Dienstag, 19. März 2024
Startseite / Allgemein / Ibiza-Gate: BK-Bericht vom 26. Mai 2020 belastet den „Detektiv“ schwer

Ibiza-Gate: BK-Bericht vom 26. Mai 2020 belastet den „Detektiv“ schwer

Das Ibiza-Video / Bildmontage: EU-Infothek / Quelle: Spiegel, SZ / Süddeutsche Zeitung

Der fast 400 Seiten umfassende Bericht des BK beweist professionelle, akribische Ermittlungsarbeit durch den für Ibiza-Gate bei der Wiener STA verantwortlichen Staatsanwalt und die SOKO-Tape im BK.

Entgegen einiger Äußerungen von Politikern und Kommentaren von Medien sind die Ermittlungen in der Ibiza-Affäre sehr umsichtig, zum Teil auch kriminalistisch kreativ, geführt worden.

Die Auffindung von mehreren Teilen des „großen Ibiza-Videos“ mit etwa 12 bis 15 Stunden Spieldauer und zahlreicher weiterer Video-Clips könnte von einem Kriminalautor nicht besser erfunden werden.

Der nachweisliche Erfolg der Wiener STA und der BK-Ermittler bringt auch weitere, bisher nicht bekannte Facetten des Ibiza-Krimis zutage. EU-Infothek berichtet jetzt über einige bemerkenswerte Vorgänge, wobei diese Serie der Enthüllungen in naher Zukunft fortgesetzt wird.

Der „Detektiv“ war vor und während der „Verkaufsverhandlungen“ mit HC Strache, wo er über den Ankauf des gesamten Videobandes mit HC Strache sprach, wobei auch eine Summe von 400.000 Euro im Raum stand, in direktem Telefonkontakt mit S.K. Bezeichnend: Der Detektiv verlangte einen Kapitalnachweis oder eine Überweisung, verweigert eine „Garantie“ und verweist ausdrücklich mehrmals auf seinen Rechtsanwalt Eisenberg in Berlin, wo eine Zahlungsbestätigung oder das Geld eingehen sollte.

Der Detektiv teile S.K. mehrmals enttäuscht mit, dass „noch immer“ keine Eingangsmeldung beim Anwalt vorliegt.

Ebenso spannend ist die Kommunikation zwischen dem Detektiv und dem Wiener Rechtsanwalt, welche von der SOKO-Tape akribisch nachvollzogen und mit Screenshots der Nachrichten dokumentiert wird.

Obwohl beide Gesprächspartner sich der Handys ihrer jeweiligen Bekannten bedienten und einen eigenen Code für die Gesprächsinhalte entwickelt haben, hat die SOKO-Tape zweifelsfrei festgestellt, dass um den 18.08.2019 zwischen dem Detektiv und seinem Partner, dem Wiener Rechtsanwalt, nochmals Pläne geschmiedet wurden, die Aktion Ibiza weiter fortzusetzen und offensichtlich der SZ und ihren befreundeten Medien nicht bekannte Videoausschnitte zu verkaufen.

Diese Bestrebungen lassen den Schluss zu, dass beide wieder dringend Cash benötigt haben.

Die im SOKO-Tape Bericht vorliegenden Fotos und Inhalte über Zusammenkünfte des Johann Gudenus mit dem Detektiv beweisen – so wie EU-Infothek bereits berichte und in OE24-TV Interviews ausführlich darlegte – die akribische Vorbereitung für die große Ibiza Aktion.

So ziemlich alle Themen, welche in Ibiza Bedeutung erlangten, wurden vorab besprochen, wobei der Detektiv argumentierte, dass die reiche Oligarchen-Nichte nicht enttäuscht werden dürfe, und man mit konkreten Projekten ihre Gunst erlangen müsse.

Ein riesiger Köder wurde ebenfalls vom Detektiv und seinen Partnern ausgelegt: Die Ehefrau von Johann Gudenus könne, so wurde angeboten, bei einer zu gründenden Investmentfirma mit 300 Millionen Euro Eigenkapital die Geschäftsführung übernehmen.

Derartig goldene Aussichten haben ganz offensichtlich das Urteilsvermögen von Johann Gudenus gestört.

Der Detektiv und seine Partner haben auch bereits in der Vorbereitungsphase für atmosphärisch gute Stimmung gesorgt: Wie Fotos zeigen, wurde „angerichtet“.

EU-Infothek zeigt die Passkopie von Aljona Makarov, welche Gudenus und der Maklerin vom Wiener Rechtsanwalt gezeigt wurde.

Der Zeuge Sascha Wandl, ehemalige Chef des Detektivs, hat in seiner letzten Aussage diesen nochmals schwer belastet.

Über das Timing der Entdeckung und Übergabe des Hauptvideos und der weiteren kleinen Videos kann spekuliert werden.

Aus dem umfangreichen Ibiza-Akt ist allerdings mit keiner Spur ersichtlich, dass nicht zu jeder Zeit mit größtmöglicher Eile und auch Sorgfalt recherchiert und die Ergebnisse aufbereitet wurden. Diese kriminalistische Aufbereitung kann mit Fug und Recht als eine großartige Leistung mit hohem Arbeitsaufwand bezeichnet werden.

Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

EU-Infothek wird über weitere interessante Teilbereiche in Kürze berichten.

Ein Kommentar vorhanden

  1. Bitte machen Sie wieder ein Interview auf oe24
    Ist immer sehr interessant mit Ihnen.

    Danke!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Das könnte Sie auch interessieren

Finanzpolizei und BKA gelingt Schlag gegen das illegale Glücksspiel

Im Rahmen einer gemeinsamen Schwerpunktaktion mit dem Bundeskriminalamt hat die Finanzpolizei im Dezember österreichweit Glücksspielkontrollen …