Freitag, 11. Oktober 2024
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Goldesel Hypo II – Vermittler, Provisionäre und sonstige hilfreiche Geister bei der Verteilung

In diese Kategorie an „Glücklichen“ fallen all jene, die an dem großen Kuchen mitnaschen durften, die aber in dieser Serie nicht weiter im Detail beschrieben sind.

[[image1]]Vermittler und Provisionäre scheinen im Geschäft der HAA allgegenwärtig. Offensichtlich verfügen unglaublich viele Akteure über wertvollstes Wissen im Zusammenhang mit Kreditvergaben und Projektfinanzierungen, und dieses Wissens scheint bei Kredit- und Finanzierungsentscheidungen so verdienstlich, dass Honorare gefordert und auch bezahlt werden.

Bei „normalen“, also einfachen Krediten oder Finanzierungen (dazu zählt auch das Leasing) waren dies bis zu 3% der zugezählten Summe.
Je „schwieriger“, also risikoreicher der Fall, umso höher wurden die Honorare, bis zu 10%.

Dazu kommen noch zahlreiche „hilfreiche Geister“, die bei der Verteilung der Kreditvaluta und der damit einhergehenden „Abgaben“ behilflich waren. Selbstverständlich mussten sie ebenfalls ihren Anteil für die Unterstützung bei der Umverteilung erhalten – weg von der Realwirtschaft, hin zur Schattenwirtschaft.

Ein Spezialfall sind Immobilien- und Tourismusprojekte

Für deren Entwicklung wurden in der Regel umfangreiche Kredite aufgenommen. Zur gezielten Umverteilung eignete sich die elegante Lösung, die im vorigen Kapital beschrieben wurde (Hans im Glück Nr. 1), nur begrenzt, nämlich nur für den Ankauf der Immobilie, nicht aber für deren weiteren Ausbau. Die Lösung: das Kreditvolumen durch entsprechende Gestaltung der Projektkosten künstlich aufzublähen. Da Entwicklungs- und Beratungskosten nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz an den Gesamtkosten glaubwürdig verrechnet werden konnten, ohne aufzufallen, wurde über Zulieferer ein Netzwerk an „Beratern“ dirigiert, deren Hauptaufgabe die Umleitung von Projektkosten war – kleine Gefälligkeiten inklusive.

Wieviel kann dieser Kategorie zugerechnet werden?
Die Faustregel: Je illegaler das Grundgeschäft, umso mehr Anteil – in der Praxis zwischen 10% und 20% des umgeleiteten Betrages, nach Abzug allfälliger „Eigenkosten“, vor allem eventueller Steuereffekte.

Insgesamt ist der Anteil dieser Begünstigten relativ gering, allerdings bezieht er sich auf einen größeren Anteil an der Bilanzsumme, und zwar auch auf die Privatkredite und den Leasingbereich.

Laut konkreten Schätzungen beläuft er sich auf ca. € 1 – 1,5 Mrd.

 

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