Dienstag, 19. März 2024
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Erster Prozesstag in St. Pölten gegen Julian Hessenthaler am 8.9.21: Die Märchen vom edlen Whistleblower und angeblich gekauften Zeugen

Landesgericht St. Pölten, Bild © AleXXw / Alexander Wagner, CC BY-SA 3.0 AT, via Wikimedia Commons / Foto: eXXpress.at

Vor Gericht darf der Angeklagte ungestraft Märchen erzählen. Auch die Rechtsanwälte haben die Freiheit, ihren Mandanten als völlig unschuldig oder gar glorifizierend darzustellen.

Die Verteidigungsstrategie der beiden Rechtsanwälte des Julian Hessenthaler, Oliver Scherbaum und Wolfgang Auer, wird aller Voraussicht nach noch lange Zeit reichlich Diskussionsstoff unter Journalisten, Politiker, aber auch an den Unis geben.

Die Verteidigung stützt sich, soweit bisher ersichtlich, seit mehr als zwei Jahren auf vom Berliner Anwalt des Julian Hessenthaler, Johannes Eisenberg, aufgebauten Thesen:

  • Julian Hessenthaler ist ein ehren- und heldenhafter Whistleblower, der die Republik Österreich vor einem Unrechtsregime gerettet hat.
  • Die Enthüllungen über Julian Hessenthaler und Ibiza-Gate dienen nur dazu, Julian Hessenthaler in der Öffentlichkeit zu diskreditieren und von der Großtat des Whistleblowers abzulenken.
  • Österreich ist ein Unrechtsstaat, Zeugen wurden gekauft und die zwei Jahre langen Ermittlungen der STA Wien und des BK betreffen einen Unschuldigen. Diese von der Verteidigung verfolgte Theorie wird auch noch durch eine Strafanzeige gegen die STA Wien, eingebracht in der BRD, wegen angeblicher Verfolgung einen Unschuldigen untermauert.
  • Schriftsätze an die STA Wien sind teilweise so verwirrend und beleidigend verfasst, dass die Behörde darauf hinwies, weitere Schriftsätze diese Art einfach zu den Akten zu legen und nicht mehr darauf einzugehen.
  • Ein wahres Feuerwerk von Klagen gegen deutsche und österreichische Medien, natürlich auch gegen die österreichische EU-Infothek, wurden ab Mai 2019 beim Berliner Kammergericht und anderen Gerichtsstätten eingebracht. Es war das Ziel dieser massiven Klagen und Strafanzeigen, Enthüllungsberichte über Julian Hessenthaler im Keim zu ersticken, auch durch extrem hohe Anwaltskosten die Verfolger nicht nur einzuschüchtern, sondern auch mundtot zu machen.
  • Julian Hessenthaler bediente sich seit dem Bekanntwerden des Ibiza-Videos zahlreicher Anwälte:
    • RA Eisenberg, Berlin,
    • RA Dr. Auer, Salzburg,
Wiener Rechtsanwaltskammer / Bild © Wikimedia Commons
Wird die Anwaltskammer wegen der Aussagen des RA Dr. Auer beim Prozess in St. Pölten einschreiten?
    • Ertl, Kanzleinachbar des RA Mag. Bürstmayr (Grüne),
    • RA Dr. Scherbaum (seine Visitkarte wurde bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung des Julian Hessenthaler im Jahr 2019 vorgefunden)

Bei der Durchsuchung der Wohnung von Hessenthaler am 19.11.2019 wurden u.a. mehrere Visitenkarten sichergestellt, darunter auch eine von SCHERBAUM! (siehe auch Anlage) Die beiden müssen sich also schon länger kennen. Gab es da möglicherweise eine geschäftliche Beziehung?

    • RA Dr. Noll, ehemaliger Abgeordneter der Liste Pilz bzw. JETZT
Screenshot: https://www.parlament.gv.at/, Bild © Parlamentsdirektion / Photo Simonis

 

  • Weitere Unterstützung erhält Julian Hessenthaler nun von NGOs aus dem Bereich Menschenrechte.

