Samstag, 20. April 2024
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Und was passiert mit dem Wunsch nach „Veränderung“?

Bundeskanzler Sebastian Kurz / Bild via flickr (Ausschnitt)Public Domain Mark 1.0

Die Nationalratswahl 2017 stand eindeutig im Zeichen von „Veränderung“. Das fand seinen Niederschlag im Wahlergebnis. In den Analysen des Wahlergebnisses spielte der Wunsch der Bevölkerung nach einem Ende des Reformstaus und damit einer neuen, anderen Art von Politik ein zentrales Wahlmotiv. Das bei der Volkspartei voll zum Tragen kam und sie zur Nummer 1 machte. Als es dann um die Umsetzung des Reformprogramms ging, hatte sich nur die FPÖ als Partner angeboten. Und das war auch dann die tragfähige Basis für eine Regierungsbildung. Die SPÖ mit Christian Kern hatte sich dagegen schon zu Beginn des Wahlkampfjahres auf einen „Plan A“ eingeschworen, der in wesentlichen Punkten nicht mit den Vorstellungen der Volkspartei übereinstimmte.

Jetzt gibt es zunächst Reformstillstand

Faktum ist, dass sich an der Grundeinstellung der Bevölkerung zur Notwendigkeit von politischen Reformen nichts geändert hat. Bis zum Auftauchen des „Ibiza-Videos“ hatte die türkis-blaue Koalition fast unverändert in den Umfragen eine rund 60prozentige Zustimmung, wobei in den letzten Monaten, die ÖVP etwas zulegen konnte und die FPÖ kleine Einbußen erlitt, die aber an der Gesamteinstellung nichts änderten. Das heißt, „Veränderungen“ um Österreich zukunftsfit zu machen, stehen unverändert am Wunschzettel. Damit, dass nun im September vorzeitige Neuwahlen stattfinden, eine Übergangsregierung bereits angelobt wurde und sollte diese den angekündigten Misstrauensantrag überstehen, wird in den nächsten fünf Monaten ein Reformstillstand eintreten.

Kurswechsel birgt für VP Absturzgefahr

Und damit wird es die Aufgabe der nächsten Regierung sein, so rasch wie möglich diesen Reformstau wieder aufzulösen. Nur wie und mit wem wird dies dann möglich sein? Sebastian Kurz und die ÖVP können sicher keinen Kurswechsel vornehmen. Sie haben mit der Ansage, für „Veränderung“ zu sorgen, den Zuspruch der Wähler erhalten und müssen jetzt umso mehr an dieser Linie festhalten. Was der Kanzler auch sofort betont hat. Jeder andere Schritt würde die Partei nur wieder über kurz oder lang auf jenes Niveau zurückführen, das sie hatte als Reinhold Mitterlehner von Kurz im Mai 2017 abgelöst wurde. Nach dem Ausscheiden der FPÖ aus der Regierung, wird sich erst Recht im Herbst die Frage stellen, wie soll es nach den Wahlen weitergehen? Für eine Zweier-Koalition dürfte sich wohl nur noch die SPÖ anbieten.

Klassenkämpfer wittern SPÖ-Morgenluft

Die SPÖ hat sich auch unter der neuen Parteivorsitzenden Pamela Rendi-Wagner im Grunde genommen nicht geändert. Sie sagt zu jeder Änderung einfach Nein. Mehr noch, der linke Flügel mit der Jungsozialistin Julia Herr an der Spitze, wittert bereits angesichts der Führungsschwäche klassenkämpferische Morgenluft. Eine grundlegende Änderung der politischen Sichtweise ist da vorerst nicht in Sicht. Hinzu kommt vielmehr auch noch ein heranwachsender personeller Konflikt, der letztlich auch zu einer Richtungsdiskussion führen wird. Wobei es da um weit mehr als nur darum geht, ob der burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil die bessere Alternative zur konturlosen Rendi-Wagner ist.

