Wer ist der EU-Ombudsmann?
Das Parlament wählte 1995 den ersten Europäischen Bürgerbeauftragten. Derzeit ist P. Nikiforos Diamandouros, ehemaliger griechischer Bürgerbeauftragter, der EU-Ombudsmann. Er ist seit dem 1. April 2003 im Amt.
Wer ist der EU-Ombudsmann?
Das Parlament wählte 1995 den ersten Europäischen Bürgerbeauftragten. Derzeit ist P. Nikiforos Diamandouros, ehemaliger griechischer Bürgerbeauftragter, der EU-Ombudsmann. Er ist seit dem 1. April 2003 im Amt.
Welche Beschwerden kann er behandeln?
[[image1]]Der Bürgerbeauftragte untersucht Missstände in der Verwaltungstätigkeit (mangelhafte oder ausbleibende Verwaltungstätigkeit). Ein solcher Missstand entsteht, wenn eine Einrichtung nicht gesetzmäßig handelt, die Prinzipien guter Verwaltungspraxis nicht einhält oder Menschenrechte verletzt.
Einige Beispiele sind:
- Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung
- Unfairness
- Diskriminierung
- Machtmissbrauch
- Nichtbeantwortung von Schreiben
- Verweigern von Informationen
- unnötige Verzögerung
Womit befasst er sich nicht?
Der Bürgerbeauftragte kann nicht untersuchen:
- Beschwerden über nationale, regionale oder lokale Behörden in den Mitgliedstaaten, selbst wenn die Beschwerden EU-Angelegenheiten betreffen. Beispiele für solche Behörden sind Regierungsdienststellen, staatliche Ämter und Stadträte;
- die Tätigkeit nationaler Gerichte oder Bürgerbeauftragter. Der Bürgerbeauftragte ist keine Berufungsinstanz gegen Entscheidungen dieser Einrichtungen;
- Beschwerden über Unternehmen oder Privatpersonen.
Welches Ergebnis kann man erwarten?
Es kann vorkommen, dass der Bürgerbeauftragte die von der Beschwerde betroffene Einrichtung nur benachrichtigen muss, um das Problem zu lösen. Falls der Fall nicht während der Untersuchung zufriedenstellend gelöst werden kann, wird der Bürgerbeauftragte wenn möglich versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die den Missstand behebt und den Beschwerdeführer zufrieden stellt. Falls der Schlichtungsversuch scheitert, kann der Bürgerbeauftragte Empfehlungen abgeben, um den Fall zu lösen. Falls die Einrichtung seine Empfehlungen nicht annimmt, kann er dem Europäischen Parlament einen Sonderbericht vorlegen.
Wer kann sich beschweren und wie?
Wenn Sie Staatsbürger eines Mitgliedstaats der Union sind oder in einem Mitgliedstaat wohnen, können Sie sich beim Europäischen Bürgerbeauftragten beschweren. Unternehmen, Verbände oder andere juristische Personen mit satzungsmäßigem Sitz in der Union können den Bürgerbeauftragten ebenfalls mit Beschwerden befassen. Beschwerden können per Post, Fax oder E-Mail eingereicht werden. Ein Beschwerdeleitfaden und -formular ist im Büro des Bürgerbeauftragten erhältlich und kann von der Internetseite des Bürgerbeauftragten heruntergeladen werden.
Was geschieht mit Beschwerden, die er nicht behandeln kann?
Wenn der Bürgerbeauftragte eine Beschwerde nicht untersuchen kann – etwa weil sie nationale, regionale oder lokale Verwaltungen in den Mitgliedstaaten betrifft – wird er dennoch sein Bestes tun, um Ihnen zu helfen, Ihr Problem zu lösen. Dies bedeutet sehr oft, dass der Fall an ein Mitglied des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten weitergeleitet wird oder dass Ihnen geraten wird, sich an ein Mitglied des Verbindungsnetzes zu wenden. Das Verbindungsnetz, das 1996 eingerichtet wurde, umfasst alle nationalen und regionalen Bürgerbeauftragten in den EU-Mitgliedstaaten, den beitrittswilligen Staaten, Norwegen und Island sowie Petitionsausschüsse in der EU. Zu den Beschwerdeführern, denen der Europäische Bürgerbeauftragte auf diese Weise geholfen hat, gehören:
- Ein Bürger, der sich über die französische Organisation beschwerte, die die Zahlungen der Arbeitslosenversicherung verwaltet. Mit dem Einverständnis des Beschwerdeführers leitete der Europäische Bürgerbeauftragte die Beschwerde an den französischen Bürgerbeauftragten weiter, der das Problem lösen konnte.
- Ein nach einem Autounfall körperlich behinderter polnischer Bürger, der der nationalen Sozialversicherung vorwarf, ihre Entscheidung, die Leistungen an ihn einzustellen, sei unfair. Mit dem Einverständnis des Beschwerdeführers wurde der Fall zur Bearbeitung an den polnischen Bürgerbeauftragten weitergeleitet.
- Spanische Bürger, die ein Einschreiten gegen illegale Einwanderung aus Nordafrika auf europäischer und nationaler Ebene forderten. Da die Angelegenheit nicht in das Mandat des Bürgerbeauftragten fiel, riet er den Beschwerdeführern, sich an den spanischen Bürgerbeauftragten zu wenden, was nationale Behörden betraf, und eine Petition an das Europäische Parlament zu richten, das Untersuchungs- und Gesetzgebungsbefugnisse hat, die in dieser Sache auf EU-Ebene genutzt werden könnten.
Wie ist der EU-Ombudsmann erreichbar?
1 Avenue du Président Robert Schuman
CS 30403
FR – 67001 Strasbourg Cedex
Tel. +33 (0)3 88 17 23 13
Fax +33 (0)3 88 17 90 62
Umfassende und aktuelle Informationen über die Arbeit des Bürgerbeauftragten finden Sie im Internet unter: » //www.ombudsman.europa.eu