Dienstag, 19. März 2024
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Der Fall Apple schlägt hohe Welle

Eines der beliebtesten Argumente von EU-Kritikern lautet, dass Brüssel stets nach der Pfeife von mächtigen Konzernen tanze. Es ist zwar nicht zu bestreiten, dass diese mittels eines Heeres von Lobbyisten ständig ihre Interessen durchzusetzen versuchen und sowohl auf die Kommission als auch die EU-Parlamentarier ganz schön Druck auszuüben versuchen. Allerdings setzt sich die Union letztendlich vielfach durch, was an Hand von drei Beispielen unschwer zu belegen ist.

Fall 1: Das neue Anti-Raucher-Richtlinie der EU hat die Tabakindustrie dazu verdonnert, jede Zigarettenpackung mit gruseligen Schockfotos zu versehen, um die bereits bisher üblichen Warnungen wie „Rauchen verursacht tödlichen Lungenkrebs“ noch zu verstärken. Damit hat sich Brüssel trotz heftigen Widerstands seitens der Zigarettenhersteller durchgesetzt. Fall 2: Die EU piesackt laufend diverse Unternehmen, etwa mit einem No zu geplanten Fusionen, und belegt manche obendrein mit horrenden Strafzahlungen, wenn etwa wie bei Europas größten Lastwagen-Herstellern Preisabsprachen zu ahnden sind. Erst im Juli 2016 wurden Daimler und drei Mitbewerber zu einer Rekordstrafe von drei Milliarden Euro verdonnert. Fall 3 ist brandneu: Die EU-Kommission fordert nach zweijährigen Untersuchungen den US-Multi Apple auf,  rund 13 Milliarden Euro an jenes Land zurückzuzahlen, das ihm jahrzehntelang unzulässige Steuervergünstigungen eingeräumt hat – Irland.

Steuersatz: 0,005 Prozent

Die Amerikaner, bereits seit 1991 mit den beiden Töchtern Apple Sales International und Apple Operations Europe auf der Insel präsent,  genossen dort einen Sonderstatus, um erheblich weniger Steuern als andere Unternehmen zu zahlen. Die Differenz war sagenhaft: 2003 führte Apple auf seine in Europa erzielten Gewinne lediglich ein Prozent Körperschaftssteuer ab. Bis 2014 wurde dieser Satz sogar auf 0,005 Prozent gesenkt – womit  für jede Million Euro an Profit nur noch 50 Euro Steuer angefallen sind. Die Untersuchungen der EU-Kommission haben überdies ergeben, dass das Apples irisches “Headquarter“ bloß auf dem Papier bestanden hat. Auf Grund der Tatsache, dass derartige Steuerzuckerl laut EU-Beihilfevorschriften nicht zulässig sind, soll das US-Unternehmen nunmehr rund 13 Milliarden Euro zurückzahlen – das ist exakt jene Summe, die für die Jahre 2003 bis 2014 nicht entrichtet wurde. 
Tim Cook, der CEO von Apple, bezeichnete das Ergebnis der EU-Nachforschungen als „political crap“, was wahlweise mit Käse, Mist oder Scheiße übersetzt werden kann. Keine Frage, dass er sich mit allen Mitteln gegen diesen EU-Entscheid wehren wird. Eher schon überraschend mutet es an, dass auch  die irische Regierung wegen des „Eingriffs Brüssels in die Steuerhoheit souveräner Mitgliedsstaaten“ den Europäischen Gerichtshof mit der delikaten Causa befassen möchte. Die Iren denken nicht daran, erfreut die Milliarden einzustreifen, weil sie damit als idealer Wirtschaftsstandort für steuersparende Großkonzerne das Gesicht verlieren würden. Schließlich sind derzeit auch die amerikanischen Behörden alles andere als amused: Das US-Finanzministerium reagierte auf die Entscheidung in Brüssel, die sie als „einen bedauernswerten Präzedenzfall“ bewertet, ungewöhnlich scharf. Die Union, kritisierte Finanzminister Jack Lew, überschreite ihre Machtbefugnisse, wenn sie wie „eine supranationale Steuerbehörde“ agiere und sich auf amerikanische Unternehmen einschieße. Der Fall Apple und drei ähnliche Causen von weitaus geringerer Tragweite, die Amazon, Starbucks und McDonald’s betreffen, könnten zu Revancheaktionen führen, heißt es unverblümt in dem veröffentlichten „White Paper“.

