Freitag 24. Mai 2013, 11:03

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Der Flüchtling – das unbekannte Wesen

Am 20. Juni 2012, dem Weltflüchtlingstag, legte der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), der Portugiese António Guterres, den Jahresbericht 2011[1] vor, der ein erschütterndes Datenmaterial enthält. Weltweit sind gegenwärtig 42,5 Mio. Menschen – davon 44% Kinder unter 18 Jahren – auf der Flucht, was nahezu dem Fünfeinhalbfachen der österreichischen Bevölkerung (!) entspricht.

Der Flüchtling – das unbekannte Wesen
Der Flüchtling – das unbekannte Wesen
Bild: EC
Die Gesamtzahl setzt sich dabei aus 15,2 Mio. Flüchtlingen (10,4 Mio. unter UNHCR-Mandat, 4,8 Mio. Palästinenser unter UNRWA-Mandat[2]), 26,4 Mio. Binnenvertriebenen (15,5 Mio. unter UNHCR-Mandat) und 895.000 Asylsuchenden zusammen. Die meisten Flüchtlinge kommen dabei weiterhin aus Afghanistan (2,7 Mio.), gefolgt vom Irak (1,4 Mio.), Somalia (1,1 Mio.) und der Demokratischen Republik Kongo (491.000).

Vergleicht man die Zahlen der Vertriebenen der letzten zehn Jahre, so zeigt der Bericht mehrere Besorgnis erregende Trends auf: So waren in diesem Zeitraum ständig mehr Menschen von Flucht und Vertreibung betroffen. In den letzten fünf Jahren waren es immer mehr als 40 Mio., die auf der Flucht waren. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit, dass viele Menschen jahrelang als Vertriebene in einem Flüchtlingslager ausharren müssen, sehr groß geworden. So warten beinahe drei Viertel (7,1 Mio. Menschen) der 10,4 Mio. Flüchtlinge unter UNHCR-Mandat seit mindestens fünf Jahren darauf, dass für ihre Zukunft eine langfristige Lösung gefunden wird. Afghanen, die zum Großteil bereits vor dem sowje­tischen Ein­marsch 1979 flohen, stellen dabei allein ein Drittel aller Flüchtlinge unter UNHCR-Mandat weltweit und leben damit seit mehr als 30 Jahren in einer andauernden Flüchtlingssituation.

Die Begriffe Flüchtling, Binnenvertriebener und Asylsuchender bedürfen für ein exaktes Verständnis aber einer näheren Erklärung, da sie im Jahresbericht 2011 des UNHCR nicht näher erklärt, sondern offensichtlich vorausgesetzt werden.

Begriffsklärung

Flüchtling (refugee) ist gemäß Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention (1951)[3] eine Person, die „sich aus wohlbegründeter Furcht, aus Gründen der Rasse, Reli­gion, Nationalität, Zugehörig­keit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politi­schen Gesinnung verfolgt zu werden, außerhalb ihres Heimatlandes befindet und nicht ge­willt ist, sich des Schutzes dieses Landes zu bedienen“. Das Non-Refoulement-Prinzip des Artikels 33 Ziffer 1 der Genfer Flüchtlingskonvention schützt in diesem Zusammenhang einen Flüchtling vor der Abweisung bzw. Zurückweisung in seinen Heimatstaat. Nach seiner Anerkennung als Flüchtling genießt dieser im Aufnahmestaat einen rechtlichen Mindeststandard, insbesondere in aufenthalts-, arbeits- und sozialrechtlicher Hinsicht.

Einen Sonderfall stellen die sogenannten „Wirtschaftsflüchtlinge“ dar, die nicht aus Furcht vor politischer Verfolgung, sondern aus rein wirtschaftlichen Gründen ihre Heimat verlassen. Ein solcher Wirtschaftsflüchtling darf an sich von einem Drittstaat nicht asyliert werden, da letzterer damit dem Heimatstaat des Wirtschaftsflüchtlings gegenüber indirekt den Vorwurf erheben würde, einen politischen Flüchtling „produziert“ zu haben, was aber de facto nicht der Fall ist. Der Wirtschaftsflüchtling war in seinem Heimatstaat eben gerade keiner politischen Verfolgung ausgesetzt, sondern ging nur aus Gründen der Verbesserung seines Lebensstandards außer Landes.

Binnenvertriebene (internally displaced persons) sind hingegen Personen, die innerhalb ihres Heimatstaates selbst auf der Flucht sind.

