Donnerstag, 28. März 2024
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Beruf und Familie: Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Kinderbetreuungsdiensten

Will die EU ihr für 2020 anvisiertes Ziel einer Beschäftigungsquote von 75 % erreichen, müssen die Mitgliedsstaaten ihre Anstrengungen beim Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen verstärken. Gerade einmal acht Länder erfüllen beide Zielvorgaben, die auf EU-Ebene für die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Kinderbetreuungsdiensten festgelegt wurden.

[[image1]]Gemäß den zwischen den EU-Staats- und Regierungschefs im Jahr 2002 vereinbarten sogenannten „Barcelona-Zielen“ sollten für 90 % der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter und für 33 % der Kinder unter drei Jahren Kinderbetreuungsplätze bereitgestellt werden.

„Alle Eltern wissen nur allzu gut, wie wichtig eine bezahlbare und zugängliche Kinderbetreuung nicht nur für die Kindesentwicklung, sondern auch für berufstätige Eltern ist. Bislang ist es aber nicht einmal jedem dritten Mitgliedstaat gelungen, die eigenen Ziele im Bereich Kinderbetreuung zu erreichen“, so Vizepräsidentin Viviane Reding, für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft zuständige EU-Kommissarin. „Die Mitgliedstaaten müssen sich dahinterklemmen, wenn sie das Beschäftigungsziel von 75 %, auf das sie sich verpflichtet haben, verwirklichen wollen. Kinderbetreuungseinrichtungen sollten nicht als Kostenfaktor, sondern als Investition in die Zukunft gesehen werden.“

Investition in die Zukunft

Die Zahlen für 2010 zeigen, dass die meisten EU-Länder ihre im Bereich Kinderbetreuung angestrebten Ziele verfehlt haben: Nur acht Ländern ist es gelungen, die Zielvorgaben für beide Altersgruppen (0 3 Jahre, 3 Jahre bis Schulpflichtalter) einzuhalten: Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Niederlande, Schweden, Slowenien und Vereinigtes Königreich. Lediglich zehn Mitgliedstaaten haben die erste Zielvorgabe (für die Altersgruppe 0-3 Jahre) und elf die zweite Zielvorgabe (für die Altersgruppe 3 Jahre bis Schulpflichtalter) erfüllt.

Politische Maßnahmen zur Verbesserung der Work-Life-Balance – insbesondere die Bereitstellung von Kinderbetreuungsdiensten – sind entscheidend für die Förderung der Beschäftigung von Frauen.
Eine höhere Frauenerwerbstätigkeit ist von wesentlicher Bedeutung, um die EU-Beschäftigungsziele zu erreichen und die gesamtwirtschaftliche Strategie zu optimieren.

Bild: S.v.Gehren / pixelio.de/ © www.pixelio.de

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