Donnerstag, 25. April 2024
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Was hat die „Fieberkurve“ und das „Forum Recht“ mit dem Rechtsstaat und seinen aktuellen Gefährdungen zu tun?

Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Neueste Entwicklungen zur Bestärkung des Rechtsstaatsprinzips in Österreich und der Bundesrepublik Deutschland

Die mehrfachen Gefährdungen des Rechtsstaatsprinzips, vor allem in Polen[1] und in Ungarn[2] – zwei Mitgliedstaaten, gegen die bereits das „Frühwarnsystem“ des Art. 7 Abs. 1 EUV eingeleitet wurde bzw. kurz vor der Einleitung steht – neuerdings aber auch in Rumänien,[3] haben in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union äußerst interessante Reaktionen provoziert, die der Sicherung der Rechtsstaatlichkeit und der besseren Verankerung dieses Prinzips in der öffentlichen Meinung dienen sollen. Besonders markant sind in diesem Zusammenhang die Messungen der „Fieberkurve“ des Rechtsstaates in Österreich, die seit 2016 stattfinden, sowie die Einrichtung eines Informationszentrums für den Rechtsstaat, namens „Forum Recht“, in der Bundesrepublik Deutschland, dessen Inbetriebnahme für das Jahr 2025 vorgesehen ist. Auf diese beiden außergewöhnlichen Initiativen zur Besicherung des Rechtsstaates soll nachstehend kurz eingegangen werden.

Die Messung der Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in Österreich

Die mit großer Verspätung eingeleiteten Sanktionsmaßnahmen gegen einige Mitgliedstaaten der EU wegen mannigfacher Verletzungen des Rechtsstaatsprinzips veranlassten auch Österreich, dem sog. „Kopenhagen-Paradoxon“ nachzugehen. Darunter versteht man den merkwürdigen Umstand, dass zwar von den Beitrittswerbern zur EU die strikte Befolgung der „Kopenhagen-Kriterien“ abverlangt, von den Mitgliedstaaten der EU deren Einhaltung aber nur sehr zögerlich kontrolliert wird. Es ist wohl mehr als paradox, wenn für den Beitritt zur EU strengere Voraussetzungen gelten, als sie in der Folge von den Mitgliedstaaten selbst verlangt werden.

Es ist daher nicht verwunderlich, dass die einzelnen Mitgliedstaaten der EU einen (selbst-)kritischen Blick auf die Ausgestaltung und Implementierung des Rechtsstaatsprinzips in ihrer eigenen Rechtsordnung werfen, um damit festzustellen, wie komplett dieses tragende Baugesetz der EU gem. Art. 2 EUV von ihnen in praxi beachtet wird. Ebenso wichtig erscheint aber auch die Aufklärung über die Funktion des Rechtsstaates in den modernen Demokratien sowie deren aktuelle Gefährdungen.

Das „Kopenhagen-Paradoxon“

Um das „Kopenhagen-Paradoxon“ richtig zu verstehen, muss zunächst ein Blick auf die sog. „Kopenhagen-Kriterien“ geworfen werden, die vom Europäischen Rat am 21./22. Juni 1993 für die fünfte Erweiterung der EU (sog. „Ost-Erweiterung“) festgelegt wurden. In diesem Zusammenhang wurden vom Europäischen Rat als Beitritts-Voraussetzungen der mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL) zur EU folgende Kriterien postuliert:

1) Institutionelle Stabilität als Garantie für die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Schutz der Minderheiten (politisches Kriterium);

2) Eine funktionsfähige Marktwirtschaft, sowie Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck des Binnenmarktes standzuhalten (wirtschaftliches Kriterium),

3) Übernahme der Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft (sog. „acquis communautaire“), einschließlich der Ziele der Politischen Union und der Wirtschafts- und Währungsunion (sonstige Verpflichtungen);[4]

Ausgehend von den Erfahrungen im Zuge der fünften Erweiterung ergänzte der Europäische Rat am 16./17. Dezember 2004 diese Kriterien noch um weitere Vorgaben, die insbesondere

4) die vollständige Erfüllung der Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft sowie

5) die Beachtung der grundlegenden Werte der Union (sog. „Verfassungsgrundsätze“), samt dem Sanktionsverfahren des Art. 7 EUV betrafen.

Neben diesen Beitrittskriterien für Drittstaaten wurde auch noch ein Kriterium für die Europäische Union selbst postuliert, nämlich deren

6) Fähigkeit zur Aufnahme weiterer Mitglieder (sog. „Aufnahmefähigkeitskriterium“) – und zwar sowohl in finanzieller, als auch institutioneller Hinsicht.