Die seit 2019 bis zur Verhandlung in St. Pölten von Julian Hessenthalers Anwälten bei Gerichten eingebrachten Vorwürfe und Beweisanträge wurden allesamt ausgiebig in den letzten beiden Jahren auf EU-Infothek und auch deren Entkräftung durch Ermittlungen des BK und der STA Wien dargestellt.

Julian Hessenthaler hat aber auch in Wien gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen vom 11. März 2021 Beschwerde eingelegt. Auf diese Beschwerde des Julian Hessenthaler hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) am 8. April 2021 sehr ausführlich aufgrund intensiven Studiums des Strafaktes des Julian Hessenthaler reagiert. EU-Infothek berichte: https://www.eu-infothek.com/ibiza-gate-julian-hessenthaler-prozess-in-st-polten-am-08-09-2021-das-oberlandesgericht-wien-hat-bereits-am-08-april-2021-uber-die-haftbeschwerde-des-julian-hessenthaler-entschieden-dieses-urteil-des/

Unter seriösen Juristen herrscht die Rechtsauffassung, dass Entscheidungen des OLG Wien, welche aufgrund einer Haftbeschwerde erfolgen, für den Beschuldigten nachhaltige Wirkung haben. Immerhin befasst sich aufgrund einer solchen Beschwerde das OLG sehr intensiv mit allen vorgebrachten Anschuldigungen, aber auch mit den eingebrachten Schriftsätzen der Verteidigung.

Es liegt in der Natur der Sache, dass derartige Urteile des OLG, auch wenn sie einem endgültigen Urteil des dann zuständigen Gerichtes in der Hauptverhandlung nicht vorgreifen, richtungsweisend sind.

Das OLG Wien ist ausführlich auf die von Julian Hessenthaler eingeworfenen Verteidigungsargumente eingegangen, insbesondere auch zum Thema der angeblich gekauften Zeugen. Ebenso hat das OLG die Argumente der Verteidigung zerpflückt und die angeblichen Widersprüchlichkeiten in den Zeugenaussagen detailliert behandelt. Auf Seite 3 des Beschlusses des OLG vom 8. April 2021 geht das OLG auf die Aussagen des Hessenthaler und seiner Anwälte ein:

Weiter führt das OLG Wien aus:

Weiters schreibt das OLG Wien:

Das OLG erkennt weiters:

Weiters:

Das OLG hat, dies ist nun ausreichend belegt, die kruden Ideen eines angeblichen Whistleblower- Schicksals ausführlich behandelt und widerlegt.

Von der Verteidigung des Julian Hessenthaler wird auch immer wieder auf die angebliche Beeinflussung der Zeugen durch Zahlung eines Informationshonorars hingewiesen. Die Vereinbarung betreffend dieses Informationshonorars ist bezeichnenderweise exakt von jenem Rechtsanwalt entworfen worden, welcher nunmehr diese unglaubwürdigen Anwürfe vorbringt: Dr. Auer war bei der Entstehungsgeschichte der Vereinbarung schriftlich eingebunden, er erstellte für E.S. einen Entwurf für diese Vereinbarung. Zu diesem Zeitpunkt war RA Dr. Auer nicht nur Vertreter des Julian Hessenthaler, sondern auch des E.S. und des S.K.

Dass sich dieser Anwalt nunmehr über die ihm wohlbekannte Vereinbarung in dieser unfassbaren Art und Weise äußert, ist bezeichnend.

Die Angaben des Zeugen S.K., wonach seine betagte Mutter in Serbien von zwei Männern bedroht wurde, haben die Anwälte des Julian Hessenthaler als unglaubwürdig dargestellt.

EU-Infothek hat die Aussage der bald 90-jährigen Mutter des S.K. recherchiert. Bitte sehen Sie die Kopie der in Serbien erfolgten Anzeige der Mutter von S.K. und die Übersetzung (Übersetzung ev. mit kleinen Fehlern).

Zeugin Z.K. zur “Drogen-Causa” ihres Sohnes.

