Dienstag, 19. März 2024
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Das Kreuz an der Wand, die Burka vorm Gesicht

Bild © CC Hans/Pixabay (Ausschnitt)

 

Blamables Scheitern der nationalen wie europäischen Machthaber gibt es in den letzten Jahren in vielen Bereichen zu verzeichnen. Ein ganz besonders folgenschweres ist die Unfähigkeit, zu rechtlichen Regeln im Umgang mit Kopftuchträgerinnen oder Frauen zu kommen, die ihr Gesicht (freiwillig oder auf Wunsch ihrer männlichen Beherrscher) ganz verhüllen.

Die Regeln sollten rechtlich möglichst wasserdicht formuliert sein, weil sie – wie auch immer sie ausfallen – von radikalen Linken und/oder Moslems mit Sicherheit bei Höchstgerichten angefochten werden. Deshalb sollten sie auch verfassungsrechtlich abgesichert sein.

Noch besser wäre eine europa- und völkerrechtliche Absicherung, weil auch in den beiden europäischen Gerichtshöfen in Straßburg und Luxemburg zum Teil sehr weltfremd-gutmenschliche Richter amtieren (aus Österreich sitzt dort jeweils eine politisch bestellte linke Frau – von denen keine vor ihrer Bestellung eine richterliche Laufbahn hinter sich hatte). Sie haben ja auch schon einige kopftuchfreundliche Urteile gefällt.

Freilich ist ein rechtlicher EU-Beschluss zur Unterbindung dieser Judikatur derzeit unrealistisch. Denn im EU-Parlament haben im Gegensatz zur Lage in den nationalen Parlamenten die Immigrations- und Moslemfreunde derzeit noch eine Mehrheit (Rot, Grün und Linksliberal). Dies hängt damit zusammen, dass viele EU-Skeptiker nicht zu EU-Wahlen gehen. Dieses selbstbeschädigende Verhalten hat der Linken zu einer Mehrheit in der EU verholfen.

Dennoch gibt es Spielraum für Schleier/Kopftuch-Regelungen auch „nur“ im nationalen Recht. Dennoch tut es vor allem not, sich viel intensiver als bisher mit diesen Fragen zu befassen.

Eine Regelung muss für alle Religionen gelten

Auf der ersten Klärungsebene ist die Frage nach der Religion zu stellen. Vielfach wird das Kopftuch/Schleierthema ja so dargestellt, als ob dabei das Christentum um einen Vorrang kämpfen würde. Das ist schlicht und meist absichtlich falsch. Auch wenn in etlichen nationalen Verfassungen (ohne nähere Spezifikation) Gott genannt wird, auch wenn das gesamte europäische Wertegefüge, also auch das der Aufklärung oder selbstdeklarierter Atheisten, eindeutig auf christlichen Grundlagen beruht, selbst dann sollte man sich im Klaren sein: Die europäischen Rechtsordnungen gehen durchwegs von einer Trennung zwischen Religion und Staat aus.

Sie sind im Grund alle laizistisch. Mit winzigen Einschränkungen wie dem österreichischen Konkordat mit dem Heiligen Stuhl, in dem auf völkerrechtlicher Ebene etliche spezifische Regelungen stehen.

Jede Regelung eines religiös neutralen Staates muss – bei allem Respekt vor Religionen – primär allgemeine, staatliche Interessen und Notwendigkeiten beachten. Jede Regelung muss auch für Christen, Juden und Angehörige anderer Überzeugungen gelten. Das heißt eben auch: Jede Regelung muss – beispielsweise – für Ordensfrauen genauso gelten wie für moslemisch gewandete Frauen.

Eine Regelung kann nicht von der Zahl der Betroffenen abhängen

Zweite Klärungsebene: Es ist absurd, die Notwendigkeit von Regelungen mit dem Argument zu leugnen, dass diese „eh“ nur wenige betreffen würde. Denn einerseits nimmt die Zahl der islamisch begründeten Verhüllungen von Jahr zu Jahr zu. Andererseits wäre es absurd, Verbote oder Regelungen nur dann auszusprechen, wenn es um Massenphänomene geht. Die Strafparagraphen für Mord bleiben – hoffentlich – auch dann in Kraft, wenn es einmal eine Zeitlang gar keine Morde geben sollte.

