Donnerstag, 28. März 2024
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Das Selbstbestimmungsbegehr von Katalanen und (Süd-)Tirolern

Man muss sich nicht wirklich wundern, dass in Spanien der Ruf nach Verhaftung des katalanischen Regierungschefs Artur Mas laut wird. Eine rechtsgerichtete spanische Organisation namens „Manos Limpias“ („Saubere Hände“), die bei der Generalstaatsanwaltschaft in Madrid sogar eine Anzeige wegen Rechtsbruch einreichte, begründete ihre Forderung nach dessen Festnahme mit den Plänen des Ministerpräsidenten Kataloniens, sein Land von Spanien abzuspalten – denn auf nichts anderes liefen die von Mas auf den 27. September vorgezogene katalanische Regionalparlamentswahl hinaus.

Der Wahl wies Mas – quasi als „Ersatz“ für das von ihm und seinen Mitstreitern ursprünglich geplante, aber vom spanischen Verfassungsgericht untersagte Unabhängigkeitsreferendum nach schottischem Vorbild – nunmehr das eigentliche Ziel zu: das eines selbstbestimmungsrechtlichen Plebiszits der Bevölkerung in Sachen Loslösung von Spanien und also der Eigenstaatlichkeit Kataloniens.

Sofern Mas und seine liberale Regierungspartei Demokratische Konvergenz (CDC) im Verbund mit den eher linken Republikanern (ERC) sowie der ebenfalls linksorientierten Separatistenpartei (CUP) und einigen Bürgerinitiativen – sie treten als Einheitsliste „Zusammen für das Ja“ an, auf der auch der populäre Pep Guardiola, derzeit Trainer von Bayern München, kandidiert, und deren Spitzenkandidat der langjährige Europaparlamentarier der katalanischen Grünen, Raül Romeva, ist – die Mehrheit erzielt und sich Spaniens Regierungschef Mariano Rajoy weiterhin Verhandlungen über die Abhaltung eines Referendums verschließt, soll dann das katalanische Regionalparlament einseitig  die Unabhängigkeit des Landes erklären. Damit steht Spanien eine  Erschütterung bevor,  was sich allein schon aus Rajoys Klarstellung ablesen lässt: „Eine Unabhängigkeit Kataloniens wird es unter keinen Umständen geben. Meine Regierung wird die Einheit Spaniens erhalten.“

EU bleibt nicht unberührt

Davon wird auch das ohnehin von Griechenland-Malaise und Völkerwanderungszustrom geschüttelte „gemeinsame Haus EUropa“ nicht unberührt bleiben. Warum? Das schottisch-britische Verhältnis ist weiter in der Schwebe. In Groß-Britannien kommt es zudem möglicherweise zu einem Austrittsreferendum. In anderen Mitgliedstaaten mit ungelösten Problemen nationaler Minderheiten sind ebenfalls Kräfte auf dem Vormarsch, die auf Stärkung der Selbstverwaltung pochen oder unter Berufung auf die Ausübung des ihren Landsleuten vorenthaltenen Selbstbestimmungsrechts Volksabstimmungen über deren Zukunft verlangen.

Zu den diesbezüglich gefährdeten Staaten zählt – neben dem labilen, weil ethnisch konfliktgeladenen Belgien – auch Italien. In dessen Nordregionen und -provinzen stellen – aus zentralistischer römischer Sicht – neben venezianischen, padanischen und lombardischen  Unabhängigkeitsbewegungen, die zum Teil bereits durch beträchtliche politische Arme diese regionalen Gemeinwesen (mit)lenken,  vor allem die für Selbstbestimmung eintretenden und aus den letzten Landtagswahlen 2013 gestärkt hervorgegangenen Südtiroler Oppositionsparteien eine „Gefahr für die Republik Italien“ und die verfassungsrechtlich determinierte „Einheit der Nation“ dar. Weshalb sie unter besonderer Beobachtung von Diensten und regionalen Statthaltern der italienischen Staatsmacht stehen und sich ihre Funktionäre respektive Abgeordnete bisweilen Anzeigen von Vertretern des „Siamo in Italia“ („Wir sind hier in Italien“) und demzufolge staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen „verfassungsfeindlicher Aktivitäten“ ausgesetzt sehen.

Gefährdete Südtiroler

Strafrechtlich gefährdet ist in Südtirol prinzipiell schon, wer die Ansicht vertritt, dass die von Italien nur äußerst widerwillig gewährte, in bitteren Kämpfen erwirkte – in den 1960er Jahren auch durch Einsatz von Gewalt erfochtene – Autonomie der Provinz Bozen-Südtirol, welche, nicht erst seit massive wirtschafts- und finanzpolitische Krisenerscheinungen in Italien zutage traten, mittels Beschränkungen durch die gesamtstaatliche „Ausrichtungs- und Koordinierungsbefugnis“ Roms entwertet worden ist, nicht das letzte Wort der Geschichte sein könne. Wer in besagter Autonomie nur eine (durchaus nicht gering zu schätzende)  Etappe  auf dem Weg in die mittels Volksabstimmung herbeizuführende Entscheidung über die Zukunft des Landes zwischen Brenner und Salurner Klause sieht, wer daher  in Wort, Schrift und Tat dafür kämpft, dass der dortigen Bevölkerung die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts ermöglicht wird, befindet sich aus der Perspektive der in Bozen, Innsbruck und Wien Regierenden und der sie tragenden Parteien sowie aller Mainstream-Medien in der Position (wenn nicht des Ewiggestrigen und Revisionisten, so doch zumindest) des Unruhe stiftenden „Ewiggestrigen“ –  und aus römischer Sicht in der des Staatsfeindes.