Anfang September 2020 standen 2 unbekannte Männer vor ihrer Haustür, bzw. sie sah diese in ihrem Hof. Nachdem sie die beiden Männer, die sie davor noch nie sah, fragte, was sie in ihrem Hof zu suchen haben, wollten diese wissen, ob sie Z.K., Mutter von S.K. sei. Sie bejahte dies, fügte aber hinzu, dass der Sohn nicht in Serbien wohnt. Darauf sagten die Männer: “Wir wissen, dass er nicht in Serbien wohnt. Warnen Sie ihn, sich gut zu überlegen / gut aufzupassen was er in Wien vor dem Gericht aussagen wird, weil sonst alles mögliche passieren könnte. Geben Sie die Botschaft einfach so an ihn weiter.” Danach sind sie gegangen, und während sie sich von dem Haus entfernten, sagten sie noch einmal “Wir haben Ihnen gesagt, was sie zu tun haben.” Über dieses Ereignis redete sie mit niemandem und ging auch nicht zur Polizei. Nach einiger Zeit rief ihr Sohn sie aus dem Gefängnis an, wo er auf ein Gerichtsprozess wartete und erst dann erzählte sie ihrem Sohn was passierte. Danach beendeten sie das Telefonat und der Sohn sagte nichts dazu. Daran, wie viel Zeit zwischen diesen zwei Ereignissen (dem Besuch und dem Telefonat) vergangen ist, kann sie sich nicht erinnern. Die zwei Unbekannten beschreibt sie als groß, korpulent und sie glaubt, dass beide sehr wenig Haare hatten. Sie soll an dem Tag des Besuches sehr viel Angst gehabt haben und kann sich aus diesem Grund nicht detaillierter an das Aussehen der beiden Unbekannten nicht erinnern.

Das zweite Husarenstück dieser „Helfer“ aus dem Hintergrund ist das persönliche Auftreten eines wegen Verdachtes schwerer Drogendelikte in U-Haft- befindlichen Beschuldigten in Prime-Zeit, im „Report“, des ORF.

Screenshot: ORF/Report, Quelle: YouTube

Link:

Das gab es in der Geschichte der Justiz noch nie, dass ein schwerer Verbrechen Beschuldigter ausführlich seine Unschuld im ORF minutenlang darstellen, sondern auch seine Gegner gleichzeitig angreifen und verunglimpfen durfte.

Hochachtung für alle, die an diesem medialen und juristischen Husarenstück mitgewirkt haben.

Allerdings beweisen genau diese Aktionen das Mitwirken und das „strategische Steuern aus dem Hintergrund“ in der Ibiza-Affäre. Dem bis dahin nur in einschlägiger Szene bekannten Julian Hessenthaler, angeblich mittellos, kann wohl niemand derartige Meisterstücke – ohne massive politische und mediale Hilfe – unterstellen.

Im Übrigen sprechen die Schriftstücke des Ibiza Aktes und die dokumentieren Fakten, wie auch die Strafanzeige der EU-Infothek im Herbst 2019, eindeutig und ohne Zweifel gegen die von Julian Hessenthaler erfundenen Vorwürfe der Beeinflussung von Zeugen. In der Starfanzeige der EU-Infothek, die insgesamt fast 30 Seiten umfasste und auch dem Akt beigelegt ist, wurde unter andere, auf eine Involvierung des Julian Hessenthaler in eine Videofalle, welche der Lebensgefährtin seines Freundes P.S. gestellt wurde, beschrieben.

Bei dieser Videofalle, welche weitere Strafverfahren bis in die Jetztzeit nach sich zog, wurde auch der Akteur Anes K. genannt.

Die besondere Bewandtnis und das besondere Wissen des Anes K. hat EU-Infothek von seinem „Patenonkel“, S.K., erfahren. S.K. ersuchte EU-Infothek, Anes K, welcher 2019 in Graz in U-Haft wegen eines Eigentumsdeliktes war, einen Anwalt zu nehmen.

S.K. erklärte dann gegenüber EU-Infothek, dass es sich bei diesem Anes K. um den persönlichen Freund und auch „freien“ Mitarbeiter des Julian Hessenthaler in den Jahren 2018 und 2019 handle.