Ganz abgesehen davon, dass dieses Argument dann bei Bedarf nahtlos in das nächste übergehen könnte: Es gäbe so viele Kopftuch/Schleier-Trägerinnen – das könne man doch nicht mehr verbieten.

Gesichtsverhüllungen sind generell zu verbieten

Dritte Ebene: Es gibt ein ganz eindeutiges Interesse der Allgemeinheit und des Staates, jede Form von Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit zu verbieten. Das hat auch eine Reihe europäischer Staaten schon gemacht, wenn auch nicht immer konsequent (Belgien, Frankreich, Bulgarien, Niederlande).

Notwendig und berechtigt ist ein Verbot von Verhüllungen überall in der Öffentlichkeit und nicht, wie jetzt die politische Weichmachermaschine zu argumentieren versucht, etwa bloß in Amtsgebäuden. Für eine solche Unterscheidung gibt es überhaupt keinen logischen Grund.

Von einem solchen Verbot darf es nur genau definierte Ausnahmen geben: etwa für Sport- oder Motorradausrüstung – aber eben nur während der Sportausübung; oder für medizinisch notwendige Verbände.

Ein Verschleierungsverbot ist gleich siebenfach zu begründen.

  • > Erstens gibt es ein klares Sicherheitsargument. Täter lassen sich so viel eher identifizieren. Terroristen können sich andernfalls leicht als Frau verkleiden, die dann leichter durch Sicherheitskontrollen kommen könnte (berühmtestes historisches Beispiel ist Habib Bourguiba gewesen, der spätere Präsident Tunesiens: Ihm ist es einst durch Vollverschleierung gelungen, durch die Sicherheits-Checkpoints der französischen Kolonialmacht zu schlüpfen. Als Präsident hat er dann als erstes offenbar mit gutem Grund die Schleier verboten …).
  • > Zweitens ist eine Gesichtsverhüllung von Frauen absolut unvereinbar mit der gesamten europäischen Kultur- und Wertebasis. Diese beruht komplett auf Gleichberechtigung von Mann und Frau. Da ist es ein totaler Widerspruch, wenn sich eines der beiden Geschlechter öffentlich auf Grund irgendwelcher erlaubter Regeln zu verhüllen hat.
  • > Drittens gibt auch die Gleichberechtigung in den internationalen Beziehungen das absolute moralische Recht, die Einhaltung europäischer Vorschriften wie etwa eines Verschleierungsverbots zu verlangen. So müssen eben Frauen, die in bestimmte islamische Länder reisen, beispielsweise ein Kopftuch tragen.
  • > Viertens: Verschleierung ist die brutalste Form der Kommunikationsverweigerung. Es wäre fatal für die ganze Gesellschaft, vom Grundprizip des „offenen Visiers“ abzugehen.
  • > Fünftens: Auf vielen Ebenen geht unsere ganze Rechtsordnung von der Ausweispflicht, also vom Vergleich eines Gesichts mit einem Foto aus.
  • > Sechstens: Man stelle sich Fahndungs-Bilder auf Grund von Zeugenaussagen nach einem Verbrechen vor, die aber nur einen verschleierten Kopf zeigen.
  • > Siebentens: Nicht das Verschleierungsverbot schränkt die persönliche Freiheit ernsthaft ein. Das tut ja auch nicht das Verbot, nackt oder mit Waffen durch die Straßen zu laufen. Das tut aber sehr wohl der ständig wachsende Druck auf Frauen, sich zu verschleiern.

Wenn nun manche meinen, es wäre schlecht für den Tourismus, wenn dann Touristinnen aus manchen Ländern nicht kommen würden, dann ist das ein moralisch besonders mieses Argument. Es bedeutet ja nichts anderes, als dass man des Geldes wegen alle Grundsätze aufgeben solle. Ein solches Denken wird lustigerweise von den linken Verhüllungsfreunden sonst gerne Kapitalisten unterstellt, die um des Profits willen alle Prinzipien aufzugeben bereit sind. Außerdem würden mit Sicherheit mindestens 90 Prozent der bisherigen Schleier-Touristinnen dennoch kommen.