Die „Fieberkurve des Rechtsstaats“

Um die Entwicklungen, Tendenzen, Stärken und Schwächen der österreichischen Rechtsstaatlichkeit zu dokumentieren, legte der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) erstmals im Jahr 2016 eine Studie vor, in der der Stand sowie die Entwicklungen der österreichischen Rechtsstaatlichkeit empirisch dokumentiert wurden.[5] Unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Studie sowie deren weiterer Fortschreibung wurde im November 2018 – in Kooperation mit der Unternehmensberatung Obergantschnig Management Partners und dem Forschungsinstitut für Rechtsentwicklung der Universität Wien – eine neuerliche Untersuchung[6] vorgelegt, aufgrund derer sich im Untersuchungszeitraum von zwei Jahren 15 Indikatoren verbessert und 12 Indikatoren verschlechtert haben, während 6 Indikatoren unverändert geblieben sind. Damit ist eine grundsätzlich positive Entwicklung festzustellen, da bei 45% der Indikatoren eine positive Entwicklungstendenz zu beobachten ist, während sich 36% der Indikatoren in der Referenzperiode verschlechtert haben.[7]

Im Detail setzt sich der ÖRAK dabei, im Zuge eines mehrjährigen Projekts und unter Einbindung der österreichischen Rechtsanwälte, mit der Frage auseinander, auf der Basis welcher Faktoren und Indikatoren die Rechtstaatlichkeit „messbar“ und damit auch vergleichbar ist. Dabei hat man sich auf die Untergliederung in folgende elf „Cluster“ verständigt:

1) Qualität und Stabilität staatlicher Strukturen;

2) Qualität der Gesetzgebung;

3) Bekämpfung von Korruption;

4) Grund- und Freiheitsrechte;

5) Ordnung und Sicherheit;

6) Wirtschaftsstandort – Rechtssicherheit juristischer Personen;

7) Lebensraum Österreich – Rechtssicherheit natürlicher Personen;

8) Zivilgerichtsbarkeit;

9) Strafgerichtsbarkeit;

10) Verwaltungsverfahren und Verwaltungsgerichtsbarkeit;

11) Bürgernaher Staat.

Methodik

Für jeden dieser elf Cluster wurden drei Indikatoren entwickelt, sodass jeder Cluster zwischen +3 Punkten (alle Indikatoren haben sich verbessert) und -3 Punkten (alle Indikatoren haben sich verschlechtert) schwankt. Innerhalb der jeweiligen Cluster werden die drei Indikatoren jeweils gleichgewichtet („Gesamtindex-Gleichgewichtet“). Daneben hat der ÖRAK in einer von April bis Mai 2018 unter 410 der insgesamt 6.300 österreichischen Rechtsanwälten[8] durchgeführten Umfrage die Cluster, die aus Sicht der Rechtsanwälte für die Rechtstaatlichkeit von besonderer Bedeutung sind, herausgearbeitet. Die befragten Anwälte konnten die elf Cluster nach ihrer subjektiv empfundenen Wichtigkeit reihen, wobei die Bandbreite zwischen 4% und 15% festgelegt wurde. Der Cluster mit der geringsten Relevanz wurde mit 4% gewichtet. Entsprechend der in der Umfrage getroffenen Einstufung wurde die Gewichtung der folgenden Cluster jeweils um 1%-Punkt erhöht, wobei der Cluster mit der größten Relevanz eine Ausnahme bildete und mit 15% in den „Gesamtindex-Umfragegewichtet“ einfloss. Auf der Basis der Ergebnisse dieser Umfrage ermittelte der ÖRAK in der Folge einen Gesamtindex mit der Bezeichnung „Fieberkurve des Rechtsstaates“.

Was die Relevanz der Cluster betrifft, so sehen die Umfrageteilnehmer die mit Abstand größte Relevanz für den Cluster „Grund- und Freiheitsrechte“ (Nr. 4), wohingegen dem Cluster „Bürgernaher Staat“ (Nr. 11) die relativ geringste Bedeutung beigemessen wird.

Im Hinblick auf die „Status-Quo“-Beurteilung der einzelnen Cluster wurden die Cluster „Lebensraum Österreich – Rechtssicherheit natürlicher Personen“ (Nr. 7), „Zivilgerichtsbarkeit“ (Nr. 8) sowie „Ordnung und Sicherheit“ (Nr. 5) von den Befragten am besten beurteilt. Im Vergleich dazu wurden die Cluster „Qualität der Gesetzgebung“ (Nr. 2), „ Bürgernaher Staat“ (Nr. 11) und „Bekämpfung von Korruption“ (Nr. 3) von den befragten Rechtsanwälten am schlechtesten eingeschätzt.

