Donnerstag, 3. Oktober 2024
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Europäische Bahnen: Schulterschluss zum Kommissionsvorschlag der Marktöffnung

Acht europäische Bahnchefs der nationaler Eisenbahnen aus Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz, unter ihnen Christian Kern, ÖBB-Holding-Vorstand, trafen EU-Verkehrskommissar Siim Kallas in Brüssel. Thema war die Liberalisierung nationaler Märkte als Teil des Kommissionsvorschlags zum Vierten Eisenbahnpaket.

[[image1]]Derzeit fehlen die fairen Voraussetzungen für eine Marktöffnung. Ohne Herstellung gleicher Rahmenbedingungen für die Unternehmen, beispielsweise beim Thema finanzielle Altlasten oder bei arbeitsrechtlichen Standards, wird die EU-Kommission ihre Ziele nicht erreichen. Falsche Regulierungsimpulse können Milliarden an Mehrkosten verursachen, wie man am Eisenbahnsektor in Großbritannien oder derzeit am Energiemarkt ablesen kann.

Transportverträge: nationale Entscheidungen

Die Vertreter des Sektors waren sich einig, dass es keinen einheitlichen Zugang zu Marktöffnung geben kann und dass die Entscheidung darüber, wie Transportverträge vergeben werden, bei den verantwortlichen nationalen Behörden liegen sollte.

Die Europäischen Bahnen benötigen dringend einheitliche Interoperabilitäts- und Sicherheitsstandards – die Vorschläge zum 4. Eisenbahnpaket der Europäischen Kommission zu den politisch kontroversiellen Ideen der Entbündelung von Bahnen und Öffnung nationaler Personenverkehrsmärkte können warten.

Effizienter und innovativer Eisenbahnsektor

Während der Debatte nach dem Meeting mit der Kommission kam es zu einem Meinungsaustausch mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments, wie man den Zielen eines effizienten und innovativen Eisenbahnsektors aus Kundensicht gerecht werden könnte.

Die Vertreter der acht Bahnunternehmen drängten Kallas und die Mitglieder des Europäischen Parlaments, die bedeutenden Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten anzuerkennen, zum Beispiel mit Augenmerk auf die Kundenqualitätserwartungen, die Größe und geographischen Voraussetzungen der Mitgliedsstaaten, den finanziellen Rahmen für Infrastrukturinvestitionen, die Arbeitsmarktbedingungen oder den vorherrschenden Grad staatlichen Eingreifens.

Das Ziel der Kommission ist unter anderem die Harmonisierung der Interoperabilitäts- und Sicherheitsstandards, um die weiteren Entbündelungsvoraussetzungen für integrierte Eisenbahnunternehmen und die vollständige Liberalisierung nationaler Eisenbahn-Personenverkehrsmärkte zu implementieren.

 

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