„Gewöhnliche italienische Provinz“?

Für die Republik Italien ist die Gefahr der Sezession von Teilen ihres prosperierenden Nordens latent, aber, im Gegensatz zu den im Nord(ost)en des Königreichs Spanien dräuenden  abspalterischen Umtrieben der Führung Kataloniens, realpolitisch auf absehbare Zeit wenig wahrscheinlich. Dies gilt insbesondere für das südliche Tirol. Solange in Bozen die nunmehr seit 70 Jahren  regierende Volkspartei (SVP) maßgeblich die Landespolitik bestimmt, wird sie das von ihr stets verfolgte und aus Innsbruck, vor allem aber aus Wien gebilligte Arrangement mit Rom fortführen – sozusagen um (nahezu) jeden Preis, wie in den letzten Jahren geschehen.  Unter ihrem neuen, jungen Führungsduo aus Philipp Achammer (Parteiobmann) und Arno Kompatscher (Landeshauptmann) missachtet sie selbst Warnrufe ihrer ehedem führenden Politiker – beispielsweise des einstigen Parteiobmanns Roland Riz und des vormaligen Landeshauptmanns Luis Durnwalder – wonach das Land in Gefahr gerate, zu einer „gewöhnlichen italienischen Provinz“ abzusinken. Im Mentalen ist die Assimilation bereits weit fortgeschritten. Die SVP ist weit davon entfernt, ihre Machtposition in der Provinz, der Wirtschaft sowie den gesellschaftlichen Organisationen, damit die Pfründen ihrer Politiker und Funktionsträger,  gegen die (das) in ihrem Parteistatut verankerte, aber nie praktizierte Selbstbestimmung(srecht)  einzutauschen.

Österreichs fatale Kehrtwende

Sie sieht sich indes umso weniger veranlasst,  sich dem Verlangen der deutschtiroler Oppositionsparteien Freiheitliche (FPS), Süd-Tiroler Freiheit (STF) und BürgerUnion (BU) , es möge die Bevölkerung in einem Referendum über die Zukunft des Landes befinden  –  Verbleib bei Italien  in „Vollautonomie“ (SVP); Eigenstaatlichkeit wie Luxemburg und Liechtenstein (FPS); Rückgliederung nach Österreich und Wiedervereinigung mit Tirol (STF); nicht näher bestimmte „Unabhängigkeit“ (BU)  –  zu öffnen, ja ihm irgendwann vielleicht sogar zu willfahren, als sich Wien anschickt, auf das/die Selbstbestimmung/srechts für die Südtiroler ein für allemal zu verzichten. Begründung: sie/es sei mit der Autonomie – gemäß Völkerrechtsauslegung, „innere Selbstbestimmung“ als einer „besonderen Form der Selbstbestimmung“ – bereits verwirklicht. So jedenfalls darf man einen in der letzten Nationalratssitzung vor der Sommerpause  still, heimlich, leise und ohne mediale Beachtung gefassten Beschluss werten, welchem eine Mehrheitsentscheidung (im Unterausschuss Südtirol) des Auswärtigen Parlamentsausschusses vorausgegangen war, gegen den letztlich nur die Freiheitlichen (FPÖ) gestimmt hatten.

Kompatscher und zwei juvenile Ius-Studenten

Nicht zu Unrecht vermuten  patriotische Kräfte diesseits und jenseits des Alpenhauptkamms dahinter eine fundamentale Kehrtwende der österreichischen Südtirol-Politik, fußend auf  offen zutage getretenen Absprachen zwischen bedrängter SPÖVP und SVP mit dem erwünschten Effekt politisch und ideologisch motivierten Entgegenkommens gegenüber der „Sammelpartei“. Dieses „Arrangement“ lässt sich personell unschwer auf den juvenilitätskultisch verbrämten Gleichklang zwischen dem  SVP-Obmann Achammer (30) und dem noch jüngeren österreichischen Außenminister Sebastian Kurz (29)  zurückführen. Und der studierte Jurist Kompatscher plappert wider besseres Wissen die fragwürdige Völkerrechtsauslegung der beiden Ius-Studenten Achammer und Kurz nach, welche nunmehr zum Fundament der SVP-Chimäre „Vollautonomie“ avanciert.