Der US-Fiskus, der seit einiger Zeit ebenfalls die clevere Steuerspar-Taktik des iPhone-, iPad- und Mac-Herstellers untersucht, jedoch noch nichts Böses entdeckt hat, macht Apple jedenfalls, vermutlich in patriotischer Absicht, die Mauer – obwohl allgemein bekannt ist, dass die üppigen Geldreserven des Konzerns, gut 230 Milliarden Dollar, zu mehr als 90 Prozent außerhalb der Staaten geparkt sind. Was beileibe kein Einzelfall ist: Etliche US-Riesen schleusen  ihr im Ausland verdientes Geld nicht in die Staaten, weil dort 35 bis 40 Prozent der Profite an den Fiskus abgeliefert werden müssten. Sie nehmen stattdessen steuerliche Begünstigungen in Anspruch, wo immer diese zu ergattern sind und sparen ersparen sich als Teilnehmer eines weltweiten Steuer-Pokers alles in allem Riesensummen.

Optimaler Schreckschuss

Die EU geht indes weitaus strenger gegen die mangelnde Transparenz und die steuerliche Ungleichbehandlung von Unternehmen vor. Die Kommission beziffert den Schaden, der den einzelnen Mitgliedsstaaten durch geschickte Steuervermeidung cleverer Konzerne entsteht, in der Bandbreite von 50 Millionen bis 70 Milliarden Euro – je Land. Sie bekämpft daher derartige Privilegien gnadenlos und verlangt, dass Unternehmen dort Steuern zahlen, wo sie Profite erzielen. Ab 2017 müssen die multinationalen Konzerne jährlich auflisten, in welchem Land sie wie viel Profit schaffen und wie viel sie dort an Steuern blechen. Trotz der EU-weit höchst unterschiedlichen Unternehmenssteuersätze (siehe Tabelle), die ohnedies für beträchtlichen Gestaltungsspielraum sorgen, soll mehr Steuergerechtigkeit mit einem Bündel von Maßnahmen erzielt werden. Der „Aktionsplan für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung“ (Juni 2015) ist demnach ebenso zu begrüßen wie das „Maßnahmenpaket gegen missbräuchliche Steuergestaltungspraktiken von Unternehmen in der EU“ (Jänner 2016) – wenngleich diese Schritte ziemlich lange auf sich warten ließen.

Die EU-Aktion gegen Apple stellt jedenfalls einen optimalen Schreckschuss dar, der steuerminimierende Konzerne ebenso einschüchtern dürfte wie diverse Länder, die Multis bislang liebend gerne Steuerschlupflöcher angeboten haben. Belgien etwa ist erst kürzlich von der Kommission aufgefordert worden, sich rund 700 Millionen Euro an Steuergeschenken zurückerstatten zu lassen, die an rund 35 Unternehmen wie Anheuser-Busch oder BP verteilt worden waren. Auch in Luxemburg und in den Niederlanden wird eingehend geprüft, ob dort einige selektive Steuervorteile für bestimmte Unternehmen im Einklang mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfe stehen. Mindestens genau so wichtig ist freilich, dass die Union weiterhin Wettbewerbsverstöße verfolgt, wie sie das in der Vergangenheit bereits oftmals mit Erfolg getan hat. Die teilweise geschmalzenen Strafzahlungen, die gegen Kartelle verhängt worden sind – beispielsweise gegen das so genannte Libor-Kartell rund um die Deutsche Bank, das Bildröhren-Kartell, das Wälzlager-Kartell u.a. – sind für das Image der Europäischen Union von großer Bedeutung. Denn solche Initiativen liefern den Nachweis, dass Brüssel doch nicht so untätig nach der Pfeife mächtiger Konzerne tanzt, wie viele EU-Skeptiker vermuten…

 

Die Unternehmenssteuern in EU-Ländern

 

Bulgarien 10%
Irland 12,5%
Zypern 12,5%
Litauen 15%
Lettland 15%
Rumänien 16%
Slowenien 17%
Polen 19%
Tschechien 19%
Ungarn 19%
Großbritannien 20%
Finnland 20%
Estland 20%
Kroatien 20%
Portugal 21%
Dänemark 22%
Schweden 22%
Slowakei 22%
ÖSTERREICH 25%
Niederlande  25%
Spanien 25%
Griechenland 29%
Luxemburg 29,2%
Deutschland 29,7%
Italien 31,4%
Frankreich 33,3%
Belgien 34%
Malta 35%
   
EU-Durchschnitt 22,1%

 

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