Dienstag, 19. März 2024
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Kooperations- und Werbeangebote

Übersicht

  • Zielgruppen
  • Medienpartner
  • Sponsoring
  • Support für Online-Werbung
  • Online Werbeformen – Übersicht
  • Vertriebspartner
  • Online Werbeformen

    Übersicht

    Alle Preise zuzüglich 20% MwSt.

     
    Zielgruppen
    • Alle die an einer EU-Förderung Interesse haben oder wissen möchten, was mit den Fördermitteln geschieht.
    • Alle EU-Interessierten – Manager, Unternehmer, Entscheidungsträger, Entscheidungsvorbereiter, EU-Beauftragte von Firmen und Organisationen, Berater, Politiker, Landwirte…
    • EU Institutionen, Verbände, Medien, NGOs, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen und Denkfabriken, Regierungen, Gemeinden, Verwaltungsorganisationen, Parteien, Interessensvertretungen…
    Sponsoring
    „Friends of EU“ Sponsoring Package
    • Ihr Firmenlogo und Link auf unserer Frontpage
    • zwei freie Bannerwochen pro 3 Monate
    • kurze Präsentation Ihrer Firma auf unserer Seite mit Link.
      1 Jahr 6 Monate 3 Monate
    Preis: 36.000 € 18.000 € 9.000 €
    Homepage-Sponsoring Package
    • Ihr Firmenlogo und Link auf unserer Frontpage
    • zwei freie Bannerwochen pro 3 Monate
      1 Jahr 6 Monate 3 Monate
    Preis: 30.000 € 15.000 € 7.500 €
     
    Vertriebspartner

    Firmen, die mit uns im Bereich Vertrieb kooperieren wollen, sind natürlich willkommen.

    Für Details kontaktieren Sie bitte uns unter
    +43 (1) 5263544
    oder per E-Mail: redaktion@eu-infothek.com

     

    Medienpartner
    Austausch von Bannerwerbung auf den Homepages

    Für Details kontaktieren Sie bitte uns unter
    +43 (1) 5263544
    oder per E-Mail: redaktion@eu-infothek.com

     

    Support für Online-Werbung

    Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer Online-Werbemittel. Für weitere Details kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter
    +43 (1) 5263544
    oder per E-Mail: redaktion@eu-infothek.com

     
    Online Werbeformen – Übersicht
    Werbeform 3 Monate 6 Monate 12 Monate Format
    Button 550,00 € 920,00 € 1.530,00 € 120 x 90 px | max. 40 KB
    Full Banner 1.530,00 € 2.550,00 € 4.250,00 € 468 x 60 px | max. 40 KB
    Small Rectangle 1.720,00 € 2.850,00 € 4.750,00 € 300 x 150 px | max. 40 KB
    Medium Rectangle 2.710,00 € 4.520,00 € 7.540,00 € 300 x 300 px | max. 40 KB
    Skyscraper 2.710,00 € 4.520,00 € 7.540,00 € 160 x 600 px | max. 40 KB
    Super Banner 2.120,00 € 3.540,00 € 5.900,00 € 728 x 90 px | max. 40 KB
    Half Page Ad 3.310,00 € 5.490,00 € 9.130,00 € 300 x 600 px | max. 40 KB
    L-AD 3.310,00 € 5.490,00 € 9.130,00 € 1000 x 90 px und 240 x 600 px | max. 40 KB / Sujet

    Werbemittel werden in den vom IAB definierten Formaten akzeptiert (gif, jpeg, flash). Weitere Informationen zu Online Werbemittel wie Definitionen und standardisierte Werbeformate finden Sie unter
    www.iab-austria.at (siehe IAB-Standards).
     

