Sonntag, 19. Mai 2024
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Umgestaltung der administrativen Führungsebene der Europäischen Kommission. Der bisherige Kabinettschef von Jean-Claude Juncker, Martin Selmayr, wird als Generalsekretär der Europäischen Kommission der „mächtigste Beamte Europas“

  Mit ihren aktuellen Personalentscheidungen zur Umgestaltung ihrer unmittelbaren Führungsebene sowie der Neubesetzung der Leitung wichtiger Generaldirektionen hat die Europäische Kommission eine Reihe grundlegender Weichenstellungen vorgenommen. Neben der Neubestellung ihres Generalsekretärs und des Kabinettschefs ihres Präsidenten ernannte die Kommission sowohl fünf neue Generaldirektoren, als auch deren Stellvertreter.

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Wie isoliert ist Vladimir Putin?

Für den russischen Präsidenten war der Besuch von Kanzler Kurz ein Highlight mitten im Wahlkampf. Die beiden Herren werden über ihr Treffen bestimmt hocherfreut sein: Sebastian Kurz, weil eine Einladung nach Moskau nichts Alltägliches ist und er sich einmal mehr auf der weltpolitischen Bühne geschickt in Szene setzen konnte; und …

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EU – AKP-Staaten: Von der Entwicklungshilfe zur Partnerschaft Von Lomé (1975) über Cotonou (2000) zum neuen Partnerschaftsabkommen (2020)

Gestützt auf die Auswertung der Ergebnisse einer umfassenden Konsultation mit Interessenträgern aus der EU und den AKP-Staaten legte die Kommission Mitte Dezember 2017 dem Rat einen Vorschlag zur Dynamisierung der bisherigen Beziehungen zwischen der EU und den Staaten in Afrika, in der Karibik und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) vor. Die …

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Bild © CC pexels (Ausschnitt)

Kollektiver Rechtsschutz („Sammelklagen“) erneut auf dem Prüfstand Der EuGH verwirft in der Rechtssache Schrems/Facebook Ireland Ltd die Zulässigkeit von Sammelklagen

Einmal mehr war es dem österreichischen Datenschutz-Aktivisten Maximilian Schrems vorbehalten, neuerlich Bewegung in die seit über 30 Jahren in der EU diskutierte Frage des „kollektiven Rechtsschutzes“ zu bringen. Schrems brachte ab August 2011 23 Beschwerden gegen das Online-Netzwerk Facebook Ireland Ltd beim Irish Data Protection Commissioner wegen Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen ein, bezüglich derer der irische Datenschutzbeauftragte einen Prüfungsbericht - der Empfehlungen an Facebook Ireland Ltd enthielt - und in weiterer Folge auch einen Nachprüfungsbericht erstellte. Zu einer definitiven Endentscheidung kam es dabei aber nicht.

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Außenministerkonferenz im Rahmen der Westbalkankonferenz Wien 2015. Foto © CC Wikimedia/Dragan Tatic

Die „Westbalkan-Strategie für eine glaubwürdige Erweiterungsperspektive“ der Europäischen Kommission (2018): Sechs Leitinitiativen mit ihren Implikationen

Nachdem Jean-Claude Juncker gleich zu Beginn seiner Tätigkeit als Präsident der Europäischen Kommission vor mehr als drei Jahren jedwede Erweiterung der Europäischen Union während seiner Amtszeit kategorisch ausgeschlossen hatte, wendete sich unter dem wachsenden Einfluss Chinas, Russlands und islamischer Staaten auf dem Westbalkan das Blatt [1]. Nachdem er diesen Paradigmenwechsel bereits in seiner Rede zur Lage der Union im September 2017 angekündigt hatte, legte die Kommission Anfang Februar 2018 ihre neue Erweiterungsstrategie vor und kündigte auch ein verstärktes Engagement zugunsten der noch nicht der EU beigetretenen sechs Westbalkanländer an, deren Transformations- und Reformbemühungen unterstützt werden sollen. Das für die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) und Erweiterungsverhandlungen zuständige Mitglied der Europäischen Kommission, Johannes Hahn, wies in diesem Zusammenhang auf die geopolitisch exponierte Situation dieser Staaten hin, indem er anmerkte, dass der Westbalkan „eine von EU-Mitgliedstaaten umgebene Enklave ist“ [2], für die die Tür der Union aber offensteht. Der dabei angedachte Zeithorizont bis 2025 ist allerdings weder als feststehendes Beitrittsdatum für die am weitesten fortgeschrittenen Westbalkanstaaten Montenegro und Serbien, noch als allgemeine Zielvorgabe zu verstehen, sondern stellt lediglich einen möglichen Zeithorizont dafür dar. Ob dieser ausgenützt werden kann, wird davon abhängen, inwiefern es diesen beiden Westbalkanstaaten gelingt, vor allem die „Kopenhagener Kriterien“, aber auch die „Agenda von Thessaloniki“, zu erfüllen.

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