Mittwoch, 24. April 2024
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Neue EU-Beihilferegeln für Klein- und Mittelbetriebe

Staatliche Beihilfen an Unternehmen sind in der EU grundsätzlich verboten. Es gibt alllerdings einige Ausnahmen von diesem Prinzip. Eine davon ist die Förderung von KMU.

[[image1]]Die neue allgemeine Beihilfen-Gruppenfreistellungsverordnung vom 17. Juni 2014 der EU-Kommission sieht zahlreiche „freigestellte“ KMU-Beihilfen vor. Das bedeutet, dass  staatliche Förderungen, die den Kriterien der EU-Verordnung entsprechen, nicht mehr extra von der EU genehmigt werden müssen. Für KMU sind meist höhere Beihilfeintensitäten möglich.

Allgemein dürfen Investitionen kleiner Unternehmen mit bis zu  20 %, mittlerer Unternehmen mit bis zu 10 % gefördert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Betrieb in einem Fördergebiet ansässig ist oder nicht. Weiters ist zu beachten, dass es für zahlreiche Investitionsvorhaben  zusätzliche Regelungen gibt.

Die wichtigsten sind:

– Regionalförderungen: Kleine und mittlere Unternehmen dürfen in Regionalfördergebieten zusätzlich 20 % bzw. 10 %  erhalten (im Vergleich zu Großunternehmen).

– Unternehmensgründung durch kleine Unternehmen: Höhere Zuschüsse möglich, sowie höhere geförderte Kredit- und/oder Garantiebeträge.

– Beratungsförderung: bis zu 50 % der externen Beratungsförderung sind zulässig.

– Messeteilnahmen: bis zu 50 %.

– Kooperationskosten für die Teilnahme an europäischen territorialen Zusammenarbeits-Projekten: 50 %.

– Forschungs- und Entwicklungskosten: Die Beihilfeintensitäten werden um 10 % für kleine, und um 20 % für mittlere Unternehmen erhöht.

– Innovationsbeihilfen: Patentkosten, hochqualifizierte F&E-Mitarbeiterbeschäftigung: 50 %. Bei Inanspruchnahme von speziellen Innovationsberatungsdiensten sind bis zu 100 % möglich.

– Umweltschutzbeihilfen und Energieeffizienzmaßnahmen sowie Förderung erneuerbarer Energien: zusätzlich 10 % für mittlere, 20 % für kleine Unternehmen möglich.

Bei diesen Werten handelt es sich um den zulässigen Höchtsrahmen. Ob tatsächlich Förderungen verfügbar sind (regionale, nationale oder EU) muss im Einzelfall geprüft werden. Für österreichische Unternehmen stehen für kostenlose Förderungsberatungen die Wirtschaftskammern zur Verfügung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Enterprise Europe Network in der Wirtschaftskammer Österreich: (0)5 90 900 4356, E-Mail: een@wko.at

 

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