Dienstag, 19. März 2024
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Ibiza-Gate: Nach 18 Monaten Ermittlungen laufen der „Detektiv Julian Thaler“ und seine Kumpane ungeschoren frei herum. Dafür gibt es anonyme Anzeigen und Verfahren gegen EU-Infothek und einen Wiener Staatsanwalt

Dieser Artikel erschien bereits am 26.11.2020 auf EU-Infothek. Julian Hessenthaler ließ diesen Bericht ohne nähere Begründung beim Kammergericht in Berlin mittels „Einstweiliger Verfügung“ untersagen. Diese wurde vor Kurzem vom Kammergericht Berlin wieder aufgehoben. 
Die Villa in Ibiza / Bildmontage: EU-Infothek

Seit Mai 2019 ermittelt die zuständige Wiener STA und das BK nach zögerlichem Anfang detailliert und auch akribisch in der Ibiza-Affäre.

In den ersten Monaten hatte die Bevölkerung den Eindruck, dass die Ermittlungen eher zaghaft eingeleitet wurden, trotz schriftlicher Anzeigen dauerte es in einzelnen Fällen viele Wochen bis bei den möglichen Tätern Hausdurchsuchungen vorgenommen wurden.

Zur Erinnerung: die erste Hausdurchsuchung gegen den Wiener Rechtsanwalt, den maßgeblichen Partner des sogenannten „Detektivs“ und aktiven Ibiza-Videoanbieters fand mehrere Monate nach der ersten Enthüllung durch EU-Infothek im Mai 2019, wonach der Wiener Rechtswalt Dr. R.M. gemeinsam mit dem sogenannten Detektiv J.H. die Hauptverantwortlichen für das Ibiza Video sind, statt.

Im Herbst 2019 erstellte die RA Kanzlei DDr. Schimanko im Auftrag der EU-Infothek eine sehr ausführliche Strafanzeige gegen mehrere verdächtigten Personen und gab in dieser Anzeige nachvollziehbare Hinweise.

Auch auf diese Strafanzeige folgte erst  nach vielen Wochen eine Hausdurchsuchung im sogenannten „Bunker“, dem Penthouse des Detektivs J.H. Zwischenzeitlich, kurz vor der Hausdurchsuchung,  wurde von einer Vertrauensperson, von einer jungen Dame, der PC des verdächtigten Detektivs beim Portier vorbei in einen privaten PWK geladen.

Die ebenfalls angezeigte Ex-Freundin und Helferin des Detektivs, V.R., erhielt ebenfalls eine Hausdurchsuchung viele Wochen später. Statt der mündlichen Ladung zur sofortigen Einvernahme im BK Folge zu leisten, flog die Damen für mehrere Monate in die USA, anschließend nach Serbien, ließ ihren Rechtsanwalt zwischenzeitlich freundlicherweise schriftlich einige Fragen des BK beantworten und konnte erst im Sommer 2020 – also etwa ein Jahr nach Start der Ermittlungen – zu einer persönlichen Aussage im BK angetroffen werden.

Zwischenzeitlich wurde zum Beispiel ein Bericht der EU-Infothek über die Einlagerung eines Equipments zur Erzeugung von Hanf in einer Halleiner Lagerhalle vom BK und LKA Salzburg derartig oberflächlich recherchiert, dass einige Zeit der Verdacht im Raum stand, dass EU-Infothek über das Vorhandensein dieses Equipments, welches dem Detektiv zuzurechnen ist, zwar berichtete, es dieses aber in Wirklichkeit nie gegeben hat.

Es ist dem RA Eisenberg des sogenannten Detektivs JH zu verdanken, der aufgrund dieser fehlerhaften Ermittlung Strafanzeige wegen Verleumdung gegen EU-Infothek erstattet hat und es ist dem Wiener Staatsanwalt, welcher die Ermittlungen zum Thema Ibiza-Gate leitet, zu verdanken, dass er eine erneute Überprüfung, ob und wo dieses Equipment zur Erzeugung von Hanf gelagert war, anordnete. Diese erneute Überprüfung ergab, verursacht durch die schlichte Einvernahme des Hallenbesitzers, welche beim ersten Mal aus unerklärlichen Gründen unterblieben war, die Bestätigung des Berichtes der EU-Infothek.

Innerhalb dieses Jahres, in welchem dieser Vorfall nicht wirklich geklärt worden ist, ergaben sich durch Zeugenaussagen weitere Beweise, welche die Richtigkeit des Berichtes auf EU-Infothek bestätigten. Dieses Beispiel ist für die Erklärung und Darstellung der weiteren Vorgänge erhellend.

Der Herr RA Johannes Eisenberg in Berlin hat den Einstellungsbeschluss der STA Wien zu seiner Verleumdungsanzeige nicht akzeptiert und in einer Tonart, welche österreichische Gerichte und auch österreichische Anwälte nicht gewohnt sind, dagegen mit einer weiteren schriftlichen Eingabe polemisiert.