In Bezug auf die Frage, wie sich die Qualität der einzelnen Cluster in den vergangenen 10 Jahren verändert hat, lauteten die Antworten folgendermaßen: In diesem Zeitraum wurde in den Clustern „Bekämpfung von Korruption“ (Nr. 3), „Verwaltungsgerichtsbarkeit“ (Nr. 10) und  „Bürgernaher Staat“ (Nr. 11) die deutlichste Verbesserung erzielt. Im Gegensatz dazu sind die Cluster „Qualität der Gesetzgebung“ (Nr. 2), „Qualität und Stabilität staatlicher Strukturen“ (Nr. 1) sowie „Grund- und Freiheitsrechte“ (Nr. 4) jene Bereiche, die sich nach Einschätzung der Befragten am deutlichsten verschlechtert haben.

Im Rahmen der Umfrage wurden die Rechtsanwälte aber auch dahingehend befragt, wie sie die Entwicklung der zugrundeliegenden Cluster innerhalb der kommenden 10 Jahre einschätzen. Dabei wurden die Cluster „Bürgernaher Staat“ (Nr. 11), „Bekämpfung von Korruption“ (Nr. 3) und „Wirtschaftsstandort Österreich – Rechtssicherheit juristischer Personen“ (Nr. 6) am besten eingeschätzt, während die Befragten bezüglich der Cluster „Grund- und Freiheitsrechte“ (Nr. 4), „Qualität der Gesetzgebung“ (Nr. 2) sowie „Qualität und Stabilität staatlicher Strukturen“ (Nr. 1) davon ausgingen, dass es in diesen Clustern in den nächsten 10 Jahren zu erheblichen Verschlechterungen kommen wird.

Ergebnis

Zusammengefasst lässt sich die „Fieberkurve des Rechtsstaates“ auf der Cluster-Ebene wie folgt beschreiben:[9]

Cluster 1) Der Cluster „Qualität und Stabilität staatlicher Strukturen“ zeigt ein gemischtes Bild. Während der Subindikator zur politischen Stabilität einen markanten Rückgang erleidet, verbessern sich die Indikatoren zur Wahlbeteiligung und Qualität der Verwaltung;

Cluster 2) Im Cluster „Qualität der Gesetzgebung“ bleibt der Subindikator zur Qualität der Regularien stabil. Die Indikatoren zu den aufgehobenen Gesetzen und zum Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik verbessern sich;

Cluster 3) Im Cluster „Bekämpfung von Korruption“ wird ein leichter Rückgang beim Subindikator zur Wahrnehmung von Korruption durch Verbesserungen der Subindikatoren zur Kontrolle und zum Einfluss von Korruption aufgewogen;

Cluster 4) Bis auf den Subindikator für Verfahrenshilfe zeigen sämtliche Subindikatoren des Clusters „Grund- und Freiheitsrechte“ eine negative Tendenz;

Cluster 5) Der Cluster „Ordnung und Sicherheit“ zeigt eine positive Entwicklung, was sowohl die Kriminalität, die Effektivität der Arbeit der Ermittlungsbehörden, als auch die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit betrifft. Der Subindikator zur Ordnung und Sicherheit bleibt auf konstant hohem Niveau;

Cluster 6) Im Vergleich zur letzten Beobachtungsperiode entwickeln sich die Subindikatoren des Clusters zum „Wirtschaftsstandort – Rechtssicherheit juristischer Personen“ durchwegs negativ. Die Einschätzung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen trübt sich ein, Gründungsaktivitäten werden eingeschränkt;

Cluster 7) Im Cluster „Lebensraum – Rechtssicherheit natürlicher Personen“ verbessert sich der Subindikator zu den Eigentumsrechten. Die Dauer der Verfahren von strittigen Scheidungen und Verfahren beim Arbeits- und Sozialgericht bei rechtswidriger Entlassung und Kündigung nimmt jedoch zu;

Cluster 8) Die Subindikatoren des Clusters „Zivilgerichtsbarkeit“ zeigen ein eher positives Bild. Während der Subindikator für die Zivilgerichtsbarkeit stabil bleibt, verbessern sich die Subindikatoren für die Durchsetzung von Ansprüchen und die Effektivität von Zivilverfahren;

Cluster 9) Im Cluster „Strafgerichtsbarkeit“ zeigt sich ein gemischtes Bild. Der Subindikator zur Strafgerichtsbarkeit verschlechtert sich, während die Effektivität bei den Strafverfahren steigt. Der Subindikator zur Auslastung der Staatsanwaltschaft bleibt unverändert;

Cluster 10) Allgemein zeigt sich im Cluster „Verwaltungsgerichtsbarkeit“ eine positive Entwicklung. Sowohl die Verfahrensdauer beim Verwaltungsgerichtshof als auch die Qualität der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts verbessern sich. Der Subindikator ‚Regulatory Enforcement‘ bleibt stabil;

Cluster 11) Die einzige Verbesserung im Cluster „Bürgernaher Staat“ zeigt der Subindikator E-Governance. Die Subindikatoren zu Direkter Demokratie und Informationsfreiheit verschlechtern sich.