Dieser Hinweise auf die enge Beziehung zwischen dem U-Häftling Anes K. und Julian Hessenthaler war für EU-Infothek natürlich der Anlass, sich dieses möglichen Zeugen aus „erster Hand“ besonders anzunehmen.

Die Entwicklungen zu diesem Thema können Sie ebenfalls den jeweiligen Berichten der EU-Infothek entnehmen.

Auf den Punkt gebracht: EU-Infothek wies das Bundeskriminalamt auf diesen für das BK „greifbaren“ Zeugen („er ist in euerem Gewahrsam“) hin, worauf eine Telefonüberwachung des Anes K. durch das BK eingeleitet wurde. Infolge dieser Telefonüberwachung im Herbst 2019 wurden die Telefonate des Ans K. – er bediente sich eines Leihhandys eines Gefängnisinsassen mit kroatischer Sim-Karte – mit S.K. und in der Folge mit dessen Freundin K.H. abgehört.

Im Zuge dieser Abhörungen erlang das BK Kenntnis von dem nunmehr im Akt bekannten, von Julian Hessenthaler umfangreich geführten Kokainhandel.

Es wurde ein bedeutendes Abnehmer- und Handelsnetzwerk, insbesondere in Salzburg und Oberösterreich festgestellt.

Diese Telefonabhöraktionen führten dann im November 2019 zur großen Razzia in Salzburg, welche mit der Verhaftung zahlreicher Personen, insbesondere des S.K. und seiner Freundin K.H., endet.

Das Thema Rauschgift war EU-Infothek in Zusammenhang mit Julian Hessenthaler und S.K., ebenso wie der eifrige Handel mit diesem Suchtmittel, auch der Genuss des Suchtmittels durch S.K. und dessen Freundin K.H., bis zu diesem Zeitpunkt NICHT bekannt. Die Freundin des S.K., K.H., war und ist EU-Infothek bzw. Prof. Gert Schmidt nicht bekannt gewesen und auch nie begegnet.

Diese vom BK und der STA Wien eingeleiteten Telefonüberwachungen waren der Schlüssel zur weiteren Verfolgung des Julian Hessenthaler wegen des Verdachtes des schweren Verbrechens des Handels mit großen Mengen von Suchtgift.

Zu keinem Zeitpunkt – so hat es auch das OLG Wien festgestellt – gab es irgendeine Verbindung zwischen der im Juni 2019 erfolgten Zahlung eines Informationshonorars (EU-Infothek berichte auch darüber sehr ausführlich) und der späteren Erkenntnis um den Drogenhandel.

Die Behauptung der Verteidigung des Julian Hessenthaler, hier gebe es einen Zusammenhang zu einer angestifteten Falschaussage, ist weder plausibel oder nachvollziehbar und entspricht nicht den Fakten, noch ist diese an Absurdität zu überbieten: Nach der These des Julian Hessenthaler sollten sich S.K. und seine Freundin K.H. selbst die Razzia bestellt, sich selbst in U-Haft begeben haben und dann auch noch jeweils eine mehrjährige, rechtskräftige Haftstrafe akzeptiert haben, nur um Julian Hessenthaler falsch belasten zu können.

Über diese Verteidigungsstrategie des Julian Hessenthaler und seiner Anwälte wird wohl noch jahrelang gelacht werden.

Diese Verteidigungsstrategie zeigt jedoch ein klares System. Diese Strategiesystem führt zu massiven Indizien zu den wahren Hintergründen und Strippenziehern der Ibiza-Affäre. Bitte lesen Sie dazu den weiteren Bericht von EU-Infothek (Link: https://www.eu-infothek.com/ibiza-gate-anpatzer-und-falschmeldungsstrategie-des-julian-hessenthaler-und-seiner-anwaelte-legt-eine-breite-indizienspur-zu-seinen-bisher-geheimen-auftraggebern-strippenziehern-und-helfern/).

Ein Kommentar vorhanden

  1. Ich nehme an das bei den ORF Interview die Stimme des Angeklagten Synchronisiert wurde . Gab es nicht schon vor den Ibiza Video eine Verbindung zu einen Sohn eines wichtigen ORF Mitarbeiters , auch wegen eines Video .

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