Nicht nur das: Eisenberg versuchte bei der Gelegenheit auch die Verfahren gegen EU-Infothek und damit auch gegen den verantwortlichen Herausgeber und Chefredakteur Prof. Gert Schmidt zu erweitern und behauptete mit unrichtigen und nicht nachvollziehbaren Argumenten, dass sein Mandant auch in Zusammenhang mit einem anderen Artikel fälschlich beschuldigt wurde bzw. versuchte die Glaubwürdigkeit des Berichtes der EU-Infothek über die Enthüllung des Ausweisfälschers zu untergraben.

In seinen Schriftsätzen verrät RA Eisenberg, voller freudigem Eifer, sogar einen der offensichtlichen Hinweisgeber. Eisenberg erwähnt in seinem Schriftsatz sinngemäß, dass sich ein ehemaliger V-Mann des LKA Salzburg gegenüber dessen ehemaligen V-Mann Führer im LKA, den Beamten P., gerühmt habe, an der Enthüllung des Fälschers in Belgrad mitgewirkt zu haben. Dieser schriftliche Hinweis ist von besonderer Bedeutung, hat doch RA Eisenberg damit unfreiwillig Informanten aus Behördenkreisen preisgegeben, welche, anstelle des sogenannten Detektivs JH und sein kriminelles Netzwerk zu jagen, nichts anderes zu tun zu haben scheinen, also gegen die Enthüller des Ibiza-Skandals zu wirken. Der Hinweis im Schriftsatz des RA Eisenberg über das Gespräch zwischen ehemaligen V-Mann und seinem ehemaligen V-Mann-Führer im LKA Salzburg ist – das sei hier ausdrücklich festgehalten – richtig. Es gab dieses Gespräch zwischen den beiden im Laufe des Oktober / November 2020 tatsächlich.

Zitat aus Schriftsatz des RA Eisenberg vom 2.11.2020

EU-Infothek konnte auch den weiteren Weg dieser offensichtlich aus dem LKA Salzburg stammenden Informationen zumindest theoretisch weiterverfolgen: RA Eisenberg in Berlin hat mit den Rechtsanwälten Auer (es gibt Gregor und Wolfgang Auer) in Salzburg zu tun. Dieser RA Auer in Salzburg ist seit vielen Jahren auch Vertreter des Detektivs JH, zeitweise auch des zwischenzeitlich wegen Rauschgifthandels inhaftierten und rechtskräftig verurteilten S.K., welcher zu den engsten Freunden des JH zählt.

Es darf angenommen werden, dass diese Information aus dem LKA zum Salzburger Anwalt des Detektivs gelangte, welcher diese Info dann an den Berliner Anwalt des JH zwecks Erstattung einer weiteren Strafanzeige gegen EU-Infothek übermittelt hat.

Der weitere Zweck der Aktionen beider Anwälte liegt mit großer Wahrscheinlichkeit im Wunsch, das Image der EU-Infothek und auch der österreichischen Behörden zu untergraben.

Bedauerlicherweise gibt es auch unter den Medien immer wieder journalistische Helfer, welche das Vorhaben des Eisenberg wortreich unterstützen.

Dieser Trick, unliebsame Enthüller und Gegner auszuschalten, ist in Österreich besonders häufig vertreten: mit anonymen oder namentlich gekennzeichneten Strafanzeigen soll die Glaubwürdigkeit der Betroffenen zerstört werden, die gleichzeitige Information einiger williger Medien ist Teil dieses Spiels. Der Anwalt Eisenberg verfasst Strafanzeigen, welche zwar von der STA eingestellt werden, macht jeden erdenklichen unsinnigen Einspruch, verfasst weitere Strafanzeigen und schon kann darüber berichtet werden, dass gegen den mit anderen Mitteln nicht zu bekämpfenden Enthüller „ermittelt“ wird.

Dieses Spiel beherrschen in der Ibiza Affäre nicht nur RA Eisenberg, sondern andere Personen, auch Politiker, welche das gleiche infame Spiel perfektionieren.

EU-Infothek kann diese ungerechtfertigten Angriffe teilweise selbst, teilweise mit Hilfe qualifizierter Rechtsanwälte abwehren und weiß, dass die Enthüllung krimineller und auch politisch mächtiger Umtriebe kein einfacher Spaziergang durch die Medienlandschaft ist.

Derartig unkorrekte Vorgangsweisen werfen EU-Infothek in der Entschlossenheit, die Ibiza-Affäre so weit als möglich aufzuklären, nicht zurück. Die betroffenen Herrschaften können sich sicher sein, dass noch sehr spannende Enthüllungen zu gegebener Zeit online gestellt werden.

