberlandesgericht) Berlin, das im Dezember 2020 entschied, dass bei der Berichterstattung über das Ibiza-Video Hessenthalers Name genannt und auch sein kriminelles Vorleben erwähnt werden darf.

(Ibiza-Gate: Berliner „Kammergericht“ (Oberlandesgericht) hat entschieden – Medien dürfen über den „Detektiv“ J.H. nun in weiterem Umfang berichten):

Sein Verteidiger Eisenberg hat es ihm nun gleichgetan. Er verlor in erster Instanz vor dem Handelsgericht Wien gegen EU-Infothek (vertreten durch RA DDr. Heinz-Dietmar Schimanko), die ihn wegen bestimmter beleidigender Äußerungen klagt, die in einem mit ihm geführten Interview in einer deutschen Zeitung veröffentlicht wurden.

Eisenberg hatte zunächst versucht, diese Äußerungen zu rechtfertigen, dann aber plötzlich abgestritten, sie getätigt zu haben. Mit Urteil vom 12. Juli hat das Handelsgericht der Klage stattgegeben und Eisenberg zur Unterlassung solcher Beleidigungen verurteilt. Eisenberg hat aber noch die Möglichkeit zur Berufung, wenngleich nach Ansicht der Rechtsberater von EU-Infothek nur mit geringer Erfolgsaussicht.

Hessenthalers Kompagnon Mirfakhrai hat letztlich im April 2021 in Österreich beim Obersten Gerichtshof gegen EU-Infothek (vertreten durch RA-Kanzlei Böhmdorfer-Schender Rechtsanwälte GmbH) verloren, der entschied, dass sein Name bei der Berichterstattung über die Herstellung und Veröffentlichung des Ibiza-Videos genannt werden darf.

(Ibiza-Gate: Oberster Gerichtshof (OGH) entscheidet gegen RA Dr. Mirfakhrai und für Pressefreiheit):

OGH Wien / Bild © ogh.gv.at

Modus wie beim Ibiza-Video – die Lüge möglichst lange aufrechterhalten.

Das alles und insbesondere das gegen Hessenthaler geführte Strafverfahren beeinträchtigt den linksideologischen Narrativ, Hessenthaler und sein „Partner und Einflüsterer“ RA Dr. Mirfakhrai hätten aus purem Idealismus und als Verteidiger der Demokratie das Ibiza-Video gemacht.

Abgesehen davon, dass das Ibiza-Video vielleicht unästhetische Szenen enthält, einen echten Missstand haben diese Täter damit nicht aufgedeckt. Vielmehr haben sie eine durch Kürzungen manipulative Veröffentlichung einzelner kurzer Sequenzen aus dem Ibiza-Video vorgenommen, die irreführend unvollständig sind, weil damit ein falscher Eindruck von den in der Nacht vom 24. auf den 25.07.2017 in der Finca auf Ibiza erfolgten Gesprächen bewirkt wurde, wie das mittlerweile vorliegende vollständige Ibiza-Video und das gesamte Transkript dessen Tonspur belegen.

Die Wahrheit ist auch, dass die unfreiwilligen Hauptdarsteller des Ibiza-Videos – Strache und Gudenus – in dieser Nacht mehrfach betont haben, dass sie sich nur für legale Projekte hergeben, dass das, was sie tun, in Übereinstimmung mit dem FPÖ-Parteiprogramm stehen muss, dass sie Idealisten wollen.

Sie stellen ein Netzwerk mit privaten und geschäftlichen Kontakten zur Verfügung, mit dem die vermeintliche russische Oligarchennichte in Österreich Fuß fassen kann, boten sie an. Aber wenn sie ein gemeinsames Projekt machen, müsse es einen Benefit für Österreich haben. Mehrfach lehnten sie Vorschläge der angeblichen Russin ab, weil deren Verwirklichung Korruption wäre. Als die vermeintliche Oligarchennichte vorübergehend das Zimmer verließ und der ihren Begleiter mimende Hessenthaler alias Thaler versuchte, bei Strache Verständnis dafür zu erwecken, dass sie eben aus dem Osten komme und daher anderes gewohnt sei, meinte Strache nur trocken, dass sie eben den Unterschied zwischen Ost und West lernen müsse.

Bei der Sache mit dem österreichischen Wasser wurde überhaupt gelogen. Denn von Privatisierung von Wasserquellen ist bei Strache und Gudenus keine Rede, die vielmehr betonten, dass diese Wasserquellen heilig seien. Nur beim Verkauf von Wasser war für sie eine Kooperation denkbar, wobei der Staat aber ausreichend verdienen müsse. Strache sprach da wörtlich von „verstaatlichten Strukturen“ bei dieser Vermarktung von Wasser.

