Dienstag, 23. April 2024
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Corona: Risikogruppe kann durch Hausärzte sofort und direkt angesprochen werden!

Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Die echte Risikogruppe ist nicht „nur“ auf Grund einer Alterspyramide feststellbar. Die wahren Risikopatienten sind ihren jeweiligen Hausärzten, ihren jeweiligen Fachärzten namentlich BEKANNT.

Die Ärzte der wirklichen Risikopatienten kennen deren Krankengeschichte am besten.

Bitte lesen Sie die wertvollen Vorschläge von Frau Dr. Inge Haselsteiner, Kitzbühel:

Konzept zum Schutz Covid-19 Risikogruppen im Zuge von allgemeinen Lockerungen der Kontaktsperren in Österreich

Dr. Inge Haselsteiner, Fachärztin für Anästhesie und Notfallmedizin und Praktische Ärztin, Gesundheitsökonomin (ebs) – Kitzbühel

Präambel:

Kern der Überlegungen ist es, die Risikogruppen mit Hilfe der bestehenden Kontaktstrukturen optimal zu schützen. Die Schlüsselfunktion kommt in Österreich dabei den Hausärzten (denn die älteren Menschen haben in der weit überwiegenden Anzahl diese Beziehung) und den Gemeindeämtern/Magistraten zu. Die Hausärzte machen die Identifikation und Information der Risikopatienten und die Gemeindeämter/Magistrate koordinieren die Versorgung derer die keine Möglichkeiten im familiären oder Freundes Umfeld haben. Die intensive Einbindung der Hausärzte ist auch notwendig um die zu rasche Belegung von Spitalsbetten zu verhindern.

Die Gemeinden/Magistrate können sich für die Umsetzung der Versorgungsleistungen mit Aufrufen zu freiwilligen Helfern Unterstützung holen.

Natürlich sollte den Hausarzt Praxen diese Rolle besonders und großzügig vergütet werden. Diese Beträge sind im Vergleich zu den Krankenhauskosten und den allgemeinen Kosten für die Erhaltung des Wirtschaftssystems lächerlich klein.

Hoch-Risikogruppe:

Diese wird definiert als 80 Jahre + Lebensalter. Hinweis: Diese Gruppe hat laut Spanischen Gesundheitsministerium, vom 23.3.2020 bei 18.959 Infizierten und 805 Verstorbenen eine Letalität von 17,9%

Anzahl Personen:

Das sind in der Altersgruppe 80+ insgesamt 442.517 Personen (161.732 Männer und 280.785 Frauen)

Bevölkerung in Österreich nach Altersgruppen und Geschlecht zu Jahresbeginn 2019

Sonderfall „Menschen in Stationärer Pflege“: das sind 75.173 Personen (Statista, 2018)

Mittlere Risikogruppe:

Diese wird definiert als 65 – 79 Jahre Lebensalter und Vorerkrankungen (COPD, Kardialvaskulär, DM, Hypertonie). Hinweis: Diese Gruppe hat laut Spanischen Gesundheitsministerium, vom 23.3.2020 bei 18.959 Infizierten und 805 Verstorbenen eine Letalität von 2,2% bis 69 Jahre und 5,5% von 70-79 Jahren

Anzahl Personen:

Das sind in dieser Altersgruppe insgesamt 1.226.042 Personen (561.097 Männer und 664.945 Frauen). Vorerkrankungsquote muss über Daten und Einschätzung der Hausärzte und Gesundheitsbehörden, Krankenkassen etc. festgestellt werden.

Altersunabhängige Risikogruppe:

Dazu gehören immungeschwächte Menschen, starke Raucher, COPD – Schätzung der Größe dieser Gruppe erst über Daten der Hausärzte möglich

Wie finde ich die Personen in den engen Risikogruppen?

  • Patienten in stationärer Pflege: über die Verwaltungen der Pflegeheime und Altenheime
  • Hoch Risikogruppe: über die Hausärzte und als Sicherheitsschleife über die Pensionsversicherungen nach Alter
  • Mittlere Risikogruppe: über die Hausärzte die ihre Patientendaten screenen
  • Altersunabhängige Risikogruppe: über die Hausärzte die ihre Patientendaten screenen und durch Selbsteinschätzung der Personen

Sofortige Maßnahmen:

Altersheime und Pflegeheime:

Die freie Bewegung im Heim selbst und im Gartenareal muss möglich sein. Definitiv keine Ausgänge.