Ein Asylsuchender (asylum-seekers) wieder­um ist ein „Fremder ab Einbringung eines Antrages auf internationalen Schutz bis zum rechtskräftigen Abschluss, zur Einstellung oder Gegenstandslosigkeit des Verfahrens“.[4]

Dazu kommen noch Staatenlose (stateless persons), die durch ein 1954 im Schoß der Vereinten Nationen abgeschlossenes Abkommen über die Rechtstellung Staatenloser geschützt werden, das 1961 und 1973 durch zwei weitere Abkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit ergänzt wurde.

Erstasylland

Im Gegensatz zur landläufigen Meinung, dass die meisten Flüchtlinge nach Europa oder in andere Länder der ersten Welt drängen, leben 80%, das heißt vier von fünf Flücht­lingen, in Entwicklungsländern. Damit flüchten Flüchtlinge aus Entwicklungsländern regel­mäßig wieder in Entwick­lungsländer, bevorzugt in der Nachbarschaft ihres Heimatstaates. So leben beispielsweise in Pakistan 1,7 Mio. Flüchtlinge, im Iran 886.500, in Kenia 566.500, in Jordanien 451.000 und im Tschad 366.500.

Sie bestätigen dadurch nolens volens das Konzept des sogenannten „Erstasyllandes“, aufgrund dessen der Flüchtling in seiner vertrauten Umgebung bleiben und sich in das erste freie Land begeben soll, das auf seinem Fluchtweg liegt. Aus geografischen Gründen wird das in der Regel ein Nachbarstaat sein, auf den die Konflikte, die eine Person zur Flucht veranlasst haben, noch nicht übergegriffen haben. Der Flüchtling darf sich eben nicht in ein Land seiner Wahl, zB ein reiches europäisches Land, retirieren, und erst dort seinen Asylantrag stellen (asylum shopping). Er riskiert dabei, wieder in das jeweilige Erstasylland zurückgestellt zu werden. Diese Konzeption des Erstasyls liegt auch der bereits erwähnten Genfer Flüchtlingskonvention (1951) zugrunde.

Daneben existiert aber noch eine andere Bedeutung des Erstasyllandes, die sowohl in den Schengener Abkommen (1985/90)[5] als auch in dem Dubliner (Erst-)Asylabkommen (1990)[6] enthalten ist. Aufgrund dieser Abkommen wird der für einen konkreten Asylantrag ver­fah­rensmäßig EU-weit allein zuständige Mitgliedstaat bestimmt, dessen Asylentscheidung auch für alle anderen Mitgliedstaaten – mit Ausnahme Dänemarks – gilt. Landet zB ein Flüchtling aus einem nordafrikanischen Staat in Lampedusa, dann ist Italien sein Erstasylland, das ihn gemäß dem vorerwähnten „Non Refoulement“-Prinzip von dort nicht zurückweisen darf und ihm ein ord­nungs­gemäßes Asylverfahren bereitstellen muss. Der Ausgang dieses Erstasylverfahrens ist dann in allen Schengen- und Dublin-Ländern verpflichtend zur Kenntnis zu nehmen.

Österreich

In der Bundesrepublik Deutschland leben zur Zeit 571.700 Flüchtlinge, was die höchste Zahl im Vergleich aller Industrieländer darstellt. In Österreich beträgt die Zahl an Flüchtlingen 47.073 Personen, von denen 24.480 Asylsuchende sind. Diesbezüglich wurden 2010 2.872 Asylverfahren positiv und 13.046 Verfahren negativ erledigt. Daneben gab es 1.416 Einstellungen, 1.062 Gegenstandslos-Erklärungen, 41 Zurückweisungen und 8 Zurückziehungen von Asylanträgen.

 




[1] UNHCR, Global Trends 2011 – A Year of crises (2012), 47 Seiten; http://www.unhcr.org/statistics.

[2] UNRWA ist die UN-Hilfsorganisation für palästinensische Flüchtlinge.

[3] BGBl. 1955/55 idF des Genfer Flüchtlingsprotokolls 1967, BGBl. 1974/78.

[4] Gemäß § 2 Ziff. 14 Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 idF BGBl. I Nr. 135/2009.

[5] ABl. 2000, L 239, S. 13 ff., 19 ff., BGBl. III Nr. 1997/90, S. 1908 ff., 1930 ff.

[6] Vgl. dazu Hummer, W. Aufnahme von Asylwerbern in der EU, in: Hummer, W. Die EU – das unbekannte Wesen (2010), S. 290 f.

 


 




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