Freitag, 19. April 2024
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EU-Parlament: Risiken für Hauskäufer begrenzen

Kosten und Risiken der Aufnahme einer Hypothek, Marktschwankungen, Rückzahlungen, Rückzahlungsschwierigkeiten … Käufer von Immobilien sollen besser geschützt werden; so wollen es die neuen Regeln, die vom EU-Parlament angenommen wurden. Bevor sie die Regelungen endgültig verabschieden, wollen die Abgeordneten jedoch sicherstellen, dass sie ordnungsgemäß in der EU durchgesetzt werden können.

[[image1]]Die Gesetzgebung würde Hypotheken auf Wohneigentum, Wohneigentum mit Büroraum und Baugrundstücke betreffen. Einige der Anforderungen würden angepasst werden, um Unterschiede zwischen den EU- Mitgliedstaaten im Bereich der Hypotheken- und Immobilienmärkte zu reflektieren, jedoch müssten die Informationen für Käufer in der gesamten EU in einem einheitlichen Format vorgelegt werden.

Vor Vertragsunterzeichnung

Jeder, der eine Hypothek in der EU aufnimmt, soll vergleichbare Informationen über die zur Verfügung stehenden Produkte erhalten und die Gesamtkosten und langfristigen finanziellen Auswirkungen der Aufnahme des Kredits verstehen. Die den Kreditnehmern angebotenen Kreditbedingungen müssen deren aktueller finanzieller Situation entsprechen und die Entwicklungen sowie eventuelle Einschnitte berücksichtigen.

Außerdem sollen die Kunden eine obligatorische 7-Tage Bedenkzeit vor der Unterzeichnung des Darlehens oder ein 7-tägiges Widerrufsrecht danach erhalten.

Während der Vertragslaufzeit

Die Abgeordneten führen flexiblere Regeln ein, beispielsweise das Recht des Kreditnehmers, das Darlehen unter gewissen Bedingungen, die die Mitgliedstaaten festlegen können, vorzeitig zurückzuzahlen sowie das Recht des Kreditgebers auf eine angemessene Entschädigung für eine solche vorzeitige Rückzahlung. Allerdings werden Sanktionen des Kreditnehmers für die vorzeitige Rückzahlung untersagt.

Nach den neuen Regeln für Fremdwährungskredite soll der Kreditnehmer vor Unterzeichnung des Vertrags davor gewarnt werden, dass die zu zahlenden Raten erhöht werden könnten. Alternativ könnte es dem Kreditnehmer erlaubt werden, die Währung zu ändern, dies unter bestimmten Voraussetzungen und zu dem im Darlehensvertrag angegebenen Kurs.

Schutz gegen Zahlungsausfall

Die Abgeordneten haben eine neue Regel eingefügt, wonach die Rückgabe oder Übertragung der Sicherheit als für die Tilgung des Kredits ausreichend angesehen werden kann, vorausgesetzt, dass Kreditgeber und Kreditnehmer sich ausdrücklich im Vertrag damit einverstanden erklärt haben.

Bei Zahlungsausfall des Kreditnehmers sollen die Rechtsvorschriften nach Ansicht der Abgeordneten die Verpflichtung beinhalten, die Immobilie zum „bestmöglichen Preis“ zu verkaufen und die verbleibenden Tilgungszahlungen zu erleichtern. So sollen die Verbraucher geschützt und verhindert werden, dass sie für längere Zeit überschuldet bleiben.

Die Abgeordneten haben die endgültigen Formulierungen des Textes angenommen, jedoch keine Schlussabstimmung über den gesamten Rechtstext abgehalten. Zuvor sollen die EU-Mitgliedstaaten sich verpflichten, sicherzustellen, dass die Vorschriften in ihrem Hoheitsgebiet, d.h. in der gesamten EU, richtig durchgesetzt werden.

 

Bild: Gerhard Frassa / pixelio.de/ © www.pixelio.de

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