Freitag, 19. April 2024
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Julian Hessenthaler-Prozess in St. Pölten: Komplott gegen Ibiza-Enthüller EU-Infothek und Prof. Gert Schmidt soll von Suchtgift-Anklage ablenken

Julian Hessenthaler, Bild: Polizei Bildbearbeitung / Landesgericht St. Pölten, Bild © AleXXw / Alexander Wagner, CC BY-SA 3.0 AT, via Wikimedia Commons

Bereits im Mai 2021 war eine bösartige Allianz im Ibiza-Untersuchungsausschuss festzustellen (siehe dazu EU-Infothek 14. Mai 2021, „Eine unheilige Allianz im Ibiza-Untersuchungsausschuss: Die sehr bemerkenswerten Aussagen der Herren Julian H. und KR Peter Barthold“).

KR Peter Barthold / Bild © Apa/Georg Hochmuth

In den Aussagen von zwei Auskunftspersonen, und zwar Julian Hessenthaler und Peter Barthold, ergaben sich Parallelen, die auf ein akkordiertes Verhalten schließen lassen.

Die näheren Umstände, Gleichartigkeiten im Aussageverhalten und die gleichartige Machart der Versuche, Gegner zu diskreditieren, und der krampfhafte Versuch, einen Konnex zur Glücksspielbranche herzustellen, sind starke Anzeichen dafür, dass diese beiden direkt oder über deren Anwälte kooperieren, um einander gegen Personen und Medien zu unterstützen, die dabei mitwirken, ihre Machenschaften aufzudecken.

Dabei zeichnete sich bereits ab, dass Julian Hessenthaler extrem unverfroren und rücksichtslos ist und mit besonderer Dreistigkeit alles unternimmt, um von den bestehenden Umständen, die ihn strafrechtlich schwer belasten, abzulenken.

Dabei geht er ein Bündnis mit Personen ein, die ihm an mangelnder Vertrauenswürdigkeit um nichts nachstehen, und zwar Personen aus dem untersten und dunkelsten Bereich des Glücksspiels, das Prof. Schmidt mit seiner Plattform www.spieler-info.at, einem Dutzend spezialisierten Mitarbeiter, inklusive Detektei und Forensikern sowie Gutachtern, seit Jahrzehnten erfolgreich bekämpft.

Julian Hessenthaler, der im Ibiza-Video den Begleiter der vermeintlichen Oligarchin mimte, stilisierte sich bereits vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss als Opfer einer angeblichen politischen Intrige, die von Anhängern des HC-Strache gegen ihn betrieben werde. Diese Strategie haben er und seine Mitstreiter, eigentlich könnte man soweit von Komplizen sprechen, beibehalten. Das „Warn-Mail“ an den HBP ist ein gut geplanter Teil dieses Schurkenstückes.

Unterstützt wird Hessenthaler dabei auch von den Machern des „Falter“ und anderen Medien, die damit ihre übliche Klientelpolitik betreiben. Mit einer einseitigen und tendenziösen Kampagne des „Falter“ versucht man, Hessenthaler reinzuwaschen und ihn als politischen Märtyrer darzustellen. Dabei schreckt der „Falter“ auch nicht davor zurück, mit Halbwahrheiten und Unwahrheiten zu operieren, was ihm eine gegen ihn erhobene Klage von Prof. Gert Schmidt eingebracht hat (siehe dazu EU-Infothek 15.02.2022, „Julian Hessenthaler und Österreichs „Über-Drüber-Richter“ Dr. Florian Klenk und seine Postille FALTER: EU-Infothek und Prof. Gert Schmidt haben gegen Klenk und FALTER Klage eingebracht“).

Dr. Florian Klenk / Bild © Manfred Werner (Tsui), CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (Ausschnitt)

Seitens des „Falter“ schlägt man wüst um sich und schreckt auch nicht davor zurück, Prof. Gert Schmidt ohne jede Grundlage zu unterstellen, er würde sich möglicherweise „Zustände wie unter Putins Russland auch für Österreich wünschen“(!!)

