Donnerstag, 28. März 2024
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Europol wird EU-Knotenpunkt für Zusammenarbeit und Aus- und Fortbildung im Strafverfolgungsbereich

Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, durch die Europol als neue Strafverfolgungsagentur der EU in die Lage versetzt werden soll, künftig wirksamer Informationen sammeln und analysieren und die Analyseergebnisse den Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen zu können. Europol soll die nationalen Strafverfolgungsbehörden auf diese Weise konkreter und gezielter bei der grenzübergreifenden Zusammenarbeit und bei Ermittlungen unterstützen. Zudem bezweckt der Vorschlag eine Verstärkung der Rechenschaftspflicht von Europol gegenüber dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten sowie einen besseren Schutz personenbezogener Daten.

[[image1]]Durch die neue Verordnung soll auch die Verbindung zwischen Schulungs- und Unterstützungsmaßnahmen für die operative Zusammenarbeit verstärkt werden. Zu diesem Zweck soll die Europäische Polizeiakademie (CEPOL) in Europol integriert werden und Europol künftig für die gemeinsamen Aus- und Fortbildungs- sowie Austauschprogramme für Polizeikräfte und sonstiges Personal von Strafverfolgungsstellen verantwortlich sein.

Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität

„Die EU braucht eine effiziente und kostenwirksam arbeitende Agentur für die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der schweren grenzüberschreitenden Kriminalität und des Terrorismus, damit die Sicherheit der EU-Bürger bewahrt und die legale Wirtschaft geschützt wird. Unsere Vorschläge stellen darauf ab, Europols Rolle als europäische Strafverfolgungsagentur zu stärken, den Schutz personenbezogener Daten zu verbessern, die Rechenschaftspflicht von Europol gegenüber dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten zu verstärken und eine optimale Qualität und Kohärenz der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für die an vorderster Front tätigen Ermittler zu gewährleisten“, so EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström.

EU-Vizepräsident Maroš Šefčovič (Verwaltung und interinstitutionelle Angelegenheiten) fügte hinzu: „In Zeiten von Wirtschaftsturbulenzen und Haushaltsengpässen müssen alle EU-Organe und -Einrichtungen ihre Arbeitsabläufe verschlanken. Der Vorschlag zur Umstrukturierung von Europol zeigt, dass es durchaus möglich ist, zugleich kostenwirksam zu arbeiten und die Effizienz weiter zu steigern. Für die Umsetzung der von der EU entworfenen Pläne zur Verbesserung der Arbeitsweise ihrer dezentralen Agenturen ist dies ein vielversprechender Anfang.“

Sicherheitsempfinden der Bürger

Die Machenschaften organisierter krimineller Netze sind heute komplexer, vielfältiger und weiter über Landesgrenzen ausgedehnt als je zuvor. Schwere Straftaten wie Menschenhandel, Drogen- und Schußwaffenhandel, Korruption und Zahlungskartenbetrug, Cyberstraftaten und terroristische Handlungen fügen nicht nur den Opfern großen Schaden zu, sondern verursachen auch erhebliche wirtschaftliche Schäden und beeinträchtigen das Sicherheitsempfinden der Bürger. Eine reibungslose grenzübergreifende Zusammenarbeit, eine effiziente Nutzung von Informationen und Analysen sowie geeignete operative Unterstützung für Ermittlungen sind eine unabdingbare Voraussetzung für eine angemessene Reaktion der Mitgliedstaaten auf diese Bedrohungen.

Die Kommission schlägt daher vor, die Rolle Europols als europäische Strafverfolgungsagentur auf folgende Art und Weise zu stärken:

– Damit Europol zu einem echten Knotenpunkt der EU für den Austausch und die Analyse von Informationen über schwere Straftaten werden kann, soll die den Mitgliedstaaten obliegende Pflicht, Europol einschlägige Daten zu übermitteln, verschärft und präzisiert werden. Außerdem sollen bestimmte Ermittlungen finanziell unterstützt werden können. Europol soll künftig jährlich über die Menge und die Qualität der von den einzelnen Mitgliedstaaten übermittelten Daten Bericht erstatten.

– Die bestehende Datenverarbeitungsarchitektur Europols soll so umkonzipiert werden, dass Europol künftig einfacher Zusammenhänge zwischen ihm vorliegenden Daten erkennen und analysieren kann. Künftig soll der Europäische Datenschutzbeauftragte für die externe Kontrolle der Datenschutzpraktiken Europols zuständig sein, und die Rechte der von Europol-internen Datenverarbeitungsvorgängen betroffenen Personen sollen gestärkt werden.

– Um Synergien zu schaffen und Effizienzzuwächse zu bewirken, werden Europol und die CEPOL zu einer neuen Agentur am jetzigen Sitz Europols in Den Haag verschmolzen. Durch Kombinieren des Fachwissens von Europol auf dem Gebiet der operativen Strafverfolgungszusammenarbeit mit dem Fachwissen der CEPOL auf dem Gebiet der Aus- und Fortbildung sollen die Verbindungen zwischen diesen beiden Bereichen verstärkt werden. Doppelte Unterstützungsfunktionen sollen vermieden und dadurch eingesparte Ressourcen für neue Schulungskurse eingesetzt werden. Dies entspricht auch den Zielen der im vergangenen Jahr abgeschlossenen interinstitutionellen Vereinbarung über die dezentralen EU-Agenturen. Das diesbezügliche „Gemeinsame Konzept“ stellt darauf ab, die Kohärenz, Effizienz, Rechenschaftspflicht und Transparenz dieser Agenturen zu verbessern, was unter anderem durch die Suche nach Synergien und gegebenenfalls durch Zusammenlegung von Agenturen geschehen soll.

– Um die parlamentarische Kontrolle über Europol zu verstärken, sollen das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente künftig zum strategischen mehrjährigen Arbeitsprogramm Europols gehört werden. Sowohl das Europäische Parlament als auch die nationalen Parlamente sollen künftig im Wege der jährlichen Tätigkeitsberichte und der Jahresabschlüsse Europols informiert sowie mittels Risikobewertungen, strategischen Analysen und allgemeinen Lageberichten auf dem Laufenden gehalten werden.

Knotenpunkt für Informationsaustausch

Der Europäische Rat hat sich im Stockholmer Programm dafür ausgesprochen, dass Europol „zu einem Knotenpunkt des Informationsaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten, einem Diensteanbieter und einer Plattform für Strafverfolgungsdienste werden“ sollte, und dass auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene europäische Aus- und Fortbildungs- sowie Austauschprogramme für das entsprechende Personal von Strafverfolgungsbehörden aufgelegt werden sollten.

Das von der Kommission angenommene Paket besteht aus

– einem Vorschlag für eine Verordnung über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit und die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI des Rates (zur Errichtung von Europol) und 2005/681/JI des Rates (zur Errichtung der CEPOL) und

– einer Mitteilung über ein Europäisches Fortbildungsprogramm für den Bereich Strafverfolgung.

Wenn die vorgeschlagene Verordnung vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen wird, wird nach ihrem Inkrafttreten Europol für die Durchführung des Europäisches Fortbildungsprogramms für den Bereich Strafverfolgung zuständig sein. Der Standort Bramshill im Vereinigten Königreich (gegenwärtiger Sitz der Europäischen Polizeiakademie CEPOL) wird im Laufe des Jahres 2014 geschlossen. Die britischen Behörden haben bereits angekündigt, dass die Vorarbeiten für die Standortschließung ohne Beeinträchtigung des laufenden Betriebs der CEPOL durchgeführt werden.

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