Warum 18 Europaabgeordnete immer noch nicht arbeiten (dürfen)
Bild: privat
Interessensvertretung für 500 Millionen Menschen...
Die Wahlen zum Europäischen Parlament wurden im Juni 2009 noch unter den Bedingungen des Vertrages von Nizza durchgeführt. Daher vertreten derzeit 736 Abgeordnete im EU-Parlament die Interessen von 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Unter dem neuen Vertrag von Lissabon, seit Dezember 2009 in Kraft, soll das Parlament auf 751 Abgeordnete vergrößert werden. Spanien bekommt demnach vier zusätzliche Sitze. Österreich, Frankreich und Schweden bekommen jeweils zwei; Bulgarien, Italien, Lettland, Malta, die Niederlande, Polen, Slowenien und Großbritannien bekommen jeweils einen zusätzlichen EU-Abgeordneten. Deutschland büßt dagegen mit dem neuen Vertrag drei der bisher 99 Abgeordnetensitze ein. Da aber in der laufenden Legislaturperiode alle 99 Abgeordnete ihr Mandat behalten, würde das EU-Parlament vorläufig auf 754 Abgeordnete anwachsen. Das macht eine Vertragsänderung notwendig. Da es sich aber um eine Übergangslösung handelt, verzichtete das Parlament bereits auf sein Recht, einen Konvent zur Überarbeitung der Verträge einzuberufen.
Für Österreich gäbe es statt bisher 17 künftig 19 Europaabgeordnete. Neu hinzu käme der Sozialexperte und Volkshilfepräsident Josef Weidenholzer (SPÖ) aus Oberösterreich; ein weiteres Mandat ginge an das BZÖ.
...wird von EU-Staaten und Parlamentsbürokratie torpediert
Die an sich unstrittige Neuregelung des Lissabonner Vertrages hat sich zu einer langwierigen und unangenehmen Angelegenheit entwickelt, bei der es oftmals schwer ist, den Überblick zu behalten. Faktum ist, dass bereits Ende Juni 2010 eine Regierungskonferenz auf Botschafterebene die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat. Eine Ratifizierung von den 27 Mitgliedsstaaten ist nun noch notwendig. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats in Wien hat Mitte Jänner 2011 seine Zustimmung für eine Aufstockung der Sitze im Europäischen Parlament gegeben. Doch das Änderungsprotokoll tritt erst in Kraft, wenn es von allen 27 EU-Ländern ratifiziert wird. In Österreich ist dafür eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat erforderlich
Das Europäische Parlament hat sich schon im November 2009 grundsätzlich bereit erklärt, den zusätzlichen Mitgliedern bis zum Zeitpunkt der Ratifizierung Beobachterstatus einzuräumen. Die Parlamentsbürokratie und einige Abgeordnete verfolgen nun aber wieder eine sehr zögerliche und defensive Vorgehensweise - auch wenn dies immer wieder dementiert wird. Der Aufschrei in den nationalen Parlamenten wäre groß, wenn plötzlich 18 Abgeordnete ihre Arbeit nicht aufnehmen dürften.
Nicht nur aus meiner tiefsten Überzeugung wäre eine unverzügliche Zuerkennung des Beobachterstatus wichtig. Ich halte es auch aus demokratiepolitischen Gründen für problematisch, wenn einem Land zwei von 19 zustehenden Sitzen vorenthalten werden.


















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