Vereinfachung des Zugangs zu Fördermitteln ab 2014
Vor kurzem hat die Europäische Kommission ihre Vorschläge für eine Vereinfachung der Vorschriften über EU-Fördermittel für kleine und mittlere Betriebe (KMU), Städte und Regionen, StudentInnen, WissenschaftlerInnen, Nichtregierungsorganisationen (NRO) etc. vorgelegt.

Bild: ec.europa.eu
Mit ihren Vorschlägen will sie die Verwaltungslast für EU-BürgerInnen und Unternehmen reduzieren und ihren Zugang zu EU-Mitteln, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe (KMU) erleichtern.
Einige Beispiele
Gegenwärtig müssen Unterlagen im Zusammenhang mit von der EU kofinanzierten Kohäsionsprojekten bis zu zehn Jahre, bei einigen Projekten sogar fünfzehn Jahre aufbewahrt werden. Die neuen Vorschriften sehen vor, diese Frist auf fünf Jahre zu verkürzen. Diese Vereinfachung ist besonders wichtig für kleinere EmpfängerInnen wie NRO und KMU.
Derzeit ist die Zahl der Projektprüfungen nicht begrenzt. So wurden einige EmpfängerInnen von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) möglicherweise sowohl durch die nationale Prüfbehörde bzw. die EK mehrmals jährlich geprüft. Ab 2014 schlägt die EK eine bessere Abstimmung mit den nationalen PrüferInnen vor. Für Projekte im Wert von unter 100 000 EUR soll es überhaupt nur noch 1 Prüfung und für größere Projekte nur noch 1 Prüfung/Jahr geben.
Im Forschungsbereich dauert es im Schnitt 350 Tage, bis eine Finanzhilfe bewilligt wird. Die Kommission will diesen Zeitraum um ein Drittel (100 Tage) verkürzen.
EmpfängerInnen von ESF-Fördermitteln müssen derzeit die Busfahrkarten der an Schulungen teilnehmenden Personen aufbewahren, um einen Nachweis für die Projektauslagen zu erbringen. Künftig sollen Optionen wie Pauschalsätze und -beträge in weitaus stärkerem Maße in Anspruch genommen werden, so dass sich das Sammeln von Busfahrkarten erübrigt. Hier betont die Kommission, dass „Projektqualität und -ergebnisse im Vordergrund stehen müssen“.
Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene erforderlich
Nach Einschätzung der Europäischen Kommission muss bei der Debatte über ihre Vorschläge beachtet werden, dass die Anstrengungen auf EU-Ebene nur dann erfolgreich sein können, wenn ihnen entsprechende Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene folgen, weil in den 27 Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene teils ergänzende Bestimmungen zu EU-Vorschriften gelten.
Vor diesem Hintergrund äußert die Europäische Kommission die Hoffnung, dass die GesetzgeberInnen im Europäischen Parlament, im Rat und in den Mitgliedstaaten die Vereinfachungsvorschläge „ebenfalls als entscheidend“ bewerten.


















Kommentar hinzufügen