Wirrwarr bei Mitführverordnung für Autoreisen in der EU
Egal ob EU-Mitgliedsland oder nicht. Wer mit dem eigenen Auto in Europa unterwegs ist, ist nach jedem Grenzübertritt mit teils skurrilen Gesetzen konfrontiert, was das Mitführen von Warnwesten, Pannendreiecken, Feuerlöschern etc. betrifft. Bei Missachtung der Vorschriften drohen saftige Geldstrafen - in manchen Fällen sogar die Beschlagnahme des Autos.

Bild: GTÜ/pixelio.de
Komplizierter wird es, wenn man die Grenzen zu den Nachbarstaaten überquert. Da nicht einmal innerhalb der EU einheitliche Regeln darüber herrschen, was an Sicherheitsausrüstung mitgeführt werden muss, ist nicht verwunderlich, dass jedes einzelne Nicht-EU-Land ebenfalls eigene Wege geht.
Rettungsdeckenpflicht in Deutschland
Schon in Deutschland kommt zur österreichischen Sicherheits-Grundausstattung verpflichtend eine Rettungsdecke dazu. Wer auf einer deutschen Autobahn wegen Spritmangel zu stehen kommt, wird zudem bestraft, da Treibstoffmangel nicht als Pannengrund gilt.
Die Pflicht zum Mitführen eines Sets von Ersatzlampen trifft in Ungarn, Tschechien, Slowenien, der Türkei, Serbien, Montenegro, Slowakei, Kroatien und Spanien alle Autofahrer. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit Xenonlicht, da bei diesen die Lampen nur in einer Fachwerkstätte getauscht werden können.
Zum Pannenset dazu kommt in Griechenland, der Türkei, den Baltischen Staaten, Rumänien, Bulgarien und Russland verpflichtend ein Feuerlöscher. In Serbien betrifft diese Verpflichtung nur gasbetriebene Fahrzeuge.
In Italien, Slowenien und Kroatien werden Autofahrer bei Verkehrskontrollen bestraft, wenn nicht für alle Insassen (auch für Kleinkinder) Warnwesten mitgeführt werden. Besonders exotisch ist diese Verpflichtung in Montenegro. Dort müssen die Warnwesten von außen sichtbar über den Sitzen hängen.
Im Fall eines Unfalls empfiehlt sich übrigens auch ein Europäischer Unfallbericht. In Serbien ist ein solches Formular Pflicht und wird auch gerne bei Verkehrskontrollen verlangt.
Zwei Pannendreiecke und ein Abschleppseil
Wer die Grenze zu Rumänien, Estland und der Türkei überschreitet, benötigt zwei Pannendreiecke. Dasselbe gilt auch in Zypern – übrigens nicht nur für das eigene Fahrzeug, sondern auch für Mietwagen, was von den zahlreichen Vermietern gerne vergessen wird. Serbien und Mazedonien schreiben ein Abschleppseil als Grundausstattung vor.
Ebenfalls nicht fehlen sollte bei Fahrten in allen europäischen Ländern das Länderkennzeichen. Besonders in Italien wird bei Nicht-Vorhandensein gerne gestraft.
Während Feuerlöscher, Pannendreiecke oder Ersatzlampen noch zu den „normalen“ Dingen einer Sicherheitsausrüstung zählen, treiben manche Länder die Mitführpflicht auf die Spitze.
Linksgesteuerte Fahrzeuge benötigen in Großbritannien spezielle Abklebefolien für die Scheinwerfer, damit beim Linksfahren der Gegenverkehr nicht geblendet wird. Diese Folien gibt es an allen Tankstellen im Vereinten Königreich zu kaufen. Wer in Ungarn mit abgelaufener Prüfplakette erwischt wird verliert die Fahrzeugzulassung. Außerdem drohen hohe Geldstrafen.
In Kroatien ist es verboten, einen Reserve-Benzinkanister – auch nicht den 5l Normkanister - im Auto mitzuführen. Tschechien verlangt dafür als Teil der Autoapotheke eine 14 cm lange, gekrümmte Schere mit abgerundeten Spitzen.
Seltsames erwartet Autolenker auch in Frankreich. Seit dem 1. Juli muss ein Alkotestgerät im Auto vorhanden sein. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift setzt es 11 Euro Geldbuße.
Keine einheitlichen Promillegrenzen
A-propos Alkohol: Ebenso uneinheitlich wie die Mitführbestimmungen für Sicherheitsausrüstung sind in Europa die Alkohol-Höchstmengen geregelt:
0,0 Promille sind in Tschechien, Rumänien, der Slowakei und Ungarn vorgeschrieben.
0,1 Promille gelten in Norwegen.
0,2 Promille sind der Höchstwert in Griechenland, Polen und Schweden.
0,3 Promille lassen Serbien und Bosnien zu.
In allen anderen Ländern gelten 0,5 Promille als Höchstgrenze für den Fahrzeuglenker – außer in Großbritannien. Dort ist man noch mit 0,8 Promille fahrtüchtig.
Die Autofahrerclubs empfehlen, die geforderten Sicherheitsartikel in den jeweiligen Ländern unbedingt mitzuführen. In vielen Statten werden die Sonderbestimmungen bei Verkehrskontrollen gerne vorgeschoben, um ahnungslose Autofahrer zur Kasse zu bitten.
Auch wenn der europäische Regulierungsdschungel schwer zu durchschauen ist, sind die Forderungen noch harmlos im Vergleich zu dem, was weltweit von den Verkehrsbehörden verlangt wird. In einigen Teilen von Argentinien etwa muss man sogar eine Decke zum Abdecken von Verkehrstoten vorweisen können.


















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