Dienstag, 19. März 2024
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Casino-Affäre/Ibiza-Gate: Hochrangige Beamte des BMF wurden von Oberstaatsanwälten der WKStA als wichtige Zeugen einvernommen

Casinos Austria / Bild © Wikimedia, Ralf Roletschek

Am 2. März 2020 haben eine Oberstaatsanwältin und ein Oberstaatsanwalt persönlich umfangreiche Einvernahmen der leitenden Beamten des BMF durchgeführt. Die beiden Chefs der für Glücksspielagenden zuständigen Abteilung im BMF wurden intensiv über die Vorgänge in Zusammenhang mit gesetzlichen Plänen und möglichen neuen Glücksspielkonzessionen befragt.

Hartwig Löger / Bild © Jakob Glaser

Wirklich überraschend ist die Aussage der zwei hohen Beamten, wonach es damals eine Dienstanweisung des durch die ÖVP eingesetzten Finanzministers Hartwig Löger gegeben hat, dass Beamte nicht direkt mit dem Staatssekretär kommunizieren dürfen.

Obwohl im Kabinett des Bundesministers mehrere Mitarbeiter mit dem Thema Glücksspiel befasst waren, durften diese nicht direkt an den offiziell für Glücksspielagenden zuständigen STS DDr. Hubert Fuchs herantreten und direkt mit ihm kommunizieren.

 

MMag. DDr. Hubert Fuchs / Bild © Parlamentsdirektion, Photo Simonis

In der Wahrnehmung der Öffentlichkeit und auch in der offiziellen Aufteilung der Agenden im Finanzministerium war sehr wohl STS DDr. Fuchs für Glücksspielagenden zuständig. Folgt man den glaubwürdigen Aussagen der für Glücksspiel verantwortlichen Beamten im BMF, so war diese Darstellung der Zuständigkeit von STS DDr. Fuchs eher als rein „politische, optische Maßnahme“ zu sehen.

Die wahre Macht und die Schaltzentrale zum Thema Glücksspiel lag direkt im Kabinett des Bundesminister Hartwig Löger.

Der Einvernahmen der beiden für das Glücksspiel verantwortlichen Beamten ist auch zu entnehmen, dass die wesentlichen schriftlichen Anweisungen direkt von Mitarbeitern des Bundesminister Löger gekommen sind. Die vom anonymen Briefschreiber indirekt behauptete Zusammenarbeit zwischen STS DDr. Fuchs und Managern der Glücksspielindustrie, aber auch mit dem Koalitionspartner FPÖ, erscheinen in Anbetracht dieser Aussagen völlig unglaubwürdig.

Die beiden Zeugen (Namen der Redaktion bekannt) erklärten in ihren Einvernahmen auch die schwierige Problematik, das österreichische Glücksspielmonopol dauerhaft EU-konform zu halten und das Recht, das Glücksspielmonopol in Österreich aufrecht zu halten, nicht zu verlieren.

Die Zeugen wiesen darauf hin, dass das IP-Blocking in der Gesetzesvorlage des Jahres 2018 – dieses Gesetz wurde damals wenige Tage nach Verkündung wieder zurückgezogen – ein sehr wichtiger Bestandteil der Kampagne gegen illegales Online-Glücksspiel gewesen wäre und auch weiter ist. Dieses IP-Blocking würde auch dann unbedingt vom Gesetzgeber umzusetzen sein, wenn – nach 2027 – mögliche weitere ein oder zwei Online-Konzessionen ausgeschrieben und vergeben werden.

Es kam auch das Thema der noch immer gesetzlich möglichen drei weiteren terrestrischen Vollcasino-Konzessionen in Österreich zur Sprache. Hier verwiesen die Beamten auf die für die Republik unangenehme Situation, wonach die misslungene erste Ausschreibung im Jahre 2016 noch immer Anfragen für diese gesetzlich auszuschreibenden Konzessionen nach sich zieht und der Gesetzgeber überlegen soll, diese drei Konzessionen entweder auszuschrieben oder gesetzlich zurückzuziehen.

Wie den Zeugenaussagen zu entnehmen ist, befasste sich das Ministerium routinemäßig immer wieder mit verschiedenen Szenarien zum Thema Glücksspielgesetzgebung. Besonderes Augenmerk schenkte das Ministerium der wichtigen Aufgabe, das illegale terrestrische und illegale Online-Glücksspiel zu bekämpfen und ordnungspolitisch wichtige gesetzliche Maßnahmen zu treffen, um die Eindämmung des schädlichen illegalen Glücksspiels zu ermöglichen.

Eine dieser wichtigen Maßnahmen war z.B. die Möglichkeit bei Betriebsschließungen aufschiebende Wirkung zu untersagen und strenger gegen illegale Glücksspielbetreiber, auch strafrechtlich, vorzugehen.

Interessant in diesen Zusammenhang ist auch die Bestätigung, dass sich das Finanzministerium intensiv mit der Frage befasst hat, wie illegale Online-Wetten – vorwiegend aus Steueroasen wie Malta, Gibraltar usw., über Online-Wettterminals nach Österreich gespielt und hierzulande steuerschonend Wettangebote unterbreitet werden – bekämpft werden können. In diesem Zusammenhang ist besonders die von den sogenannten Wettanbietern bewusste Trennung zwischen Wettangebot und illegalen Online-Glücksspiel bemerkenswert. Das BMF hat mehrere Vorschläge, offenbar gemeinsam mit anderen Behörden zur Bekämpfung dieser sich ausbreitenden illegalen Wettterminals diskutiert und Gesetzesvorschläge erarbeitete.

Die beiden Einvernommenen hohen Beamten bestätigten auch, dass es keine wie immer geartete Bemühung oder gar Anweisung zur Ausschreibung oder Genehmigung einer terrestrischen Vollcasino -Konzession oder einer Online-Konzession gegeben hat. Die Befragten wiesen auch darauf hin, dass eine derartige Erweiterung der Glücksspielkonzessionen verfassungsrechtlich, insbesondere wegen dem Vertrauensschutz vor dem Ablaufen der aktuellen Konzession im Jahre 2027 nicht möglich wäre.

Zusammenfassend wird durch diese Aussagen indirekt aber klar bestätigt, dass die vom anonymen Briefschreiber erstellte Behauptung eines „Deals“, nämlich bei Bestellung eines Vorstandes im Austausch mit Konzessionen nicht stattgefunden hat und auch juristisch nicht stattfinden hätte können.

Wie EU-Infothek bereits berichtete, handelt es sich offensichtlich um eine Begriffsverwechslung, in Wahrheit und der Realität ging es nicht um neue Glücksspielkonzessionen, sondern um verbesserten Spielerschutz bei Online Sportwetten, insbesondere jenen, welche illegal aus dem Ausland, von Steueroasen nach Österreich gespielt werden.

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