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Ibiza Gate: Nach seiner Inhaftierung im Dezember 2020: neue, schwere Anschuldigungen gegen „Detektiv“ J.H.

Justizvollzugsanstalt Moabit in Berlin, Foto: Wikipedia / Bild © A.Savin, FAL, via Wikimedia Commons

Am 29. September 2020 fand in Salzburg wegen Suchtgift-Vorwürfen die Hauptverhandlung gegen S.K. statt. Der in Sicherheitsfragen und auch als V-Mann der Behörden sehr erfahrene, seit vielen Jahren in Österreich lebende, bei Freunden und auch staatlichen Diensten angesehene Bosnier war zeitweise Arbeitskollege, zwischendurch auch Geschäftspartner, Freund und Helfer von J.H. Sein „Handwerk“ lernte er in Bosnien als Mitarbeiter der dortigen Geheimdienste, spezialisiert auf Menschenschmuggel, Rauschgiftfahndungen und ähnlichen Aufgaben.

Dieser Strafprozess in Salzburg war nicht nur für S.K. von großer Bedeutung – er endete mit einem zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteil von drei Jahren Haft – sondern auch für die Wiener Staatsanwaltschaft, besonders aber für den wesentlich Verantwortlichen für das Ibiza-Video, „J.H.“., den angeblichen Detektiv.

Foto: J.H.

Dieser Bedeutung entsprechend hat der Wiener Staatsanwalt, welcher die Ermittlungen der gesamten Ibiza-Causa leitet, persönlich auch in der Salzburger Hauptverhandlung die Anklage vertreten.

S. K. wurde in der Hauptverhandlung durch den Wiener Rechtsanwalt Mag. Timo Gerersdorfer, aber auch – in einer anderen rechtlichen Angelegenheit und nicht in dieser Hauptverhandlung – von RA Dr. Wolfgang Auer aus Salzburg vertreten.

RA Dr. Wolfgang Auer aus Salzburg ist, gemeinsam mit dem Berliner RA Eisenberg, offizieller Vertreter des Hauptverdächtigten in der Ibiza-Causa, J.H.

J.H. wird aber auch, in Wien, von RA Mag. Oliver Ertl, welcher seine Kanzlei im gleichen Büro wie RA Mag. Georg Bürstmayr (Justizsprecher „Die Grünen“) hat, anwaltlich vertreten.

Diese rechtsanwaltlichen Vertretungen des S.K., insbesondere jene durch RA Dr. Wolfgang Auer (er ist AUCH Vertreter von J.H.!), hatten für den Strafprozess in Salzburg zumindest die Bedeutung, dass RA Auer den Angeklagten in der Salzburger Haftanstalt mehrmals VOR dem Prozess besuchen konnte, obwohl S.K. im Prozess selbst von RA Mag. Timo Gerersdorfer verteidigt wurde.

Im Strafprozess ging es vor allem um die wichtige Frage: WER war der Lieferant größerer Mengen von Suchtgift an die ebenfalls angeklagte Bekannte des S.K., Frau H.?
Frau H. hat in ihren zahlreichen Einvernahmen – vor dem großen Prozess – gegenüber dem BK mehrmals überzeugend dargelegt, dass sie zumindest einen Teil des Suchtgiftes von J.H. erhalten habe.

Somit wurde die Aussage des S.K., ob der die Lieferungen des Suchtgiftes durch J.H. BESTÄTIGT, für J.H. schlechthin die wichtigste Frage in diesem Prozess.

S.K. konnte oder wollte sich im Prozess nicht erinnern, ob J.H. Lieferant des Suchtgiftes an Frau H. oder ihn gewesen ist.

Sehr zur Überraschung und maßlosen Enttäuschung seiner Familie, welche S.K. dazu drängte, „reinen Tisch“ mit seiner Vergangenheit und somit auch mit J.H. zu machen.

Enttäuscht waren aber auch der Staatsanwalt und die Beamten des BK.