Rupert Wolf, der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags, resumierte die „Fieberkurve“, und damit den Gesundheitszustand des „Patienten“ Österreich, bei der Präsentation der Studie am 12. November 2018 wie folgt: Es sei insgesamt eine Verbesserung seit 2016 bemerkbar, „allerdings mussten wir schon 2016 eine schlechte Basis attestieren. Da ist Luft nach oben“.[10]

Zählt man alle elf Cluster zusammen, dann ist die Fieberkurve in Summe etwas gesunken. Was aber Sorge macht, ist – nach knapp einem Jahr der Regierung Kurz/Strache – die Beeinträchtigung der Grund- und Freiheitsrechte, und damit auch der Pressefreiheit, eine der wichtigsten Säulen von Rechtstaat und Demokratie. Über 46 Prozent der befragten Anwälte glauben, dass sich die Situation der Grund- und Freiheitsrechte in den nächsten zehn Jahren weiter verschlechtern, und nur 6 Prozent glauben, dass sie sich verbessern wird.[11]

Ein Informationszentrum für den Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland

Bezüglich der Überlegung, wie die rechtsstaatlichen Errungenschaften des Bonner Grundgesetzes (1949) nach beinahe 70 Jahren der heutigen jungen Generation wieder verstärkt in Erinnerung gerufen werden können, ist die Bundesrepublik Deutschland einen anderen Weg gegangen. Im Wissen darum, dass das, was für so lange Zeit zum Selbstverständnis und zu den Grundpfeilern der deutschen Gesellschaft gehörte, für die nachkommende Generation alltäglich wurde und damit an Aufmerksamkeit und Wertschätzung sukzessive verlor, müssen neue Anstrengungen unternommen werden, um das gesellschaftliche Bewusstsein über den Wert, aber auch die Schutzbedürftigkeit des deutschen Rechtsstaates und seiner demokratischen Institutionen wieder zu stärken. Zudem gelte es, der Agitation der Populisten und Feinden von Rechtsstaat und Demokratie entschlossen entgegenzutreten, die keine sachliche Kritik am Rechtsstaat üben sondern ihn offen ablehnen und die mit der Rechtssetzung befassten Berufsgruppen systematisch anfeinden.[12]

Rechtsstaatlich negative Entwicklungen in den Visegrád-Staaten Polen[13] und Ungarn[14], hin zu einem „illiberalen“ Staat, aber auch in Rumänien[15] und der Türkei, zeigen auf, dass man bei dieser gegenwärtig rapid um sich greifenden Erosion der Rechtsstaatlichkeit das Wissen um den Rechts- und Verfassungsstaat dringend stärken und dessen Bedeutung für ein Leben in Freiheit und Sicherheit verdeutlichen muss. Es ist daher höchste Zeit, Rechtssicherheit und Gerechtigkeit noch stärker zu thematisieren und auf diese Weise die freiheitssichernde Wirkung des Rechtsstaates zu stabilisieren. Die Machbarkeitsstudie für das „Forum Recht“ in Karlsruhe[16] zeigt die nötigen Weichenstellungen dazu auf.

Das „Forum Recht“ in Karlsruhe

Der Deutsche Bundestag beschloss am 18. Oktober 2018 die Einrichtung des Informationszentrums für den Rechtsstaat „Forum Recht“ mit Hauptsitz in Karlsruhe, wo seit über 60 Jahren bereits das Bundesverfassungsgericht, der Bundesgerichtshof und die Bundesanwaltschaft angesiedelt sind. Zudem steht Karlsruhe für die Nähe zu Straßburg, dem Sitz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), und zu Luxemburg, dem Sitz des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, EuG). Damit kann das „Forum Recht“ in seine Arbeit nicht nur die drei deutschen Höchstgerichte vor Ort, sondern auch den EGMR und den EuGH bzw. das EuG mit einbeziehen. Ein weiterer Standort soll in Ostdeutschland, voraussichtlich in Leipzig, eingerichtet werden.

Der Antrag im Deutschen Bundestag für die Einrichtung des „Forum Recht“ ging gleichsam „flächendeckend“ von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen – lediglich die AfD-Fraktion verweigerte ihre Zustimmung – aus, wobei durch das „Forum Recht“ „ein Kommunikations-, Informations- und Dokumentationsforum geschaffen werden soll, das das Recht, unseren Rechtsstaat und die Geschichte des Rechts erfahrbar und begreifbar machen und den hohen Wert des Rechtsstaats für unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft zum Ausdruck bringen wird“.[17] Zugleich beauftragte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung, ihm unter Berücksichtigung der Vorschläge der verschiedenen Akteure der Zivilgesellschaft sowie der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz finanzierten vorerwähnten Machbarkeitsstudie,[18] ein Realisierungskonzept vorzulegen, das anschließend von ihm in einer öffentlichen Anhörung diskutiert werden soll.

