Donnerstag, 25. April 2024
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CORONA-Ausnahmezustand verlangt nach sofortigen Überbrückungshilfen für unsere Wirtschaft

Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Bedingt durch die weltweit ausgebrochene Corona-Pandemie und drastische Maßnahmen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, besteht vor allem dringendster Bedarf, den Zusammenbruch des Wirtschaftssystems zu verhindern. Die öffentliche Hand ist gefordert.

Wir haben es mit einer sehr schwierigen Situation zu tun, hier sind sich viele Wirtschaftsexperten einig. Tatsächlich sind wir mit einem Ausnahmezustand konfrontiert: Schließung aller Bildungseinrichtungen, von den Schulen bis zu den Universitäten, Absagen aller kulturellen und sportlichen Events, Schließung von Hotels, Geschäften und Gastronomiebetrieben, temporäre Ausgangssperren.

Vor allem für die Unternehmen bedeuten diese Maßnahmen schwere Belastungen, für Klein- und Mittelbetriebe ebenso wie die betroffenen Arbeitnehmer kann dies zu existentiellen Notlagen führen. Der Staat ist jetzt daher gefordert, ein Maßnahmen-Sofort-Paket zu beschließen.

Damit dass man punktuelle Überbrückungshilfen „in Aussicht stellt“, ist es nicht mehr getan.

Auch die rasche Genehmigung von Kurzarbeit ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein., Es bedarf – europaweit, auch in Österreich – milliardenschwerer Liquiditätshilfen für Firmen, damit Unternehmen und Arbeitsplätze geschützt werden können.

Ein erstes Forderungspaket müsste folgende Maßnahmen beinhalten:

  • Alle Sozialabgaben und Steuern werden zwar gemeldet, aber gleichzeitig vom Staat zinsenlos gestundet oder vom Staat (großteils) BEZAHLT, bis die Krise überwunden ist.
  • Ähnliches hat auch für Bankrückzahlungen und staatliche Überbrückungskredite zu gelten.
  • Die Banken haben notleidenden Firmen eine aliquote Aufstockung des Kreditrahmens zu gewähren, wobei der Staat für die zusätzlich notwendige Überziehung die Haftung übernimmt.
  • Gehälter bei Firmen, deren Betrieb massiv herunter gefahren bzw. völlig stillgelegt werden muss, werden von den Banken bis zu 80 Prozent des Durchschnitts der letzten drei Monatsgehälter (und bis zur einzelnen Höhe von ca. 3 Tausend Euro) bevorschusst, wobei der Staat einen Zuschuss in der Höhe des geleisteten Vorschusses gewährt.
  • Und/Oder: Die Lohnnebenkosten werden vorerst für die Dauer des Ausnahmezustands ausgesetzt.
  • Darüber hinaus ist ein Insolvenz-, ev. ein Exekutionsstopp, zu verordnen und eine Aussetzung bestimmter öffentlicher Gebühren umgehend zu prüfen, um die Belastung zu mindern.

Verzugszinsen über eine bestimmte Höhe sollten ebenfalls während der Krise untersagt werden.

Für die Wirtschaft und ihre Mitarbeiter sollten Info-Zentren und/oder „zentrale Anlaufstellen“ für alle möglichen Anträge eingerichtet werden.

Unabdingbar ist, dass auch die EU und die EZB, wie schon bei der Finanzkrise 2008, die so genannten Stabilitätskriterien lockern und Mittel freigeben. „Ankündigungen“, „Konferenzen ohne Ende“ reichen NICHT!

Das Notfallpaket macht jedenfalls einen massiven finanziellen Einsatz seitens des Bundes, der Länder, ja selbst Gemeinden erforderlich.

Als sofortige GEGEN-Finanzierung sollte der für die Öffentlichkeit noch immer undurchsichtige Subventionsdschungel – alleine in Österreich sind das mehr als 25 Milliarden Euro jährlich – umgehend durchforstet und entsprechend – per Gesetz und sofort – gekürzt werden.

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