Donnerstag, 25. April 2024
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EU-Programm gewährt besseren Rechtsschutz für Verbraucher

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER I) bestätigte eine zwischen dem präsidierenden Litauen und dem Europäischen Parlament erzielte Einigung bezüglich der Verordnung über ein Verbraucherprogramm 2014 – 2020, das darauf abzielt den EU-Verbraucherschutz zu verstärken.

[[image1]]Das Programm ist in erster Linie den Verbraucher des Binnenmarktes gewidmet: Verstärkung der Produktsicherheit, effektive Marktüberwachung, bessere Aufklärung, Bildung und Sensibilisierung der Verbraucher, Konsolidierung der Verbraucherrechte und wirksame Entschädigung einschließlich alternativer Streitbeilegung.

„Die Bürger müssen mehr Befugnisse erhalten, damit sie auf dem Binnenmarkt eine aktive Rolle einnehmen. Es muss ihr Recht, Waren und Dienstleistungen in anderen EU-Mitgliedstaaten zu kaufen garantiert werden, außerdem muss sich ihr Vertrauen in die Produktqualität und -sicherheit stärken. Das ist ein wichtiger Impuls für das Wirtschaftswachstum in der EU“, sagte der litauische Justizminister Juozas Bernatonis. Er dankte außerdem dem Europäischen Parlament und der Kommission für konstruktive Zusammenarbeit bei den Verhandlungen über diesen Rechtsakt.
Im letzten dreiseitigen Dialog zwischen dem präsidierenden Litauen, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission erzielten die Gesetzesgeber eine politische Einigung zum Verbraucherprogramm.

Verbesserung des Verbraucherschutzes in der gesamten EU

Das Programm sieht einen Finanzrahmen für die Verbesserung des Verbraucherschutzes in der gesamten EU, darunter Finanzierung der Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie Unterstützung für EU-Verbraucherorganisationen vor. Eine der wichtigsten Programmtätigkeiten,  die finanziert werden soll, wird die Schaffung einer EU-weiten Plattform für Online-Streitbeilegung sein. Diese Plattform wird nationale Einrichtungen für alternative Streitbeilegung vernetzen und Verbrauchern und Einzelhändlern der EU eine Online-Beilegung von Streitigkeiten wegen Online-Käufen in der Sprache ihres Landes gestatten.

Für den Zeitraum 2014-2020 sind dem Verbraucherprogramm 189 Mio. Euro zugeteilt. Das Programm setzt das Aktionsprogramm der Gemeinschaft  im Bereich der Verbraucherpolitik 2007-2013 fort.

 

Bild: Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO/©www.pixelio.de

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