Freitag, 26. April 2024
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EU-Prüfverfahren zum geplanten Zusammenschluss von Olympic Air und Aegean Airlines

Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung eine eingehende Untersuchung zur geplanten Übernahme von Olympic Air durch Aegean Airlines eingeleitet. Dies sind die zwei größten Fluggesellschaften Griechenlands. Beide bieten Passagierlinienflüge auf inländischen wie auch internationalen Strecken an. Beide Unternehmen haben ihren Heimatflughafen auf dem internationale Flughafen Athen.

[[image1]]Nach Auffassung der Kommission könnte der Zusammenschluss dazu führen, dass für einige Inlandsstrecken ab Athen, für die das Unternehmen nach dem Zusammenschluss ein Monopol oder zumindest eine sehr starke Marktstellung hätte, die Preise für Flugtickets steigen und Qualität des Angebots sinkt. Die Einleitung einer eingehenden Prüfung greift dem Ergebnis der Untersuchung jedoch nicht vor. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen (d. h. bis zum 3. September 2013) feststellen, ob der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erheblich beeinträchtigen würde.

„Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Flugpreise für griechische Passagiere wie auch für ausländische Passagiere, die nach Griechenland reisen, durch Wettbewerb erschwinglich bleiben“, so der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia. „Dies ist in wirtschaftlich schwierigen Zeiten von ganz besonderer Bedeutung.“

Ergebnisse der vorläufigen Marktuntersuchung

Die Kommission hat in Anbetracht der Ergebnisse der vorläufigen Marktuntersuchung erhebliche Bedenken hinsichtlich des Wettbewerbs auf verschiedenen Strecken innerhalb Griechenlands, auf denen Aegean und Olympic momentan im Wettbewerb stehen bzw. sich in einer guten Wettbewerbsposition befinden. Diese Strecken werden nicht nur von griechischen Passagieren in Anspruch genommen, sondern auch von einer großen Zahl ausländischer Touristen, weil Griechenland ein beliebtes Reiseziel ist.

Bei der Prüfung des Zusammenschlusses trägt die Kommission wichtigen Aspekten wie der wirtschaftlichen Lage Griechenlands und der finanziellen Situation der beiden Fluggesellschaften Rechnung. Die ersten Untersuchungsergebnisse lassen jedoch schon erkennen, dass das Unternehmen nach der geplanten Übernahme auf den Strecken von Athen nach Chania, Santorini, Mytilene, Korfu, Alexandroupolis und Kos eine Monopolstellung hätte, was sich nachteilig auf die Ticketpreise und die Zahl der Flüge auf diesen Strecken auswirken dürfte. Auf anderen Inlandsstrecken (z. B. von Athen nach Thessaloniki, Heraklion und Rhodos), auf denen beide Fluggesellschaften sowie Cyprus Airways Flüge anbieten, würde durch den Zusammenschluss ein wichtiger Konkurrent wegfallen.

Des Weiteren deutet die Untersuchung darauf hin, dass Cyprus Airways, der größte Konkurrent der beiden Fluggesellschaften, möglicherweise in Zukunft nicht mehr in der Lage sein wird, einen echten Wettbewerbsdruck auf dem griechischen Markt für Inlandsflüge auszuüben. Ferner bestehen der Kommissionsuntersuchung zufolge keine Aussichten auf einen Markteintritt einer neuen, ausreichend großen Fluggesellschaft, von der genügend Druck auf das zusammengeschlossene Unternehmen und eine disziplinierende Wirkung auf dessen Preisfestsetzung ausgehen würden.

Wettbewerbsbedenken der Kommission

Die Verpflichtungszusagen, die Aegean während der vorläufigen Untersuchung unterbreitet hatte, reichten nicht aus, um die Wettbewerbsbedenken der Kommission auszuräumen.

Die Kommission wird die geplante Übernahme nun einer eingehenden Prüfung unterziehen, um zu entscheiden, ob sich die anfänglichen Bedenken bestätigen oder nicht.

Am 26. Januar 2011 untersagte die Kommission den ursprünglich geplanten Zusammenschluss von Olympic Air und Aegean Airlines. Die damaligen wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission bezogen sich auf zehn Inlandsflüge ab Athen. Bei neun dieser zehn Strecken hätte der Zusammenschluss zu einem Quasi-Monopol geführt, und bei einer Strecke hätte es keinen potenziellen Wettbewerb mehr gegeben. In der laufenden Untersuchung untersucht die Kommission, inwieweit sich das Marktumfeld seit dem Beschluss von 2011 geändert hat.

Die griechische Fluggesellschaft Aegean Airlines bietet Linien- und Charterflüge im Passagierluftverkehr und in geringerem Umfang im Luftfrachtverkehr an. Seit 1999 bedient Aegean sowohl Inlandsstrecken als auch internationale Kurzstrecken. Seine Basis hat das Unternehmen am internationalen Flughafen Athen. Es bedient rund 53 internationale und inländische Kurzstrecken. Aegean Airlines ist Mitglied der Star Alliance.

Olympic ist ebenfalls im Passagierluftverkehr und Luftfrachtverkehr tätig. Heimatflughafen der Fluggesellschaft, die rund 45 Kurzstrecken (vor allem in Griechenland) bedient, ist der internationale Flughafen Athen. Olympic gehört keiner Luftfahrtallianz an.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission ist verpflichtet, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt, und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

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