Zur weiteren Realisierung der Vorbereitungsarbeiten bewilligte der Deutsche Bundestag in der Folge am 22. November 2018 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD im Bundesjustizhaushalt Mittel in Höhe von 857.000 Euro, die für den weiteren Aufbau, die Infrastruktur und die Schaffung von Dienststellen in der Geschäftsstelle des „Forum Recht in Karlsruhe“ sowie für die Ausschreibung des Architektur-Wettbewerbs für den Bau des Forum benötigt werden.

Als nächstes Ziel ist ein zeitnaher Beschluss des Bundestages über ein Stiftungsgesetz zur Errichtung der Stiftung „Forum Recht“ vorgesehen, um damit dem Forum den notwendigen rechtlichen Rahmen zu geben. Insgesamt werden damit, laut Aussage des CDU-Bundestagsabgeordneten Ingo Wellenreuther, für die definitive Errichtung des „Forum Recht“ in Karlsruhe ca. 82 Mio. Euro bis zum Jahr 2025 veranschlagt werden müssen.[19] Im Gegensatz dazu gehen die Autoren der Machbarkeitsstudie von Gesamtkosten in Höhe von 75 Mio. Euro für Bau- und Ausstattungskosten aus und prognostizieren eine Eröffnung des Neubaus des „Forum Recht“ bereits für das Frühjahr bzw. den Sommer 2023.[20]

Mit dem „Forum Recht“ wird, im Gegensatz zu den bereits bestehenden einschlägigen Einrichtungen der Erwachsenenbildung, ein singulärer Versuch unternommen, die deutsche Öffentlichkeit in den komplexen Fragen des Rechts und der Rechtsstaatlichkeit aufzuklären. Die Thematik „Deutschland seit 1945“ wird im Haus der Geschichte erfahr- und nachvollziehbar, Erfindungen in technischen Museen und die Entwicklung der Demokratie im Deutschen Dom oder im Hambacher Schloss dargestellt.[21] Man benötigt aber auch einen Ort, um den Rechtsstaat zu verstehen, Recht und Rechtsstaatlichkeit als wichtige Faktoren einer demokratischen Gesellschaft zu erkennen und wieder zu lernen, diese aktiv mitzugestalten. Weltweit finden sich nur einige wenige Einrichtungen, die sich in dieser Form mit Recht und Rechtsstaatlichkeit beschäftigen, wie zB das kanadische „Museum of Human Rights“ und das „Museo de Derechos Humanos“ in Santiago de Chile. Diese dienen aber vorrangig der Dokumentation von Menschenrechten und deren brutaler Verletzung unter diktatorischen Regimen – und setzen damit in der Darstellung des Themas beim Unrecht an – während das „Forum Recht“ genau die andere Seite, nämlich die positiven Wirkungen des Rechts und der Rechtsstaatlichkeit betonen will.

Rahmenbedingungen und Ausgestaltung des „Forum Recht“   

Die Idee für die Einrichtung und Ausgestaltung des „Forum Recht“ geht auf einen privaten Initiativkreis „Recht“ von vierzehn Persönlichkeiten aus Gesellschaft, Politik, Justiz und Medien zurück, der sich seit mehreren Jahren für die Verwirklichung der Idee eines deutschen „Forum Recht“ einsetzt.[22] In diesem Initiativkreis sind neben privaten Personen das Bundesverfassungsgericht, der Bundesgerichtshof, die Generalbundesanwaltschaft, die Anwaltschaft, die Justizpressekonferenz, ebenso wie die Stadt Karlsruhe selbst, vertreten. Im Juli 2018 gründete der Initiativkreis noch einen Unterstützungsverein mit deutschlandweiter Ausrichtung, damit sich noch mehr Menschen mit dieser Idee solidarisieren können.

Das „Forum Recht“ soll möglichst vielen Menschen unterschiedlichster sozialer Verhältnisse, Altersstufen, Bildungsgrade und Berufen, die Möglichkeit bieten, sich aktiv mit sie persönlich bewegenden, ebenso wie grundsätzlichen, gesellschaftsrelevanten Fragen des Rechts und der Rechtsstaatlichkeit auseinanderzusetzen. Dabei soll das traditionelle ausstellungsbasierte Museumsmodell durch ein neues Format ersetzt werden, das einen interaktiven und partizipatorischen Ansatz aufweist.[23] Demgemäß werden die Besucher des Forums nicht als passive Konsumenten von Ausstellungsgegenständen und wissenschaftlich aufbereiteter Informationen, sondern als aktive Teilnehmer an Prozessen des Erfahrungsgewinns, des Erwerbs und der Anwendung von Wissen über Recht und Rechtsstaatlichkeit und der Erarbeitung von wirkungsorientierten Lösungen betrachtet. Diese partizipatorische Teilhabe – von Einzelpersonen wie auch Gruppen – unterschiedlicher gesellschaftlicher und kultureller Herkunft, Altersstufen und Bildungsniveaus an allen Aktivitäten und Angeboten gilt als Grundprinzip des „Forum Recht“.