Das ist ein besonders übler Versuch der Diskreditierung. Man geht hier vor wie sonst auch: Man agiert selbst niederträchtig, und wenn man deshalb belangt wird, versucht man den, der einen belangt, schlecht darzustellen, massiv anzupatzen, ihn aller seiner Ehre und Leistungen zu berauben und sich als unschuldiges Opfer zu präsentieren.

Dem Falter gelingt dabei – so wie Julian Hessenthaler – die Steigerung der Unredlichkeit, in dem man sich darüber hinaus als Hüter der Moral gibt.

Gerade jene also, die besonders unmoralisch agieren, stellen einen moralischen Überlegenheitsgestus zur Schau. So gibt sich der Falter auch als Hüter der Medienfreiheit, obwohl er gerade diese für seine Kampagnen missbraucht und von hinterfragenswürdigen Inseratenkampagnen, finanziert aus öffentlichen Geldern, einen Großteil seiner Einkünfte lukriert.

Der FALTER und die Anwälte des Julian Hessenthaler behaupten allen Ernstes: Die Verdachtsmomente in dem gegen Hessenthaler wegen der gegen ihn erhobenen Anklage der Staatsanwaltschaft Wien nunmehr beim Landesgericht St. Pölten wegen des Vorwurfs des Suchtgifthandels, der Bereitstellung gefälschter öffentlicher Urkunden und des Gebrauchs einer gefälschten öffentlichen Urkunde anhängigen Strafverfahren seien nur konstruiert, und man verwende dafür falsche belastende Beweismittel, und zwar auf Veranlassung von Prof. Gert Schmidt und der EU-Infothek.

Zur Widerlegung dieser infamen und unrichtigen Behauptungen reicht es aus, auf die bisherigen Ergebnisse der Gerichtsverfahren zu verweisen.

Es gab eine unrichtige Strafanzeige des deutschen Strafverteidigers des Julian Hessenthaler, Rechtsanwalt Johannes Eisenberg in Berlin, weshalb gegen Prof. Schmidt bei der Staatsanwaltschaft Wien ein Ermittlungsverfahren anhängig war.

Dieses Verfahren hat ergeben, dass die von RA Eisenberg erhobenen Anschuldigungen, Prof. Schmidt soll zum Nachteil des Julian Hessenthaler Verleumdungen begangen, Personen zur falschen Beweisaussage angestiftet und Beweismittelfälschung zu verantworten haben, zur Gänze falsch sind.

Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, und der dagegen von RA Eisenberg für Hessenthaler gestellte Fortführungsantrag wurde vom Landesgericht für Strafsachen Wien rechtskräftig abgewiesen (Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 16.12.2020 zu 130 Bl 74/20a). Beim „Falter“ behauptet man natürlich unverdrossen einfach etwas anderes.

Bereits aus der im Strafverfahren gegen Julian Hessenthaler im April 2021 ergangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien ergibt sich auch, dass keine Zahlungen an Informanten aus Geldern des Novomatic – Konzerns erfolgt sind (OLG Wien 08.04.2021 zu 19 Bs 75/21z, ON 1221, S 9):

„Die Behauptung, von der „Novomatic“ zur Bekämpfung des illegalen Glückspiels erhaltene Gelder seien an S. und K. ausbezahlt worden, damit diese Julian Hessenthaler belasten, steht für sich und überzeugt nicht im Geringsten.“

Beim „Falter“ hält man dennoch bis zum bitteren Ende die Verschwörungstheorie aufrecht, die Novomatic verfolge Hessenthaler, warum auch immer sie das tun sollte.

Die Falschbehauptungen werden immer wieder wiederholt mit der Absicht „Durch ständiges Wiederholen soll die Falschinformation zur Wahrheit werden“.

Das Oberlandesgericht Wien hat im Dezember 2021 in einer weiteren Entscheidung auch festgestellt, dass die Info-Honorarzahlungen von EU-Infothek keinen Einfluss auf das Aussageverhalten des Zeugen Slaven K. haben. Dazu führt es insbesondere folgendes aus (OLG Wien 22.12.2021 zu 19 Bs 329/21b, S 2f, 9 und 10):

„Julian Hessenthaler ist – entsprechend der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien vom 27. Mai 2021 (ON 530) – nach wie vor dringend verdächtig, er habe – soweit hafttragend und somit hier beschwerderelevant – (A./) Slaven K. in wiederholten Angriffen vorschriftswidrig Suchtgift, nämlich Kokain (Wirkstoff: Cocain) mit einem Reinheitsgehalt von zumindest 70%, in einer insgesamt das 25-fache der Grenzmenge (§ 28b SMG) übersteigenden Menge durch gewinnbringenden Verkauf zu einem Grammpreis von 40 Euro überlassen, und zwar […].

