Freitag 24. Mai 2013, 18:09

Global


Wettbewerbspolitik: EU und USA wollen Kooperation weiter ausbauen

Im Rahmen der feierlichen Würdigung ihrer bereits zwanzigjährigen Zusammenarbeit im Bereich Wettbewerbspolitik haben die Wettbewerbsbehörden der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten erklärt, dass sie ihre Zusammenarbeit in Fusionskontrollfällen, für die sowohl in den USA als auch in der EU Untersuchungen laufen, weiter stärken wollen. Grundlage für diese Zusammenarbeit ist das am 23. September 1991 unterzeichnete Kooperationsabkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Kommission.

Leibowitz, Pozen, Almunia
Leibowitz, Pozen, Almunia
Bild: Europ. Union
„Die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA in Wettbewerbsfragen ist wirklich vorbildlich und den Verbrauchern auf beiden Seiten des Atlantiks zugutegekommen. Wir werden diesen so wichtigen Dialog mit unseren amerikanischen Amtskollegen weiter verfolgen und vertiefen, damit wir die Regeln und Normen der anderen Seite noch besser kennen und verstehen und auf diese Weise, wann immer möglich, Abweichungen verhindern können“, so der für Wettbewerbsfragen zuständige Vizepräsident, Joaquín Almunia.

Vizepräsident Almunia erörterte auf diesem Treffen, in Brüssel zusammen mit seinen amerikanischen Kollegen die jüngsten Entwicklungen im Kartellrecht der USA und der EU. Die drei Behörden bekräftigten die besondere Bedeutung ihrer Zusammenarbeit, die für alle Seiten von größtem Nutzen ist. Beide Seiten einigten sich auf eine überarbeitete Fassung der bewährten Vorgehensweisen bei der Fusionskontrollzusammenarbeit zwischen der EU und den USA (Best Practices on cooperation in merger investigations) in Fällen, in denen die zuständige US‑Behörde und die Europäische Kommission denselben Zusammenschluss prüfen.

Es wird darin erläutert, wie die am Zusammenschluss beteiligten Parteien die Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden maßgeblich erleichtern können, zum Beispiel indem sie sicherstellen, dass der geplante Zusammenschluss möglichst zur gleichen Zeit bei der Europäischen Kommission und der US-Behörde angemeldet wird. Eine solche Zusammenarbeit ist im Interesse der Zusammenschlussparteien, da so vermieden wird, dass einander zuwiderlaufende Abhilfemaßnahmen getroffen werden. Für die Unternehmen sinkt das Risiko voneinander abweichender Entscheidungen und die Interessen der Verbraucher werden geschützt.

Über das Abkommen hinaus wurde darüber beraten, wie sich diese bilaterale Zusammenarbeit in einer globalisierten Wirtschaft mit verschiedensten Marktteilnehmern weiterentwickeln kann.

Derartige Kooperationsabkommen hat die Europäische Kommission auch mit Kanada, Japan und Korea geschlossen. Ferner strebt sie eine engere Kooperation unter anderem mit Brasilien, China und Indien an und hat entsprechende Schritte eingeleitet. Die Kommission gehört außerdem dem Internationalen Kooperationsnetz von Kartellbehörden an, über das bewährte Vorgehensweisen und Sachkenntnis ausgetauscht werden.


 




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