Als Kommunikations-, Informations- und Dokumentationsforum wurde das „Forum Recht“ auch in drei unterschiedliche, aber gleichberechtigte und vor allem miteinander interagierende „Denk- und Handlungsräume“, eingeteilt: Forum (Diskursraum), Ausstellungsraum und Virtueller Raum. Im Virtuellen Vermittlungsraum wird eine virtuelle Architektur geschaffen, in der sich die Besucher bewegen, Informationen aus der Gegenwart sowie aus der Geschichte des Rechts und des Rechtsstaates suchen und sich auch auf Begegnungen und Diskussionen mit anderen Teilnehmern einlassen können. Wichtig ist dabei, dass über diese Schiene die im Diskursraum und in den Ausstellungen aus partizipatorischen Prozessen gewonnenen und bearbeiteten Ergebnisse, Erkenntnisse, Dispute und Handlungen ihren Weg in den elektronischen Raum finden. In einem eigenen „Research-Cluster“ organisieren Mitarbeiter des „Forum Recht“ ein internationales Netzwerk, das sich auf das Erkennen, Nachverfolgen und die Verarbeitung von Diskussionen zu den Themen des Forums im Internet spezialisiert. Damit ist das virtuelle „Forum Recht“ zugleich Portal und Austauschplatz für Informationen und Meinungen zur Rechtsstaatlichkeit – und dies global und nicht nur auf Deutschland beschränkt.[24]

Inhaltskonzept

Das vom Institut für Zeitgeschichte (IfZ) München-Berlin erstellte Inhaltskonzept für das „Forum Recht“ folgt einem Verständnis von Rechtsgeschichte iSe modernen Sozial- und Kulturgeschichte, die zwar den normativen Aspekt des Rechts betont, zugleich aber die enge Wechselwirkung des Rechts mit Politik und Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur aufzeigt. Dabei sollen sieben übergeordnete Themeneinheiten (unterteilt in einzelne Module) Recht und Rechtstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland behandeln:

1) Alles, was Recht ist. Grundprobleme und Grundbegriffe

2) Rechtsstaat in Deutschland. Eine lange Geschichte

3) Rechtsstaat Bundesrepublik. Kernfragen der Demokratie

4) Der Rechtsstaat auf dem Prüfstand. Lob, Kritik, Verachtung

5) Kulturen des Rechts. Symbole, Medien, Orte

6) Gestalter des Rechts. Menschen und Institutionen

7) Recht international. Europa und das Globale

Gleichzeitig durchziehen fünf Themenstränge die Ausstellung, die aufgrund ihrer zentralen Bedeutung kontinuierlich präsent sind und dementsprechend auch in den sieben Themeneinheiten und deren Modulen immer wiederkehren:

  • Sprache des Rechts
  • Biografien und das Recht
  • Erinnerungsorte des Rechtsstaats
  • Erfahrungen mit dem Unrechtsstaat
  • Technik und das Recht

Die verschiedenen Teilgebiete des Rechts (Öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht uam) werden nicht als separate thematische Blöcke behandelt. Vielmehr werden Module, Themen und Beispiele so ausgewählt, dass sie zusammen die Vielfalt und die Breite des Rechts anschaulich zum Ausdruck bringen. Mit Hilfe dieser Themeneinheiten und Themenstränge soll die Vorstellung einer geschlossenen „Metaerzählung“ (Jean-François Lyotard) über den Rechtstaat in Frage gestellt werden. Stattdessen werden die Besucher des Forums mit unterschiedlichen, teilweise sogar widersprüchlichen Deutungsangeboten und Themenperspektiven konfrontiert, um sich iSe pluralistischen Demokratie eine sachlich begründete eigene Meinung bilden und so als mündige Bürger die Zukunft des Rechtsstaats aktiv mitgestalten zu können.[25]

Was die Lokalisierung des „Forum Rechts“ in Karlsruhe betrifft, so soll das Gebäude auf dem Gelände des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe errichtet werden, wobei auch ein unter Denkmalschutz stehenden Sitzungssaal, in dem unter anderem die Prozesse gegen die Rote Armee Fraktion (RAF) stattgefunden haben, mit einbezogen werden könnte. In diesem Saal können auch Gerichtsverhandlungen anschaulich und authentisch nachgespielt werden.