Die Belastungen durch Slaven K. und Katarina H. haben zwischenzeitig auch durch deren wiederholte, jeweilig intensive Befragungen zu den einzelnen Suchtgiftübergaben, ihrem jeweiligen (persönlichen) Verhältnis zu Julian Hessenthaler sowie zu zahlreichen, mit dem Julian Hessenthaler treffenden Anklagevorwurf nach dem SMG in keinem Zusammenhang stehenden Begebenheiten rund um das Ibiza-Video sowie zu Slaven K.s Rolle als Informant des Zeugen Prof. Schmidt (EU-Infothek) in den am 8. September 2021 (ON 566a S 44 ff [H.], S 51 ff [K.]), 13. Oktober 2021 (ON 583 S 11 ff [H.]), 23. November 2021 (ON 596 S 5 ff [H.], S 30 ff [Slaven K.]) durchgeführten Hauptverhandlungen, keine Änderung erfahren.

Insoweit überzeugt die Beschwerdekonstruktion – zusammengefasst – der Zeuge Prof. Gert Schmidt stehe hinter Falschbelastungen, wenig, mag den Beweisergebnissen nach Genannter – zusammengefasst – auch […] K./S. als Informanten rund um das Ibiza-Video bezahlt haben.“

Die von Hessenthalers Verteidigern dagegen erhobene Beschwerde hat auch der Oberste Gerichtshof im Jänner 2022 als unberechtigt angesehen (EU-Infothek 01.02.2022, „Ibiza-Gate: Oberster Gerichtshof weist Beschwerde des Julian Hessenthaler ab“).

Bemerkenswert ist auch, dass Julian Hessenthaler von Gert Schmidt als einem Lobbyisten spricht. Ein Begriff, den auch KR Peter Barthold (bitte lesen Sie ausführliche Dokumentationen über das jahrzehntelange Wirken des KR Peter Barthold in der Glücksspiel-Branche auf www.spieler-info.at – Suchfeld „Peter Barthold“) in seiner Aussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss verwendet, die seit Oktober 2020 die Staatsanwaltschaft Wien beschäftigt.

Im Strafverfahren gegen Hessenthaler ist jetzt ein weiterer alter Bekannter aus der Finsternis des Glücksspiels aufgetaucht, Thomas Sochowsky. Wer Zeit hat und mehr über das Wirken des Thomas Sochowsky in den letzten 10-13 Jahren wissen möchte, kann auf www.spieler-info.at (Suchfeld „Thomas Sochowsky“) Erstaunliches lesen.

Er, Thomas Sochowsky, springt Hessenthaler zur Seite und verweist in einer Eingabe beim LG St. Pölten vom 19. Jänner 2022 auf die Aussage eines Herrn W., wonach Prof. Schmidt ihn beauftragt habe, dafür zu sorgen, dass Herrn Sochowsky Drogen ins Auto gelegt werden, damit dieser erwischt werde. Eine üble, aber auch absurde Darstellung. Die Staatsanwaltschaft Wien und das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz haben erkannt, dass diese Behauptungen des Herrn W. eine Falschaussage sind.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat im Februar 2016 gegen Hrn. W. Anklage erhoben wegen falscher Beweisaussage. Das Strafgericht hat W. nur deshalb nicht verurteilt, weil es von dessen Schuldunfähigkeit (!), im Volksmund anders bezeichnet, ausgegangen ist.

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz hat im Juli 2016 in seinem Beschluss ausgeführt, dass Hr. W. schlichtweg unglaubwürdig ist.

Sochowsky wollte damit den verzweifelten, unehrlichen Narrativ der Strafverteidiger des Hessenthaler unterstützen, ihrem Mandanten werde zu Unrecht ein Drogendelikt angelastet, woran auch Prof. Schmidt mitwirke.

