Viviane Reding: Verbrechensopfer haben kein Preisschild
Die EU-Kommission will den Schutz von Verbrechensopfern stärken. EU-Justizkommissarin Reding legt einen Vorschlag für Mindeststandards in allen Mitgliedsstaaten vor. 75 Millionen Menschen werden jedes Jahr in Europa Opfer einer Straftat, schätzt die EU-Kommission. Doch anders als Beschuldigte, deren Rechte in der EU vereinheitlicht worden sind, gibt es bisher keine Mindeststandards bei der Behandlung von Opfern. EU-Justizkommissarin Viviane Reding will das ändern.

Bild: Europ. Union
„Unsere Strafjustizsysteme konzentrieren sich auf die Verfolgung Krimineller und vergessen dabei manchmal die Opfer“, sagte Reding bei der Präsentation ihrer Pläne in Brüssel. „Mit den heutigen Vorschlägen erhalten die Belange der Opfer in der EU Vorrang.“
Die Pläne der EU-Kommission
sollen sicherstellen, dass Opfer respektvoll behandelt werden. Polizeibeamte, Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft und Richter sollen in ganz Europa im Umgang mit Opfern geschult werden. Opfer sollen über ihre Rechte aufgeklärt werden und über ihren Fall informiert werden. In allen Mitgliedsstaaten soll Opferhilfe angeboten werden. Bisher variiert dieses Angebot sehr. Als Positivbeispiel nannte Reding Großbritannien, wo vergleichsweise die meisten Opfer Hilfe bekämen. Als Negativbeispiel führte sie Spanien an, wo die Opferhilfe schlecht funktioniert.
Opfer umfangreich schützen
Die EU-Justizkommissarin legt Wert darauf, dass besonders schutzbedürftige Personen wie Kinder, Vergewaltigungsopfer oder Behinderte, besonders abgeschirmt werden. Opfer sollten nicht gezwungen werden, traumatische Erlebnisse bei der Befragung oder vor Gericht mehrfach zu durchleben. Außerdem soll vermieden werden, dass Opfer dem Täter nicht vor Gericht oder in Polizeiwarteräumen begegnen. Die EU-Richtlinie sieht auch vor, dass Opfer vor aufdringlicher Berichterstattung der Medien geschützt werden.
Die Richtlinie wird die Situation von Opfern in allen EU-Mitgliedsländern verbessern. Gleichzeitig sorgt sie auch dafür, dass Reisende im EU-Ausland besser geschützt sind, wenn sie dort Opfer eines Verbrechens werden. Übersetzung und Dolmetschung zählen zu den Leistungen, auf die Opfer Anspruch haben. Außerdem sollen sie künftig die Möglichkeit haben, ein Verbrechen in ihrem Heimatland anzuzeigen. Damit sie nicht an den Ort des Verbrechens zurückreisen müssen, sollen sie Zeugenaussagen per Video-Konferenz abgeben können.
Diskriminierung vermeiden
EU-Kommissarin Reding legt auch Wert darauf, dass Opfer nicht mehr wegen ihrer Nationalität diskriminiert werden, wenn es um die Durchsetzung ihrer Rechte geht. Der Europäische Gerichtshof hat bereits in einem Urteil entschieden, dass eine Entschädigungszahlung nicht von der Staatsangehörigkeit abhängen darf. In dem konkreten Fall ging es um einen britischen Tourist, der in der Pariser U-Bahn überfallen und verletzt wurde. Das Gericht befand, dass er denselben Anspruch auf eine Entschädigung für die Gesundheitsschäden habe wie ein französischer Staatsbürger. Das Prinzip der Gleichbehandlung wird nun in der Richtlinie noch einmal explizit festgeschrieben.
Die EU-Kommission will außerdem sicherstellen, dass Gewaltopfer auf die Schutzanordnung gegen die Gewalttäter verlassen können, wenn sie in ein anderes Land umziehen. Deshalb schlägt sie zusätzlich zu der Richtlinie eine Verordnung über die gegenseitige Anerkennung zivilrechtlicher Schutzmaßnahmen vor, dank der die Mitgliedsstaaten automatisch die Beschlüsse des anderen Landes anerkennen würden.
Kein Preisschild
Zu den Kosten ihrer Initiative hat sich Reding nicht geäußert. „Es wäre falsch, ein Verbrechensopfer mit einem Preisschild zu versehen“, sagte sie und betonte, dass es am teuersten komme, Opfern nicht zu helfen, weil die Folgekosten dadurch steigen würden. Die Kosten von Kriminalität in Europa bezifferte sie auf jährlich 233 Milliarden Euro. Darin sind beispielsweise Fehlzeiten von Verbrechensopfern enthalten.
Aus dem Europäischen Parlament kommt der Hinweis, dass die Opfer von organisierter Kriminalität und Terrorismus besonders geschützt werden. Die liberale italienische Abgeordnete Sonia Alfano kündigte an, dass ihre Fraktion sich im Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen werde, den Vorschlag entsprechend abzuändern. Der Kommissionsvorschlag benötigt die Zustimmung des Europäischen Parlaments und der Mitgliedsstaaten.


















Kommentar hinzufügen