Schlussbetrachtungen

Die Erosion der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in und außerhalb der Europäischen Union ist nicht mehr zu übersehen. Neben der Judikatur des Gerichtshofs der EU ist es vor allem auch die des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), die immer wieder darauf hinweist. Zuletzt geschah dies in unmissverständlicher Form in zwei Judikaten, die zum einen gegen die Türkei und zum anderen gegen die Russländische Föderation gerichtet waren. Sowohl in der Causa Selahattin Demirtas gegen die Türkei[26], als auch in der Rechtssache Alexej Nawalnyy gegen Russland[27] bezeichnete der EGMR den Schutz der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte als Messlatte für die Demokratie, die unbedingt verteidigt werden müsse.

Je früher die Institutionalisierung des Vorhabens „Forum Recht“ gelingt, umso eher können die in der Bundesrepublik Deutschland anstehenden Jubiläen – 100 Jahre Weimarer Reichsverfassung, 70 Jahre Bonner Grundgesetz und 70 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention – als Schritte auf einem Weg zu einem Forum für Recht und Rechtsstaatlichkeit  genützt werden.

Anhang

In Österreich wird das Gedenken an 100 Jahre Republik bescheidener begangen, wenngleich im kürzlich eröffneten „Haus der Geschichte Österreich“ (hdgö) in der Neuen Burg am Heldenplatz in Wien im Rahmen der Eröffnungsausstellung „Aufbruch ins Ungewisse – Österreich seit 1918“ unter anderem auch aufgezeigt wird, was die Abwesenheit von Demokratie und Rechtstaatlichkeit politisch und juristisch bedeutet.

Das „Haus der Geschichte Österreich“ soll ein Kompetenzzentrum für die Darstellung und Erörterung der jüngeren und jüngsten österreichischen Geschichte sein, zugleich aber auch als ein multifunktionales Forum und eine offene Diskussionsplattform sowie als ein zentraler Knotenpunkt im Netzwerk aller mit Geschichte befassten Institutionen und Forschungs- und Bildungseinrichtungen in Österreich fungieren. Anschaulich wird dieses ambitionierte Konzept durch das Veranstaltungsprogramm für die nächsten fünf Monate[28] belegt.

Wenngleich das „Haus der Geschichte Österreich“ mit 46 einschlägig tätigen Einrichtungen bereits kooperiert, oder zu kooperieren gedenkt,[29] wäre es angezeigt, dass sich die Leitung des Hauses, unter der Direktorin Frau Mag. Dr. Monika Sommer-Sieghart, gegebenenfalls auch von der einen oder anderen originellen Facette inspirieren ließe, die im Konzept und der Machbarkeitsstudie für das „Forum Recht“ in Karlsruhe[30] detailliert aufgelistet ist. Damit könnte das traditionelle ausstellungsbasierte „Museumsmodell“ des Hauses der Geschichte Österreich durch ein neues Format ergänzt werden, das einen stärker interaktiven und partizipatorischen Ansatz aufweist, der auf Sicht unter Umständen neue Besucherschichten anziehen würde.

_______________________________

[1] Siehe dazu Fn. 13.

[2] Siehe dazu Fn. 14.

[3] Siehe dazu Fn. 15.

[4] BullEG6-1993, Ziff. I.13.

[5] Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) (Hrsg.), Fieberkurve des Rechtsstaates (2016).

[6] Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) (Hrsg.), Fieberkurve des Rechtsstaates, Wien November 2018, 169 Seiten.

[7] Fieberkurve (Fn. 5), S. 103, 109.

[8] Vgl. Tempfer, P. „Die Gefährdung der Grund- und Freiheitsrechte liegt in der Luft“, Wiener Zeitung vom 13. November 2018, S. 9.

[9] Fieberkurve (Fn. 6), S. 115 f.

[10] Schmidt, C. M. Wo der Rechtsstaat fiebert, Der Standard vom 13. November 2018, S. 9.

[11] Schmidt, C. M. Was der Rechtsstaat wert ist, Der Standard vom 13. November 2018, S. 28.

[12] Bundestag beschließt Gründung von „Forum Recht“: Gegen „populistische und spaltende politische Strömungen“, Epoch Times vom 18. Oktober 2018.

