Freitag, 29. März 2024
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Makroökonomische Ungleichgewichte: Kommission schließt Überprüfungen für 13 Mitgliedstaaten ab

Die Kommission hat die Ergebnisse der in 13 Mitgliedstaaten durchgeführten eingehenden Überprüfungen vorgelegt. Dem Warnmechanismus-Bericht von November 2012 zufolge wiesen diese Länder Anzeichen für makroökonomische Ungleichgewichte auf.

[[image1]]„Im Rahmen unserer neu ausgerichteten wirtschaftspolitischen Steuerung können wir präventiv gegen makroökonomische Ungleichgewichte vorgehen und die Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum schaffen“, so Olli Rehn, für Wirtschaft und Finanzen und den Euro zuständiger Vizepräsident der Kommission. „Das entschiedene politische Handeln der Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene trägt dazu bei, die europäische Wirtschaft wieder auf Kurs zu bringen. Nach wie vor stehen wir jedoch vor großen Herausforderungen, und es wird einige Zeit dauern, bis die Ungleichgewichte abgebaut sind, die in den zehn Jahren vor der Krise unkontrolliert wachsen konnten und an denen unsere Volkswirtschaften weiterhin schwer zu tragen haben.“

Die eingehenden Überprüfungen haben ergeben, dass die makroökonomische Anpassung in Europa voranschreitet, zwischen den Mitgliedstaaten jedoch Unterschiede in Bezug auf Vorgehen und Tempo bestehen. Aus den Überprüfungen geht hervor, dass die Leistungsbilanzdefizite verringert werden konnten, die Lohnstückkosten sich angenähert haben, die übermäßigen Immobilienpreise zurückgegangen sind und die Verschuldung der privaten Haushalte gesunken ist. Da jedes Land jedoch vor anderen Herausforderungen steht und Ungleichgewichte unterschiedlicher Art zu bewältigen hat, werden die Wachstumsunterschiede in den kommenden Jahren fortbestehen.

Viele Volkswirtschaften in der EU mit großen Herausforderungen konfrontiert

In einigen Fällen trugen die schwache Wirtschaftstätigkeit und die prekären wirtschaftlichen Aussichten möglicherweise dazu bei, dass sich die Risiken und länderübergreifenden Ausstrahlungseffekte im Zusammenhang mit makroökonomischen Ungleichgewichten verstärkt haben. Hinzu kommt, dass die Anpassung in den meisten Ländern noch nicht abgeschlossen ist. Viele Volkswirtschaften in der EU sind nach wie vor mit großen Herausforderungen konfrontiert – sei es durch Auslandsverbindlichkeiten, die Verschuldung des Privatsektors oder die laufenden Korrekturen auf dem Immobilienmarkt. Die Bewältigung dieser Herausforderungen wird sich auf die Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit der verschuldeten Volkswirtschaften auswirken und ihre Möglichkeiten einschränken, Finanzstabilität zu gewährleisten und, noch grundlegender, die Arbeitslosenquote zu senken.

Die makroökonomischen Ungleichgewichte in mehreren Mitgliedstaaten müssen genau überwacht werden. Vor diesem Hintergrund ist ein klares Bekenntnis zu Strukturreformen erforderlich, damit sichergestellt wird, dass die Ungleichgewichte möglichst reibungslos abgebaut werden können und die Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum und neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Politikempfehlungen zur Korrektur der Ungleichgewichte

Die Kommission erwartet außerdem, dass die elf Länder, deren Ungleichgewichte nicht als übermäßig erachtet wurden (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Italien, Ungarn, Malta, die Niederlande, Finnland, Schweden und das Vereinigte Königreich), die Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen in ihren nationalen Reformprogrammen sowie den Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen berücksichtigen. Für diese Länder wird die Kommission am 29. Mai einschlägige Politikempfehlungen zur Korrektur bestehender und Vermeidung neuer Ungleichgewichte vorlegen.

In zwei Mitgliedstaaten, Spanien und Slowenien, können die Ungleichgewichte als übermäßig betrachtet werden. In Spanien stellt die äußerst hohe Innen- und Außenverschuldung eine ernste Gefahr für Wachstum und Finanzstabilität dar. In Slowenien bestehen aufgrund der Unternehmensverschuldung und des Deleveraging wesentliche Risiken für die Stabilität des Finanzsektors, die sich auch auf die öffentlichen Finanzen auswirken. Ob die politischen Maßnahmen angemessen sind, wird rechtzeitig zum Abschluss des diesjährigen Europäischen Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik bewertet, in dessen Rahmen am 29. Mai länderspezifische Empfehlungen angenommen werden.

Für Zypern, das nach dem Warnmechanismus-Bericht ebenfalls eingehend überprüft werden sollte, wird kein Bericht veröffentlicht. Dies ist auf die zwischen der Eurogruppe und den zyprischen Behörden erzielte politische Einigung über die Schlüsselelemente eines makroökonomischen Anpassungsprogramms und über die entsprechende Finanzierung zurückzuführen. Programmländer sind nicht Gegenstand eines Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten, da sie bereits im Rahmen der jeweiligen wirtschaftlichen Anpassungsprogramme einer verschärften wirtschaftspolitischen Überwachung unterliegen.

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