Ein Arbeitgeber muss das Kopftuch verbieten können

Damit kommen wir zur fünften Ebene, dem Kopftuch, das also das Gesicht frei lässt. Dieses ist in einem freiheitlichen Rechtsstaat sicher nicht in der Öffentlichkeit verbietbar. Dort soll man es tragen können wie jede andere religiöse Kleidung auch.

Jedoch gehört zu einer freien Wirtschaft unbedingt das Recht eines Arbeitgebers, seinen Mitarbeitern die Kleidung am Arbeitsplatz vorschreiben zu können. Das ist ja bei Hunderten Berufen selbstverständlich. Flugbegleiterinnen oder Piloten etwa sind ganz selbstverständlich vom Scheitel bis zur Sohle einheitlich nach den Anordnungen des Arbeitgebers eingekleidet.

Ganz eindeutig hat auch bei jenen Berufen, wo es keine genauen Kleidungsvorschriften gibt, der Arbeitgeber das Recht, Bankangestellten das Amtieren im T-Shirt oder Verkäuferinnen des Tragen sexuell aufreizender Kleidung verbieten zu können. Er kann auch das Tragen von Krawatten oder einem Mundschutz vorschreiben. Ebenso sollte er auch das Tragen demonstrativ religiöser Kleidung verbieten können.

Dabei sollten auch private und öffentliche Arbeitgeber gleiche Rechte haben. Alles andere wäre ja massiv diskriminierend. Auch sollte jede Schule als Teil ihrer Autonomie das Recht haben, Kleidungsvorschriften für ihre Schüler zu erlassen. Deswegen gibt es ja in vielen Ländern Schuluniformen.

Dieser Punkt ist besonders dringend, weil die Judikatur begonnen hat, ausgerechnet beim Kopftuch eine Ausnahme von den eigentlich selbstverständlichen Minimalrechten eines Arbeitgebers zu machen. Dieser Judikatur ist vom Gesetzgeber entschieden entgegenzutreten.

Aber vielleicht kommen die Richter auch selbst noch rasch zur Vernunft. Sonst könnte ja einmal eine Verkäuferin in einem Porno- oder Kondom-Laden oder eine Serviererin in einem Nachtlokal versuchen, in einer religiösen Tracht aufzutreten, weil sie sich jetzt etwa einem Orden zugehörig fühlt.

Wohlgemerkt: Das Erlassen solcher Kleidungsvorschriften am Arbeitsplatz sollte das Recht, nicht die Pflicht eines Arbeitgebers sein (abgesehen von gesetzlichen Hygienepflichten). Viele werden eine solche Regelung erlassen (und haben es insgeheim auch längst getan!), weil sie wissen, dass beispielsweise eine religiös gekennzeichnete Verkäuferin abschreckend auf viele Kunden wirkt. Eine katholische oder islamische Privatschule wird das hingegen eher nicht tun.

Moslemische Frauen brauchen ein Gegeninstrument gegen die Männer

Fünfte Ebene: Werden dadurch moslemische Frauen aus dem Berufsleben gedrängt? Mit großer Wahrscheinlichkeit nicht, auch wenn das von der Islam-Lobby gerne behauptet wird. Denn eine Unzahl von Indizien spricht dafür, dass der Großteil der Frauen das Kopftuch/Schleiertragen nur unter dem Druck chauvinistischer Männer tut (Ehemänner, Väter, Brüder, Imame).

Man gibt diesen Frauen sogar ein sehr gutes Gegenmittel gegen diesen Druck in die Hände, wenn sie beruflich kein Kopftuch tragen dürfen. Nur ganz wenige Männer werden es sich leisten können, deswegen auf das Einkommen von Frauen zu verzichten. Daher ist eine Kopftuchregelung sogar das beste Mittel, um Integration zu fördern.

Außerdem lässt sich eindeutig für alle heute Kopftuch- und Schleier-überzogenen islamischen Länder nachweisen, dass dort noch vor ein oder zwei Generationen die Frauen zumindest in den Städten ganz normal gekleidet gewesen sind. Noch in den 80er Jahren habe ich bei einem Besuch in Sarajevo keine einzige Frau mit Kopftuch gesehen. Auch Afghanistan, Syrien, Ägypten oder Iran waren von westlich gewandeten Frauen geprägt, ebenso die Türkei seit Atatürk. Dort war das Kopftuch in Schulen und Ämtern sogar strikt verboten, vom Schleier gar nicht zu reden.

