Freitag, 29. März 2024
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Ibiza-Gate: Es gibt KEINE erlaubte Kokain-„Mindest“-Menge!

Das Ibiza-Video / Bildmontage: EU-Infothek / Quelle: Spiegel, SZ / Süddeutsche Zeitung

Die Ausrede „ist nicht mein Pulver …“ ist in diesem Zusammenhang die wohl bekannteste und dümmste der Welt.

Außerdem: Wenn das Pulver aus anderer Quelle stammen würde, was würde dies bedeuten und was will der Anwalt damit sagen???

EU-Infothek ersuchte RA DDr. Heinz-Dietmar Schimanko um seine juristische Expertise.

Es ist schlichtweg falsch, daß es bei Delikten nach dem Suchtmittelgesetz (SMG) ein straffreies Limit gebe. Seitens des Anwalts M. versucht man sichtlich, mit der Bezugnahme auf die Grenzmenge gezielte Desinformation zu betreiben, also den Menschen „Sand in die Augen zu streuen“.

Es macht sich nach § 27 SMG strafbar,  wer Suchtgift wie Kokain erwirbt, besitzt, erzeugt, befördert, einführt, ausführt oder einem anderen anbietet, überlässt oder verschafft. Eine solche Straftat ist mit  Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Wer jedoch eine solche Straftat ausschließlich zum persönlichen Gebrauch begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Wer aber eine solche Straftat gewerbsmäßig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Eine schwerere Straftat begeht, wer eine große Menge an Suchtgift mit dem Vorsatz erwirbt, besitzt oder befördert, dass das Suchtgift in Verkehr gesetzt werde. Eine große Menge liegt vor, wenn die definierte Grenzmenge überschritten wird. Die Grenzmenge wird mit einer vom Bundesminister für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Justizminister erlassenen Verordnung festgesetzt (Grenzmengenverordnung nach § 28b SMG); die Grenzmenge ist gesetzlich definiert als Menge der einzelnen Suchtgifte, die bezogen auf die Reinsubstanz des jeweiligen Wirkstoffs die Untergrenze jener Menge ist, die geeignet ist, in großem Ausmaß eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen herbeizuführen.

Wer vorschriftswidrig Suchtgift in einer die Grenzmenge (§ 28b) übersteigenden Menge mit dem Vorsatz erwirbt, besitzt oder befördert, dass es in Verkehr gesetzt werde, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen (§ 28 Abs. 1 SMG). Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer diese Straftat in Bezug auf Suchtgift in einer das Fünfzehnfache der Grenzmenge (§ 28b) übersteigenden Menge (großen Menge) begeht.

Wer vorschriftswidrig Suchtgift in einer die Grenzmenge (§ 28b) übersteigenden Menge erzeugt, einführt, ausführt oder einem anderen anbietet, überlässt oder verschafft, ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu bestrafen (§ 28a SMG). Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu bestrafen, wer diese Straftat

  1. gewerbsmäßig begeht und schon einmal wegen einer solchen Straftat worden ist,
  2. als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begeht oder
  3. in Bezug auf Suchtgift in einer das Fünfzehnfache der Grenzmenge übersteigenden Menge (großen Menge) begeht.

Der Besitz von Suchtgift wie Kokain ist also jedenfalls strafbar. Die Menge des Suchtgifts macht nur beim Strafrahmen und damit bei der Strafhöhe einen Unterschied.

3 Kommentare

  1. Irgendwie hab ich das Gefühl dieser M…faki geniesst rechtliche Immunität….warum wohl?

    • Nicht nur Ramin Mirfakhrai sondern auch Katia Wagner. Moderiert eine politische Sendung ist Enthaarungsfrau, Geschäftspartnerin UND Lebensgefährtin von Mirfakhrai. Ich schreibe das aus, weil es der Wandl ja ohenhin ohne Scham erzählt hat. Welche Rolle spielt der Mitterlehner??? Der hat sich für diese katia Wagner stark gemacht und sich von der Falterjournalistin das Diffamierungsbcuh gegen Kurz schreiben lassen. Was wird hier gespielt??? Haben die Narrenfreiheit?? WARUM? Das gehört angezeigt.

  2. Es sollte nicht mit illegalem Suchtmittelbesitz von einer, meiner Meinung nach, äußerst gesetzeswidrigeren Handlung, nämlich das illegale Ausspionieren von Menschen und damit einhergehend noch zusätzlich aus Profitsucht, abgelenkt werden ! Für wie dumm hält man wohl die Bürger von Österreich ? Die Staatsanwaltschaft ist sehr rasch bei der Sache, wenn es um irgendwelche verstaubte, unbekannte Liederbücher geht, welche die (durchaus vergleichbar mit Falter, Standard, etc.) Kronen Zeitung kampagnisiert ! Daher, warum wurde diesem Anwalt noch nicht die Lizenz entzogen ? Wo und wer sind die Auftraggeber ! Keine Ablenkungsmanöver, bitte, sondern eine zügige Aufklärung ! Ach so, ist nicht eine gewisse Frau Wagner, beschäftigt bei der Kronen Zeitung, „sehr eng“ wie diesem RA oder irre ich mich da ???

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