[13] Siehe dazu Hummer, W. Versetzt Polen dem „Weimarer Dreieck“ den Todesstoß? Konsequenzen der Einleitung eines „Vor-Artikel 7-Verfahrens“ gegen Polen, Europäische Rundschau 2016/1, S. 41 ff; Hummer, W. Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit in Polen. Einleitung der zweiten Stufe des neuen „EU-Rahmens zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips“, EU-Infothek vom 2. August 2016; Hummer, W. Rechtsstaatlichkeitsprobleme in Ungarn und Polen – misst die Europäische Kommission dabei mit zweierlei Maß?, (Teil 1) EU-Infothek vom 12. Mai 2017, (Teil 2) EU-Infothek vom 16. Mai 2017; Hummer, W. „Noch ist Polen nicht verloren“, es ist aber völlig isoliert, ÖGfE, Policy Brief 8/2017; Hummer, W. Nutzlose „rote Karte“ der Kommission gegen Polen? Erstmalige Einleitung des Sanktionsverfahrens gem. Art. 7 EUV wegen „systemischer“ Gefährdung des Rechtsstaatsprinzips durch Polen, EU-Infothek vom 8. Jänner 2018; Hummer, W. Nebeneffekte des Sanktionsverfahrens gegen Polen wegen dessen Rechtsstaatlichkeitsdefizit. Scheitert die Vollstreckung eines „Europäischen Haftbefehls“ in Polen wegen „systemischer Mängel“ in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz?, EuR Heft 6/2018, S. 652 ff..

[14] Siehe dazu Hummer, W. Ungarn erneut am Prüfstand der Rechtstaatlichkeit und Demokratie. Wird Ungarn dieses Mal zum Anlassfall des neu konzipierten „Vor Artikel 7 EUV“-Verfahrens?, Europarecht 5-2015, S. 625 ff.; Hummer, W. Rechtsstaatlichkeitsprobleme in Ungarn und Polen – misst die Europäische Kommission dabei mit zweierlei Maß?, (Teil 1) EU-Infothek vom 12. Mai 2017, (Teil 2) EU-Infothek vom 16. Mai 2017; Hummer, W. Erneute Rechtstaatlichkeitsprobleme in Ungarn, Europäische Rundschau 2/2017, S. 32 ff.; Hummer, W. Erstmals versucht das Europäische Parlament das „Frühwarnsystem“ des Art. 7 Abs. 1 EUV gegen Ungarn einzuleiten. Damit zeigt sich das Europäische Parlament „mutiger“ als die Europäische Kommission – warum eigentlich?, EU-Infothek vom 23. Mai 2017; Hummer, W. Nach Polen steht nun auch Ungarn am rechtsstaatlichen Pranger, EU-Infothek vom 2. Oktober 2018.

[15] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. November 2018 zur Rechtsstaatlichkeit in Rumänien (2018/2844(RSP)); P8_TA-PROV(2018)0446; B8-0522/2018.

[16] Projektverantwortliche: bogner.knoll: Dieter Bogner, Katharina Knoll (1010 Wien, Wipplingerstraße 15/14) und TRIAD: Lutz Engelke, Ulf Eberspächer, Karl Karau (10789 Berlin, Marburgerstraße 3), August 2017.

[17] Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Drucksache 19/5047 vom 16. 10. 2018, S. 1.

[18] Siehe Fußnote 10.

[19] https://www.ingo-wellenreuther.de/artikel/forum-recht-karlsruhe-im-bundesjustizhaus

[20] Vgl. Justiz anschaulich machen: So soll das „Forum Recht“ in Karlsruhe aussehen; https://www.ka-news.de/region/karlsruhe/Karlsruhe~/Justiz-anschaulich-machen-So-s

[21] Baer, S. – Limperg, B. – Mentrup, F. – Hirsch, G. (Hrsg.), Wir müssen reden – über den Rechtstaat und das Recht. Konzept und Machbarkeitsstudie für das Forum Recht in Karlsruhe (2018), S. 4.

[22] Zunächst lancierte der Initiativkreis ein anderes Projekt, nämlich die Bewerbung der Stadt Karlsruhe als Kulturhauptstadt Europas. Nach dessen Scheitern 2005 wurde in der Folge auf das Projekt „Forum Recht“ in Karlsruhe umgestellt.

[23] Projekt „Forum Recht“ in Karlsruhe: „Keine Vitrine für das Grundgesetz“, Interview von Prof. Susanne Baer durch Tanja Podolski; LTO Online vom 30. Juli 2018; https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/projekt-forum-recht-karlsruhe-museum-rechts

[24] Karlsruhe Forum Recht – Machbarkeitsstudie. Kurzfassung, August 2017, S. 5 f.

[25] Konzept für Forum Recht, Karlsruhe (Anlage II), Inhaltskonzept des Instituts für Zeitgeschichte IfZ, München-Berlin (2018),  S. 2 f.

[26] EGMR, Beschwerde Nr. 14305/17, Urteil vom 20. November 2018.

[27] EGMR, Beschwerde Nr. 29580/12, Urteil vom 15. November 2018.

[28] hdgö (Hrsg.), Ausstellungen, Vermittlung, Veranstaltungen, November 2018 – März 2019.

[29] //haus-der-geschichte.at/Kooperationen/Kooperationen.html

[30] https://www.forum-recht-karlsruhe.de/downloads/

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