Wasser: Was hat Brüssel vor?
Die neue Konzessionsrichtlinie führt nicht zu einer Privatisierung der Wasserversorgung, so die Europäische Kommission. Diese versichert hoch und heilig, dass es sich hier um eine mediale Fehlinterpretation des Richtlinienvorschlags handelt. Aber: Wasser ist lebenswichtig und wäre als Handelsware höchst profitabel.

Bild: BMLFUW/Rita Newman
Kommission: Keine Zwangsprivatisierung!
Um es vorweg zu nehmen: Der Richtlinienvorschlag wird nach Angabe der Kommission die Autonomie der kommunalen Gebietskörperschaften sehr wohl berücksichtigen. Es wäre ein Verstoß, einen Mitgliedstaat oder eine Gebietskörperschaft zu einer Privatisierung in diesem Bereich zu zwingen. Zudem bleibt es auch weiterhin Angelegenheit der staatlichen Stellen, über Preis und Qualität der Leistungen sowie der Umwelt- und Sozialstandards zu entscheiden. Die Richtlinie wird somit keine Auswirkungen auf die öffentliche Wasserversorgung in Deutschland oder Österreich haben. Nur diejenigen Gebietskörperschaften, die ihre Stadtwerke freiwillig ganz oder teilweise privatisiert haben sind angehalten, faire und transparente Verfahren durchführen, wenn sie Verträge mit privatisierten Versorgern abschließen.
Wofür die Richtlinie über Konzessionen?
Es geht um den Binnenmarkt. Dieser ist in vielen Bereichen nach wie vor unvollständig. Konzessionen gelten als einer der wichtigsten Wirtschaftszweige, in denen der Binnenmarkt erst realisiert werden muss. Aus diesem Grund legt die Kommission einfache, aber grundlegende Regeln über die Gewährleistung der Transparenz bei der Vergabe von Konzessionen fest. Damit soll sichergestellt werden, dass EU-Unternehmen Zugang zu Geschäftsmöglichkeiten haben und den Behörden ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis zugesichert wird.
Kommission setzt auf Transparenz und Wirksamkeit
Die Kommission führt an, dass die geplante Konzessionsvergabe mehr Geschäftsmöglichkeiten für alle EU-Unternehmen mit sich bringt. Dabei führt sie besonders KMU an, die bekannter Weise in ihrer Handlungsfähigkeit üblicherweise stark eingeschränkt sind. Bedingt durch die aktuellen Haushaltsdefizite scheint Wachstum der einzig sinnvolle Weg, aus der Krise zu kommen. Zudem führt diese an, dass speziell im öffentlichen Bereich die Auftragsvergabe reichlich willkürlich sprich ohne die angebrachte Transparenz erfolgt, was wiederum zu Missbrauch, Korruption und Günstlingswirtschaft begünstigt. Weiters führt die Kommission die Kritik des EuRH an, der eben erst die Ausgabe der Mittel aus dem EU-Kohäsionsfonds bemängelt hat.
Wachstum und Beschäftigung
Die Kommission setzt auf Wachstum und Beschäftigung, zudem sollen gerade auch im öffentlichen Bereich qualitativ hochwertige Dienstleistungen erbracht werden. Investoren verlangen ein solides Umfeld und Planbarkeit, um die erforderlichen Voraussetzungen gerade auch für langfristige Investitionen besser kalkulieren und auf die Erfordernisse abstimmen zu können. Es geht schlichtweg um klare Verhältnisse in Form eines klaren und zugleich verbindlichen Rechtsrahmens, von dem – so zumindest sieht es die Kommission – alle Involvierten profitieren. Weiters führt die Kommission an, dass es dadurch keinesfalls zu einer unverhältnismäßigen Verwaltungslast kommt. Das EU-Recht verlangt ein transparentes, nichtdiskriminierendes Verfahren für die Vergabe von Konzessionen mit grenzübergreifendem Interesse. Dem Vorschlag zufolge wird es zumindest aus Sicht der Kommission vielmehr zu einer Kostenverringerung kommen.
Kommunen entscheiden
Es steht den Kommunen nach wie vor frei, die besagten Dienstleistungen rund ums Wasser selbst zu erbringen oder eben im Outsourcing zu betreiben. Im Falle einer direkten Erbringung durch die kommunalen Behörden, bei in-house-Vereinbarungen sowie im Falle der Ausnahme für „verbundene Unternehmen“ wird die Richtlinie keine Anwendung finden. Die Regelung bewirkt lediglich Mindesttransparenz- und Wettbewerbsregeln, wenn diese extern vergeben werden. In aktuelle Situationen soll nicht eingegriffen werden, sofern nicht Erneuerungsbedarf besteht oder es um den Status eines verbundenen Unternehmens geht. Für Deutschland jedenfalls sind nach erzürnten Medienbereichten bereits Übergangsbestimmungen angedacht, um die verschiedenen Tätigkeiten der regionalen Stadtwerke besser erfassen und berücksichtigen zu können.
So zumindest sieht es die Kommission. Es geht lediglich um Konzessionen, welche ausschließlich der Transparenz dienen und so überhaupt nichts mit Privatisierung zu tun haben.
Jedes Gewitter beginnt mit einer kleinen, schwarzen Wolke.


















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