    Online Werbeformen – Details
    Button
    Format: 120 x 90 px | max. 40 KB
    Skyscraper
    Format: 160 x 600 px | max. 40 KB
    Full Banner
    Format: 468 x 60 px | max. 40 KB
    Super Banner
    Format: 728 x 90 px | max. 40 KB
    Small Rectangle
    Format: 300 x 150 px | max. 40 KB
    Half Page Ad
    Format: 300 x 600 px | max. 40 KB
    Medium Rectangle
    Format: 300 x 250 px | 300 x 300 px max. 40 KB
    L-AD
    Format: 1000 x 90 px und 240 x 600 px | max. 40 KB / Sujet
    Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Werbeflächen auf EU-Infothek.com

    Stand 1.7.2012

    1. Die Omnia Online Medien GmbH, im Folgenden „Omnia“, ist Medieninhaberin der Website EU-Infothek.com und stellt dem Auftraggeber nach Maßgabe der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Werbeflächen auf der Website von EU-Infothek.com zur Verfügung.

    2. Jeder Vereinbarung über die Schaltung von Werbung auf EU-Infothek.com liegen ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Auch allen mündlichen oder fernmündlichen Angeboten liegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diesen Bedingungen entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, Omnia hätte ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

    3. Es gilt die jeweils im Zeitpunkt der Schaltungsanfrage auf EU-Infothek.com veröffentlichte Liste der verfügbaren Werbemittel und Preise. Eine Änderung der Leistungen und Preise bleibt vorbehalten. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Abgaben. Nähere Informationen zu den standardisierten Werbeformaten für den Onlinebereich finden Sie unter //www.iab-austria.at/digitale-wirtschaft/iab-standards/

    4. Alle Angebote der Omnia für Werbeflächen sind freibleibend. Der Vertrag über die Schaltung des Werbemittels kommt mit dem Austraggeber erst zustande, wenn Omnia den Auftrag schriftlich (dazu zählt auch E-Mail) bestätigt oder das Werbemittel auf EU-Infothek.com schaltet.

    5. Werbeagenturen müssen ihren Auftraggeber nennen, damit der Vertrag zwischen Omnia und diesem zustande kommt. Andernfalls kommt der Werbevertrag mit der Agentur zustande.

    6. Damit die Platzierung von Werbemitteln zum gewünschten Termin erfolgen kann, hat der Auftraggeber das Werbemittel drei Werktage vor dem vereinbarten Schalttermin bzw. bei Sonderwerbeformen wie Content Ad fünf Werktage vor dem Schalttermin anzuliefern, und zwar in digitaler Form und dem jeweils vorgesehenen Format.

    7. Alle Verzögerungen bei der Schaltung und sonstige Nachteile, die aus einer verspäteten oder nicht korrekten Anlieferung des Werbemittels resultieren, fallen dem Auftraggeber zu Last. Der Auftraggeber hat Omnia somit das volle Entgelt für die Schaltung zu bezahlen.

    8. Omnia wird die angelieferten Dateien und Vorlagen bis maximal drei Monate nach Ende des vereinbarten Schaltzeitraums für etwaige Folgeaufträge aufbewahren. Sie ist dazu aber nicht verpflichtet.

    9. Wünscht der Auftraggeber nach Anlieferung eine Änderung des Werbemittels oder ist eine solche Änderung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, notwendig (z.B. Anlieferung im falschen Format), hat er Omnia zusätzlich zum vereinbarten Entgelt jeden mit der Änderung verbundenen Aufwand zu ersetzen.

    10. Omnia behält sich vor, Angebote des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen und bereits laufende Kampagnen aus wichtigem Grund zu deaktivieren. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Inhalt des Werbemittels oder die damit verlinkten Webinhalte gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen oder wenn deren Veröffentlichung für Omnia wegen des Inhalts oder sonst unzumutbar ist.

    11. Omnia ist berechtigt, ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zu entfernen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen an den  Inhalten des Werbemittels vornimmt oder die durch das Werbemittel verlinkten Webinhalte nachträglich verändert.

    12. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Werbeauftrag bis 5 Werktage vor dem vereinbarten Start der Kampagne ohne Stornogebühr zu stornieren. Er kann den Werbeauftrag darüber hinaus bis 1 Werktag vor dem vereinbarten Starttermin gegen Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts stornieren. Bei einer Stornierung zum vereinbarten Starttermin oder während des Schaltzeitraums ist das volle Entgelt zu leisten. Eine Stornierung hat schriftlich (dazu zählt auch E-Mail) zu erfolgen und muss innerhalb der genannten Frist beim Auftraggeber einlangen.