Das Argument, die Religion verlange solche Verhüllung, ist daher in keiner Weise stichhaltig. Es gibt ja auch heute noch viele gläubige Moslemfrauen, die keine religiöse Pflicht dazu sehen. Und viele islamische Theologen bestätigen, dass da jedenfalls keine Pflicht besteht.

Das Kreuz im Gericht und um den Hals

Sechste Ebene: Und wie ist das mit dem Kreuz an der Wand oder mit dem Ketterl um den Hals? Das sind jedenfalls viel weniger aufdringliche Zeichen einer religiösen Dominanz oder gar einer Unterdrückung durch das andere Geschlecht. Daher kann es hier durchaus liberalere Regelungen geben.

Daher ist etwa die derzeitige Regelung, dass ein Kreuz im Klassenzimmer hängt, solange die halbe Klasse christlich ist, als kulturelle Tradition durchaus fortführbar. Aber es ist ebenso ein politischer Konsens vorstellbar, dass auf Kreuze in staatlichen Gebäuden künftig ganz verzichtet wird. Sie sind ja nicht das Wesentliche am Christentum.

Insbesondere die Kreuze in Gerichtssälen habe ich immer schon als problematisch empfunden. Warum stellt der Staat, der uns sonst nur mit dem Bild des Bundespräsidenten neben dem Bundesadler quält, ausgerechnet dort ein Kreuz auf, wo er sich von seiner härtesten Seite zeigt, wo Leute auf Jahre ins Gefängnis geworfen werden? Glaubt irgendein naiver Mensch, dass Zeugen mit dem Kreuz im Blickfeld eher die Wahrheit sagen als ohne? Oder glaubt einer der strukturkonservativen Kreuz-Verteidiger gar, dass das Kreuz ausgerechnet im Gerichtssaal eine Art Werbung für die Kirche wäre?

Die Eroberungsreligion

Bleibt die siebente und wichtigste Ebene. All diese Regelungen sind vor allem aus folgendem Grund eindeutig notwendig: Weil der Islam eine Eroberungsreligion ist. Das beweisen viele Passagen des Korans. Das beweist die ganze Geschichte des Islams bis ins 18. Jahrhundert – und ab dem Ende des 20. Jahrhunderts.

Frauen werden heute in Europa vor allem deshalb immer öfter zum Tragen von Kopftuch oder Schleier gezwungen, um zu zeigen: Wir kommen. Wir erobern das morsche Europa auch ohne Armee. Wir sind unaufhaltsam auf dem Vormarsch. Wir übernehmen Stadtviertel für Stadtviertel die kulturelle Dominanz. Wir eröffnen in Berlin immer mehr Niqab-Shops für solche Vollverschleierungen. Wir setzen die Scharia zuerst in Privatgerichten und dann öffentlich durch. Wir haben unseren Burschen beigebracht, dass sie in den Schulklassen die Mädchen zwingen, sich zu verschleiern, wenn sie nicht als jederzeit begrapschbare Huren diskriminiert werden wollen. Wir verdrängen die Frauen immer mehr in eine Schattenwelt, wo sie niemand mehr außer dem eigenen Beherrscher wahrnehmen kann.

Hinter diesem „Wir“ steckt ein radikaler Islamismus und Salafismus, der fast immer auch langfristig die Herrschaft über Europa anstrebt, und der das auch immer öfter zugibt.

Daher ist die Kopftuchdebatte keineswegs eine I-Tüpferl-Reiterei um eine marginale Modefrage. Sie ist zur entscheidenden Nagelprobe dafür geworden, ob Europa noch einen Überlebenswillen hat.

Was freilich offen ist.

 

PS: Verteidiger des Kopftuchs und der Burka (leider auch bei ein paar Linkskatholiken) bekämpfen die Gegner als „reaktionär“, „rechtspopulistisch“ und „autoritär“. Das zeigt aber nur, dass sie keine Argumente haben, sondern nur schimpfen können.

PPS: Während sich einige europäische Staaten zu rechtlichen Gegenmaßnahmen aufgeschwungen haben, hat die Türkei im Vorjahr erstmals erlaubt, dass Polizistinnen ein Kopftuch tragen. Wie lange wird es dauern, bis alle eines tragen? (natürlich wie immer ganz freiwillig …)

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