Denn es war zwar Anfang Februar 2022 ein von Prof. Schmidt entsendeter Anwalt beim Landesgericht St. Pölten, um für ihn Akteneinsicht in den Strafakt Hessenthaler zu nehmen. Das aber eigentlich nur aus dem Grund, die von den Strafverteidigern in deren Eingaben und bei den Hauptverhandlungsterminen getätigten Äußerungen auf Rechtsverstöße gegen Prof. Schmidt zu prüfen. Dabei stieß der Anwalt auf die Eingabe des Sochowsky und konnte das Gericht rechtzeitig über die wirkliche Sachlage informieren.

Die Beharrlichkeit von Sochowsky bei falschen Behauptungen ist wenig überraschend, musste er sich doch bereits mehrmals zur Unterlassung solcher Äußerungen verpflichten, wenn er deshalb belangt wurde.

Sochowsky ist eben ein Wiederholungstäter. So hat er sich zuletzt im März 2021 vor dem Handelsgericht Wien gegenüber Prof. Schmidt vollstreckbar zur Unterlassung von Äußerungen verpflichtet, nachdem er von Prof. Schmidt geklagt worden war. Das Motiv ist klar: Sochowsky stören seit langem die Aktivitäten des Prof. Schmidt gegen Betrug und Täuschung im Glücksspiel und für Spielerschutz.

Durch die Ungeschicklichkeit des Barthold ist nun bekannt, dass er mit Sochowsky zusammenwirkt.

Seitdem das Email des Peter Barthold an einen Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Wien bekannt ist, der wegen der von Barthold vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss abgelegten Aussage ermittelt, ist dessen Querverbindung zu Sochowsky und Hessenthaler evident.

Mit dem Email hat Barthold dem Staatsanwalt eine Kopie der von Sochowsky beim LG St. Pölten eingebrachten Eingabe gesendet. Diese Eingabe stammt vom 19. Jänner 2022, das Email des Hrn. Barthold vom 25. Jänner 2022. Daraus ist aber ersichtlich, dass Barthold bereits am 19. Jänner 2022 per Email eine Kopie dieser Eingabe von Sochowsky erhalten hatte.

Dieser Versuch des Hrn. Barthold, Prof. Schmidt bei der Staatsanwaltschaft Wien zu diskreditieren, ist natürlich ebenso gescheitert. Denn auch hier hat Prof. Schmidt rechtzeitig über die wahren Begebenheiten informiert.

Damit ist klar, dass ein Komplott dieser Personen gegen Prof. Schmidt besteht, um diesen unrichtig der Manipulation des Hessenthaler-Strafverfahrens zu bezichtigen. Eine in diesem Zusammenhang erfolgreiche Desinformation über Prof. Schmidt wäre natürlich auch für Betreiber von illegalem Glücksspiel von Vorteil gewesen, um Maßnahmen gegen illegales Glücksspiel entgegenzuwirken.

Auch eine kleine politische Oppositionspartei, vertreten durch Dr. Stephanie Krisper unterstützt eifrigst sogar durch „parlamentarische Anfragen“ ihren „unschuldigen Helden“ Julian Hessenthaler.

Dr. Stephanie Krisper / Bild © Parlamentsdirektion, Photo Simonis

Die aktuelle „Krönung“ der wichtigen parlamentarischen Arbeit der Frau Abg. Dr. Stefanie Krisper:

In Zusammenhang mit der durch EU-Infothek und Prof. Gert Schmidt erfolgten Enthüllungen betreffend Julian Hessenthaler brachte sie nunmehr eine Parlamentarische Anfrage an den Herrn Bundesminister für Unterricht ein, ob er nicht daran denke, wegen dessen unbotmäßiger journalistischer Enthüllungsarbeit den „Professorentitel“ abzuerkennen.

Das Komplott wird, wie bei Lug und Betrug üblich, kläglich in sich zusammenfallen.

Den riesigen finanziellen und demokratiepolitischen Schaden, welchen „Helden“ wie Julian Hessenthaler anrichten, wird wohl niemand ersetzen.

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