Grüne und NEOS sind untergewichtig

Damit bleiben zwei Parteien übrig, die wie es derzeit aussieht, nicht ausreichen, um eine Regierungsmehrheit zustande zu bringen. Bei den Grünen, die schon zu Zeiten von Eva Glawischnig hungrig nach einer Regierungsbeteiligung sind, gilt es vorerst einmal überhaupt abzuwarten, ob ihnen eine Rückkehr ins Parlament kommt. Dazu kommt noch, dass sie nicht nur einem Grün.-Fetischismus anhängen sondern sich bei vielen Themen auch als die besseren Sozialdemokraten gerieren. Da eine Möglichkeit zu finden, den Kurz’schen Reformkurs fortzusetzen, dürfte mehr oder weniger abzuschreiben sein. Bleiben sohin die NEOS, die zwar Reformeifer zeigen, aber unsichere Kantonisten sind und auch für eine Dreier-Koalition mit SPÖ und Grünen zu haben wären.

Wahlsonntag als erster Stimmungstest

Einen Vorgeschmack auf all das, was das Ende der türkis-blauen Regierung erwarten lässt, bietet der kommende Wahlsonntag. Da geht es zwar um die Entscheidung über den künftigen Weg der EU, gleichzeitig ist es aber ein Stimmungstest darüber wie die österreichische Bevölkerung die neue Situation einschätzt. Die Demoskopen halten sich durch die Bank bedeckt. So kurz nach dem „Ibiza-Gau“ und vor dem Wahltag (die Überzahl der Wähler hat sich bereits ihre Meinung gebildet) ist eine seriöse Prognose nicht mehr möglich. Der einzige Kommentar der Meinungsforschern zu entlocken ist, lautet: „Alles ist möglich“. Aus der sonntäglichen Abstimmung wird man können, wie stabil das freiheitliche Lager ist, welchen Rückhalt Sebastian Kurz in der Bevölkerung findet und mit welcher Zukunft die drei Oppositionsparteien rechnen dürfen.

2 Kommentare

  1. Ein Anwalt handelt nicht aus eigenem Antrieb, sondern im Auftrag eines Mandanten. Die Frage ist nur welche politische Gruppe der Mandandant oder Auftraggeber war.
    Nach den Gesetzen der Logik kann man die Grünen und Pilz
    ( kein Geld) ebenso die Türkisen ( gegen ihre eigenen Interessen) ausscheiden.
    Bleibt nur Silberstein und seine Auftraggeber, der ja immerhin schon
    Gusenbauer mit der erfundenen Pflegerin von Schüssels Mutter (das war der gleiche Fake wie Ibiza) eine Wahl entschieden hat.
    Was die NEOS und ihren Mentor Haselsteiner nicht hinderte sich im Wiener Wahlkampf ebenfalls Silbersteins zu bedienen wobei dessen Honorar für die NEOS wohl kaum von diesen selbst, sondern von ihrem großen Förderer berappt wurde, wobei der ORF nicht erwähnt, dass bei der Strabag der Oligarch Deripaska mit 25% oder sogar über Treuhandchaften mit 50% am Gewinn beteiligt ist.
    Nachdem Silberstein nach Fertigstellung des Ibiza -Videos und Auffliegen seiner Tätikeit für die SPÖ aber bereits in Israel im Knast saß, konnte er das Material nicht mehr verwerten und wollte es auch nicht mehr bezahlen.
    So fiel der arme Anwalt um sein Honorar um und blieb auf seinen Kosten sitzen.
    Bis jemand dem Herrn Anwalt doch eine Abfindung seiner Unkosten bezahlte und den Auftritt dieser beiden unseligen Figuren , die offensichtlich unter massivem Einfluss von Enthemmungsdrogen ( wer hat Ihnen die in die Getränke gegeben- Ich möchte auch so was haben !!) und Wodka standen, an die Öffentlichkeit brachte.
    Harti

    • Ja da hast du Recht, aber nur zum Teil – Ein Anwalt darf selbst aber keine Handlungen machen welche Strafbar sind….
      Ich habe nur die Sache geschildert, wobei es auch um den geht der den Auftrag gegeben hatte – sorry wenn das Falsch
      angekommen ist, ich finde meinen Beitrag nichtmehr im chat

      Lg. Mike

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