Alle Mitarbeiter dürfen sich nur durch EINE Schleuse in das Gelände und Gebäude hinein bewegen. Innerhalb der Schleuse müssen alle Mitarbeiter ständig Mundschutz und Handschuhe tragen. Besucher (Familie, Freunde, Hausarzt) sind nur in einem kurzen festen Zeitfenster pro Tag erlaubt. Auch diese betreten nur durch die Schleuse das Gelände und tragen ebenfalls Mundschutz und Handschuhe. Am Check in der Schleuse muss jeder Besucher eine Erklärung unterschreiben, dass er weder positiv getestet ist, noch aktuell irgendwelche Symptome hat die auf eine eventuelle Infizierung schließen lassen. Jeder Besucher bekommt ein Merkblatt mit den Verhaltensmaßregeln am Gelände und auch die Kenntnisnahme davon wird mit der Unterschrift bestätigt (Ziel Abschreckung von eventuellen Überträgern).

Alle mobilen Pflegedienste haben ein vergleichbares Verhalten umzusetzen (Maske und Handschuhe immer im Bereich des Patienten).

Krankenhäuser:

Krankenhäuser sind nur durch EINE Schleuse zu betreten. Das GESAMTE Personal (auch Reinigungskräfte, Transportdienste, etc.) ist verpflichtet beim Patientenkontakt/im Patientenumfeld Maske und Handschuhe tragen. Besucher (Familie, Freunde, Hausarzt) sind nur in einem kurzen festen Zeitfenster pro Tag erlaubt. Auch diese betreten nur durch die Schleuse das Gelände und tragen ebenfalls Mundschutz und Handschuhe. Am Check in der Schleuse muss jeder Besucher eine Erklärung unterschreiben, dass er weder positiv getestet ist, noch aktuell irgendwelche Symptome hat die auf eine eventuelle Infizierung schließen lassen. Jeder Besucher bekommt ein Merkblatt mit den Verhaltensmaßregeln am Gelände und auch die Kenntnisnahme davon wird mit der Unterschrift bestätigt (Ziel Abschreckung von eventuellen Überträgern).

Für alle Personen im Patientenumfeld gilt tägliches Selbstscreening in puncto Infektionsgefahr aus ihrem persönlichen Umfeld und sofortige, einstweilige Freistellung bei Verdacht. Danach muss sofortige Testmöglichkeit vorhanden sein um die Rückkehr in den Dienst zu beschleunigen. Alle Personen mit durchlaufener Erkrankung und positivem Antikörpertest sind von diesen Bestimmungen auszunehmen. Diese Regeln gelten auch für ambulante Pflegedienste.

Hausärzte:

Diese Evaluieren die Risikopatienten aus ihren Patientendateien. Sie kontaktieren diese Patienten telefonisch (natürlich für ein zusätzliches Entgelt) und weisen die Patienten auf ihr erhöhtes Risiko hin und klären über Verhaltensmaßnahmen auf, da sie ja auch die Patientenhistorie kennen.

Diese sind: strenge Reduktion der Kontakte. Abstandshaltung mindestens 2 Meter. Verlassen des Zuhauses zum Spazierengehen möglich. Bei gesundheitlichen Beschwerden immer telefonische Voranmeldung in der Arztpraxis – KEIN unangemeldetes Erscheinen zum eigenen Schutz. Arzt fährt Visite mit Schutzkleidung.

Darüber hinaus nutzt der Hausarzt seinen telefonischen Kontakt um die Versorgungslage beim Patienten zu hinterfragen. Wenn diese über Familie oder Freunde gesichert ist – Meldung an Gemeinde/Magistrat im Rahmen einer Gesamtmeldung der erfolgten Kontakte. Wenn Versorgung nicht bestätigt wird, dann Meldung an Gemeinde/Magistrat, damit die Versorgung organisiert werden kann.

Aufgaben Gemeinde/Magistrat: jeder Patient in der Risikogruppe erhält so rasch wie möglich eine kostenfreie Maske und ein Merkblatt mit Anordnungen und allen Kontaktdaten. Bei jedem Personenkontakt sind diese Masken zum Eigenschutz zu tragen. Die Gemeinde/Magistrat organisiert für die Betroffenen die Lebensmittel und Medikamentenversorgung. Darüber hinaus werden über einen öffentlichen Aufruf Freiwillige gesucht die mit diesen alleinlebenden Personen regelmäßigen telefonischen/digitalen Kontakt halten um Versorgung zu sichern, Gesundheit zu hinterfragen und Vereinsamung zu verhindern.

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