Sicherlich sehr zufrieden konnten J.H., RA Dr. Wolfgang Auer und mehrere andere Personen sein. „Dieser Kelch ist vorübergegangen“, könnten sie gemeint haben.

Die Aussage der Frau H. wurde prompt von den Anwälten des J.H. als – sinngemäß – unzuverlässig, unbedeutend, unwahr, abgetan. Überhaupt sei die ganze „Suchtgiftsache“ frei erfunden, verkündete ein Anwalt des J.H. in den Medien.

Allerdings: es war die Aussage von Frau H., welche vom Gericht zur rechtskräftigen Verurteilung des S.K. als fester, tauglicher Beweis herangezogen wurde. Das Gericht sah in Frau H. eine glaubwürdige Zeugin – was auch in einem anderen Prozess zum Tragen kam. Ergebnis in diesem anderen Prozess: 5 Jahre Haft.

So viel zur „Unglaubwürdigkeit“ der Zeugin.

Am 3. Oktober 2020, wenige Tage nach dem Urteil und der überraschend zurückhaltenden Aussage des S.K., bekam die Causa Ibiza eine wahrhaft dramatische Wende: der Freund von S.K., E.S., welcher mit der Produktion des Ibiza-Videos und auch mit den Aktivitäten des J.H. nichts zu tun hatte, wurde von der Familie des S.K. ersucht, den Behörden den ihrer Meinung nach wahren Sachverhalt mitzuteilen.

In seinem Einvernahme-Protokoll vom 3. Oktober 2020 teilte E.S. den Behörden ihm von der Familie des S.K. mitgeteilte Sachverhalte über die Beziehung zwischen S.K. und dem „Detektiv“ J.H. mit.

Und: In weiteren Einvernahmen des S.K. – nach dem Prozessurteil, am 3. Dezember 2020 – deutete dieser darauf hin, dass er erst NACH Verhaftung des J.H. weitere Aussagen über die Bezugsquellen von Suchtgift machen wird oder machen kann.

Der Wiener Staatsanwalt, welcher die Ibiza-Untersuchungen leitet, und das BK., blieben „dran“: kurz nach Verhaftung des J.H. in Berlin wurde S.K. in der Salzburger Justizanstalt erneut einvernommen.

Erst jetzt konnte und wollte S.K. darüber sprechen, weshalb er in der Hauptverhandlung nicht „reinen Tisch“ machen konnte: seine 83-jährige Mutter, welche in der Nähe von Novi Sad lebt, hat VOR der Hauptverhandlung in Salzburg Besuch von zwei ihr unbekannten Serben erhalten.

Es wurde ihr – so die Aussage von S.K. – „eigentlich ganz ruhig gesagt, dass ich vor Gericht nichts aussagen soll, was nicht notwendig ist. Für mich ist hier eindeutig und ganz klar, dass das Ganze nur von J.H. (Name wurde voll dargelegt) stammen kann. Wer sollte sonst dahinterstecken?“

In weiteren Einvernahmen wurden bisher unbekannte, wichtige Details über (angebliche) größere Suchtgiftlieferungen durch J.H. an S.K. penibel dargestellt.
EU-Infothek.com erklärt in aller Deutlichkeit: es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Die präzise genannten Mengen sind überraschend hoch.

Bereits vor einiger Zeit hat daraufhin – auch in Hinblick auf den Nötigungsverdacht – die STA Wien einen neuen (Verschluss)-Akt über J.H., den angeblichen politischen Helden, angelegt.

Die SAGA über die „großartige politische Tat“ nimmt damit ihr unrühmliches Ende.

Abgeschlossen sind die Ermittlungen über „Ibiza-Gate“ aber noch lange nicht: über alle neuen Details wird EU-Infothek zeitgerecht berichten.

Die Wiener Staatsanwaltschaft und das BK sind am arbeitsreichen, aber erfolgreichen Weg zur endgültigen Aufklärung von „Ibiza-Gate“.

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