Wirklich unverständlich ist jedoch die Unterstützung einiger Mitarbeiter des LKA oder des BK, welche – und dieser Eindruck verstärkt sich – aus in der Zukunft noch zu klärenden Motiven wertvolle Zeit für die Verfolgung der Enthüller einsetzen, anstelle ihr Können und Wissen für die Verfolgung der kriminellen Täter zu verwenden.

In der Ibiza-Causa ist das in der Vergangenheit intensive Spiel zwischen V-Mann bzw. Informanten und dem BK, dem LKA oder dem BVT „Gibst du mir Infos, so helfe ich dir“ zu einer teilweise gefährlichen Entwicklung geworden. Diese Seilschaften zwischen oftmals selbsternannten V-Leuten und den wichtigen Säulen unserer Demokratie, den ermittelnden Behörden, wirken in der Ibiza-Affäre auch heute noch nach.

Dazu nur ein Beispiel: In einem vor wenigen Tagen bekannt gewordenen Chat-Verlauf zwischen einem Poker-Casino Besitzer und HC Strache wurde dem HC Strache Unterstützung mit der Begründung angeboten, dass einer der BK-Beamten ihm, dem Poker-Unternehmer, seit langer Zeit sehr gut kenne.

Oder: Bereits im Frühjahr 2018 soll es in der Salzburger Wohnung des S.K. zu einem Treffen mit einem der höchstrangigen BK-Chefs gekommen sein, in welcher der inzwischen verurteilte S.K. dem leitenden BK-Beamten über die Existenz des Ibiza-Videos ausführlich informierte.

In der Folge wurden S.K. ihm angeblich zustehende 15.000 Euro Erfolgshonorar nicht ausbezahlt unter Hinweis auf die Beitragstäterschaft zum Ibiza-Video nicht aufgenommen, auch das ist aktenkundig.

EU-Infothek konnte in Erfahrung bringen, dass die Regeln für den Umgang mit V-Leuten nunmehr neu definiert werden und derzeit der Umgang zwischen Behörden und V-Leuten sehr restriktiv ist.

In Zusammenhang mit den bemerkenswerten Aktivitäten der Rechtsanwälte des Detektivs JH ergibt sich auch die Erkenntnis, dass die Republik Österreich gut beraten ist, bei ihrem strengen System für die Zulassung von Rechtsanwälten zu bleiben und keinesfalls die lockeren Bestimmungen, wie sie beispielsweise in Deutschland gegeben sind, übernehmen darf.

Ebenfalls in Zusammenhang mit dem Verhalten der Rechtsanwälte des Ibiza-Detektivs“ ist die Frage, woher die zwischenzeitlich sehr hohen Honorarkosten für die dutzenden Schriftsätze, Eingaben und anwaltlichen Vertretungen kommen bzw. wer diese finanziert. Da für honorige Anwälte eine Bezahlung aus einer geldwäscheverdächtigen Tätigkeit wie Rauschgifthandel undenkbar ist, stellt sich die Frage, wer bisher die mehr als 1 Million Euro hohen Anwaltskosten, welche die Vertretung des JH mit großer Wahrscheinlichkeit bis heute verursacht hat, tatsächlich bezahlt.

Seit Mai 2019 hat der Detektiv JH seine Anwälte mit vielen umfangreichen Schriftsätzen, Klagen gegen namhafteste deutsche und österreichische Verlage, teilweise Prozessen bis zur obersten Instanz beauftragt.

Es wäre wirklich spannend, wenn die Öffentlichkeit bald erfahren würde, wann der hauptverdächtige Detektiv der STA Wien Rede und Antwort steht, der wahre Name des Lockvogels und dessen Aufenthalt bekannt würde, Geldflüsse für die Bezahlung des Ibiza-Videos offengelegt und damit geklärt wird, wer die aufwändigen Aktivitäten der Rechtsanwälte des JH finanziert.

Absolut sicher und bekannt sind die extrem hohen Kosten, welche diese kriminelle Organisation, welche das Ibiza-Video erstellt und verbreitet hat, der Republik Österreich durch die aufwändigen Straf- und Ermittlungsverfahren verursacht, wobei noch lange kein Ende in Sicht ist.

Umso bedauerlicher ist, dass diese Personen teilweise noch immer die Unterstützung einiger politischer Träumer, welche im Ibiza-Video eine gute Tat sehen, und auch einiger Medien erfahren.

Übrigens: Nach glaubwürdiger Erkenntnis der EU-Infothek liegt derzeit gegen JH lediglich ein europäischer Ermittlungsauftrag, aber kein echter Haftbefehl vor. *

* (Anmerkung von EU-Infothek: ob nun Haftbefehl oder lediglich ein europäischer Ermittlungsauftrag vorliegt kann derzeit von EU-Infothek nicht restlos geklärt werden.)

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