Damit bleiben neben ein paar Übertreibungen und unfreundlichen Worten, die viele Politiker in privatem Rahmen äußern und die nur dann kompromittierend werden, wenn davon heimlich eine Video- und Tonaufzeichnung hergestellt wird, nur die Absicht, dass „der Haselsteiner“ keine Aufträge mehr bekomme – angesichts des österreichischen Vergaberechts bloßes Wunschdenken, und die Ambition, ein Medienimperium zu errichten wie Viktor Orban. Letzteres ist bestimmt demokratiepolitisch bedenklich.

Das Thema „Ibiza-Video“ ist – auch angesichts der weitverbreiteten, politisch einseitigen Medienberichterstattung beispielsweise im ORF/Report, welcher in einer Ibiza-Sondersendung Eisenberg noch hofiert, Julian Hessenthaler (direkt aus dem Gefängnis) eine große Interviewbühne für seine Ideologie-Propaganda geboten hatte und Gegenstimmen, wenn überhaupt, im Vergleich zu ihm nur sehr kurz zu Wort kommen ließ – oftmals völlig unrichtig dargestellt worden.

Österreichs Demokratie brauchte nicht verteidigt zu werden, die Bedrohung derselben war frei erfunden. Mit der von ihnen begangenen Täuschung haben Hessenthaler und Mirfakhrai aber eine Staatskrise ausgelöst. Das zeigt, wie leicht ein paar dubiose Gestalten mit unseriösen Mitteln den österreichischen Staat erschüttern können.

So ist es auch mit der Pressefreiheit, deren Verteidiger zu sein sie mit ihrem üblichen moralischen Überlegenheitsgestus vorgeben, der freilich wiederum nur auf Gehabe ohne tatsächliche moralische Autorität basiert. Ein Machwerk wie die Manipulation mit dem Ibiza-Video versuchen sie bis zum Umfallen mit Medien- und Meinungsfreiheit zu verteidigen. Dass dabei die Medien- und Meinungsfreiheit jener, welche die tatsächlichen Fakten rund um das Ibiza-Video offenbaren, verletzt wird und erst mühsam erkämpft werden muss, schert sie nicht. Denn eine Verzögerung bei der Wahrheitsfindung kann ihnen nur recht sein, weil dadurch der bei weiten Teilen der Bevölkerung entstandene falsche Eindruck gefestigt werden kann. Die Medien- und Meinungsfreiheit halten sie eben nur hoch, wenn es um die eigene Meinung geht.

In Erinnerung zu rufen sind daher bereits früh nach der am 17.05.2019 erfolgten Veröffentlichung der Videosequenzen aufgetretene Stimmen der Vernunft wie Konrad Paul Liessmann, der in der Ausgabe der NZZ vom 28.05.2019 von einer manipulativen Veröffentlichung und deren dubiosen Hintermännern schrieb sowie von Häme der Kritiker, die sich mit Heuchelei paart, und verwundert reagierte, dass eine solche Videofalle zu einem legitimen Akt zivilgesellschaftlichen Engagements hochstilisiert wird.

„Da schlug nicht nur die Stunde der Moralisten, sondern auch die der Strategen und Taktiker“, wie Liessmann konstatierte. Und zwar jener, muss man hinzufügen, die vor schmutzigen Methoden wie einer Verschwörung mit hinterhältiger Videofalle und täuschender Verwendung von Videomaterial nicht zurückschrecken.

Vor ihnen muss man den Staat schützen.

EU-Infothek wurde auch vom Obersten Gerichtshof im April 2021 bestätigt, dass die Enthüllung der Hintermänner, welche für das Ibiza-Video verantwortlich sind, mindestens genauso wichtig war und ist, wie die Berichterstattung über die Inhalte des Videos.

Nicht unerwähnt darf bleiben, dass Personen wie Hessenthaler und Mirfakhrai der Republik Österreich immense Kosten verursachen. Sie schädigen auch private Medienunternehmen, welche, wie EU-Infothek, sich mit kostenintensiven Prozessen gegen alle möglichen Angriffe schützen müssen. Wenn dann, nach zwei Jahren Prozessen und bedeutender Anwaltskosten und auch bedeutendem Aufwand innerhalb des Mediums, quasi reiner Zeitdiebstahl, „Bilanz“ gezogen wird, bleiben mit größter Wahrscheinlichkeit die privaten Medien auf Kosten, welche Hessenthaler und Mirfahkrai verursacht haben, sitzen und werden damit – unfreiwillig – zu deren Gläubigern.

Nach Kenntnisstand der EU-Infothek Redaktion hat Hessenthaler zahlreiche österreichische und deutsche Medien geklagt und angezeigt. Sie alle haben das gleiche Problem, welches die Verteidigung der Wahrheit und der Demokratie – als „Kollateralschaden“ – still und leise mit verursacht. Dabei wurde Hessenthaler von „befreundeten“ Medien eifrig unterstützt!

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