    13. Die Rechnungslegung erfolgt zum vereinbarten Kampagnenstart. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

    14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Omnia ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Zahlung auszusetzen und die weitere Schaltung vom Erhalt einer Vorauszahlung abhängig zu machen.

    15. Ist der Werbevertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann ihn der Auftraggeber nur schriftlich (dazu zählt auch E-Mail) kündigen. Die Kündigung ist ausschließlich unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zu jedem Monatsletzten möglich.

    16. Der Auftraggeber ist alleine für den Inhalt des Werbemittels verantwortlich. Er sichert Omnia ausdrücklich zu, dass er alle für die Werbeeinschaltung notwendigen Rechte (insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte) hat bzw. darüber alleine verfügen darf, dass er das Werbemittel hinreichend auf die Einhaltung wettbewerbs-, medien-, persönlichkeits- und verwaltungsrechtlicher Vorschriften geprüft hat und dass alle im Werbemittel abgebildeten Personen ihre Einwilligung zur Nutzung ihres Bilds für das Werbemittel erteilt haben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Omnia hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Werbeauftrag ergeben, vollkommen schad- und klaglos zu halten und bei der Rechtsverteidigung umfassend zu unterstützen. Die Schad- und Klagloshaltung durch den Auftraggeber umfasst sämtliche Aufwendungen für die außergerichtliche oder gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Dritter.

    17. Der Auftraggeber räumt Omnia sämtliche für die Schaltung des Werbemittels in Online-Medien aller Art erforderlichen Rechte, vor allem urheberrechtliche Nutzungs- und Leistungsschutzrechte ein. Diese Rechteeinräumung umfasst insbesondere das Recht, das Werbemittel und dessen Inhalte zu vervielfältigen, im vertraglich und technisch notwendigen Umfang zu bearbeiten und der Öffentlichkeit online zur Verfügung zu stellen, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Werbeauftrags notwendigen Umfang.

    18. Omnia leistet Gewähr für eine dem jeweils üblichen Standard und Werbeformat entsprechende Darstellung auf EU-Infothek.com. Omnia haftet jedoch nicht für Darstellungsfehler, die durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware (z.B. Internetbrowser), ungeeigneter Hardware (Endgerät) oder fehlender Software (z.B. Flash-Plugin) resultieren.

    19. Eine mangelhafte Leistungserbringung liegt nicht vor, wenn der Ad-Server von Omnia innerhalb eines Monats nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder in Summe) andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers für einen längeren Zeitraum entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers anteilig für den Zeitraum des Ausfalls. Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber die Schaltung für einen datumsmäßig bestimmten Zeitraum gebucht hat. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

    20. Omnia haftet dem Auftraggeber ausschließlich für Schäden, die Omnia oder dessen Beauftragte dem Auftraggeber vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Sofern dem zwingendes Recht nicht entgegensteht, ist die Haftung der Höhe nach auf das jeweils vereinbarte Entgelt beschränkt, jedenfalls aber auf den vorhersehbaren Schaden.

    21. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Funktion des Internet und die Darstellung aller darüber bereitgestellten Inhalte von Kommunikationsnetzen und Servern abhängen, die sich nicht im Einflussbereich von Omnia befinden. Eine Haftung für Fehler bei der Schaltung ist ausgeschlossen, wenn diese durch den Ausfall von Rechnern oder Netzwerkkomponenten bei Dritten verursacht sind.

    22. Im Fall von höherer Gewalt (z.B. Störung des Internet, Rechnerausfall, gesetzliche oder behördliche Anordnung, Streiks, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten) wird Omnia den Auftrag nach Möglichkeit nachholen. Erfolgt die Nachholung binnen für den Auftraggeber zumutbarer Zeit, bleibt der Entgeltanspruch von Omnia voll bestehen.

    23. Omnia haftet nicht für einen bestimmten Erfolg der Werbekampagne.

    24. Der Werbevertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

    25. Erfüllungsort ist Wien. Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Werbevertrag ist ausschließlich das jeweils sachlich zuständige Gericht für Wien-Innere Stadt zuständig.