Kurz’ (damit der ÖVP) Paradigmenwechsel hatte sich nach dem SVP-Parteitag 2014, auf dem er – aus Anlass der Wahl Achammers zum neuen SVP-Obmann – Gast(redner) war und wie tags zuvor in einem der  SVP-nahen Südtiroler Tageszeitung „Dolomiten“ gegebenen Interview wider „die Ewiggestrigen“ wetterte, in einem Brief (BMeiA-XX.2.1 3.33/0027-11.2/2014) vom 17. Juni 2014 an Roland Lang, den Obmann des Südtiroler Heimatbundes (SHB), an den ehemaligen Freiheitskämpfer und SHB-Obmann Sepp Mitterhofer, und an Univ.-Prof. Dr. Erhard Hartung, Sprecher der „Kameradschaft ehemaliger Südtiroler Freiheitskämpfer“, die (außen)politische Haltungsänderung bereits angedeutet. Da hieß es: Träger des Selbstbestimmungsrechts sind die Südtiroler selbst. Politisch handeln sie durch ihre demokratisch legitimierte Führung. Die Bundesregierung ist mit der Südtiroler Landesregierung in laufendem Kontakt. Letztere setzt sich stark für die Festigung und Weiterentwicklung dieser Autonomie ein und wird darin von Österreich mit Überzeugung unterstützt. Die Südtirol-Autonomie ist damit ein konkreter Ausdruck des Gedankens der Selbstbestimmung. (Hervorhebung d. Verfassers) Basierend auf dem gemeinsam mit den Südtirolern ausverhandelten Südtirol-Autonomiestatut von 1972 enthält sie ein hohes Maß an Selbstgesetzgebung und Selbstverwaltung und ermöglicht es somit den Südtirolern, ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln. Es handelt sich um eine konkret wirksame und praktisch ausbaufähige Selbstbestimmung.“ (Hervorhebung d. Verfassers)

Fataler Paradigmenwechsel

Gemäß Nationalratsbeschluss vom 8. Juli 2015 lautet die neue Südtirol-Entschließung nunmehr wie folgt: „Selbstbestimmung kann auf verschiedene Weise verwirklicht werden. Für Österreich besteht kein Zweifel, dass die Südtirol-Autonomie völkerrechtlich auf dem Selbstbestimmungsrecht beruht, das als fortbestehendes Recht von Südtirol in Form weitgehender Autonomie ausgeübt wird. Die Südtirol-Autonomie mit hohem Maß an Selbstgesetzgebung und Selbstverwaltung ist eine besonders gelungene Form der Selbstbestimmung.“

Damit hat Österreich nicht nur seinen seit Jahrzehnten stets beibehaltenen Rechtsstandpunkt aufgegeben und sich damit – selbst und ohne Not – der Verpflichtung zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts begeben, wie sie seit der Geburtsstunde der zweiten Republik mehr oder weniger parteiübergreifend bestand.

Österreich hat damit auch formell dem Rechtsanspruch der Südtiroler auf Gewährung und Ausübung des Selbstbestimmungsrechts  entsagt, indem die Südtirol-Autonomie gleichsetzend mit Selbstbestimmung verknüpft und damit für bereits verwirklicht erklärt wird. Schlussendlich hat es sich damit auch faktisch seiner „Schutzmacht“-Rolle entledigt, welche es 60 Jahre lang, nämlich seit der mit dem Staatsvertrag wieder gewonnenen Souveränität 1955 eingenommen hatte, aber von den in Wien Regierenden seit der Streitbeilegungserklärung gegenüber den Vereinten Nationen (1992) immer mehr als Belastung für das österreichisch-italienische Verhältnis empfunden worden war.

Der zweimalige Seitenwechsler darf frohlocken

Darob frohlocken italienische Politiker jedweder Couleur.  Der Stiefelstaat ist seit 1861 ein nur durch rigiden Zentralismus zusammengehaltenes fragiles Gebilde, das 1918/19 den Südteil Tirols erst waffenstillstandswidrig besetzte und dann zufolge  eines Pariser Vorortvertrags, welche seinen Seitenwechsel von 1915 belohnte, als Kriegsbeute einverleiben – und unter der Fuchtel von Mussolinis Schwarzhemden der Italianità unterwerfen – durfte. 1945 wurde den Südtirolern die Selbstbestimmung abermals verwehrt; stattdessen „gewährten“ ihnen – wiederum in Paris – die Siegermächte, wozu Italien seit seinem abermaligen Seitenwechsel 1943 aufs Neue gehörte, im Gruber-DeGasperi-Abkommen eine stets anfällige Autonomie. Man mache sich nichts vor: In zentralistischen Staaten wie Spanien und Italien – man könnte fortsetzen: Frankreich, Rumänien et alii –, in denen zudem die „Einheit der Nation“ über allem rangiert, sind Autonomien Fremdkörper. Sie im transalpinen Teil Tirols auszuhölen, setzt(e) Rom trotz der austro-italienischen Beschwichtigungsformel vom „europäischen Modellfall“ stets tatkräftig ins Werk. Dass nicht wenige Südtiroler mit Blick auf Edinburgh und Barcelona, wo man derlei Gebaren nicht hinnimmt, und auf das beschämende Verhalten Wiens erzürnt von Verrat sprechen lässt, ist daher nur allzu verständlich.

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