Unionsrecht beschränkt Monopolist
Dem ausschließlichen Recht der OPAP-AG, in Griechenland Glücksspiele zu veranstalten werden Grenzen gesetzt. Ist die Liberalisierung mit dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung nicht vereinbar, kann der Staat das Monopol reformieren, indem er es einer wirksamen, strengen Kontrolle unterwirft.

Bild: opap.gr
Die Briten mischen mit
Stanleybet, William Hill und Sportingbet sind Gesellschaften mit Sitz im Vereinigten Königreich. Nach englischem Recht wurden ihnen Genehmigungen zur Veranstaltung von Glücksspielen erteilt. Sie haben vor dem Symvoulio tis Epikrateias (griechischer Staatsrat) die stillschweigende Zurückweisung ihrer Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Veranstaltung von Sportwetten in Griechenland durch die griechischen Behörden angefochten. Steht das Unionsrecht, insbesondere die Grundfreiheiten wie Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr einer nationalen Regelung, die das ausschließliche Recht zum Betrieb von Glücksspielen einem einzigen Unternehmen überträgt entgegen? Die OPAP verfolgt eine expansive Geschäftspolitik, obwohl der Zweck der nationalen Regelung darin besteht, das Angebot von Glücksspielen zu begrenzen, um dadurch die mit Glücksspiel in Zusammenhang gebrachten Straftaten einzuschränken.
Gerichtshof erkennt Beschränkungen
Die nationale Regelung, durch welcher der OPAP ein Monopol einräumt wird und zugleich in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene Wettbewerbern untersagt, die gleichen Glücksspiele in Griechenland anzubieten, stellt eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs oder der Niederlassungsfreiheit dar. Laut Gerichtshof gehört die Regelung der Glücksspiele zu Bereichen, bei welchen sittliche, religiöse und kulturelle Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen. Es gibt keine europaweite Harmonisierung, hier sind die Mitgliedstaaten gefragt. Die von den Mitgliedstaaten auferlegten Beschränkungen müssen die Voraussetzungen der Verhältnismäßigkeit und der Nichtdiskriminierung erfüllen und zugleich tatsächlich gewährleisten, dass die geltend gemachten Ziele in kohärenter und systematischer Weise erreicht werden. Die nationalen Gerichte sind angehalten zu überprüfen, ob die nationale Regelung geeignet ist, Gelegenheiten zum Glücksspiel zu verringern und damit zusammenhängende Straftaten zu bekämpfen.
Ein Monopol braucht Kontrolle
Rechte und Privilegien der OPAP bezüglich Werbung und Maximaleinsatz pro Teilnahmeschein sind zu berücksichtigen, auch ist durch das nationale Gericht zu überprüfen, in wie weit die staatliche Kontrolle erfolgt. Eine restriktive Maßnahme wie ein Monopol bedarf einer strengen Kontrolle, während die Überwachung der OPAP als einer an der Börse notierten Aktiengesellschaft durch den griechischen Staat nur oberflächlich sein soll. Es gibt erkennbare Unvereinbarkeiten.
Griechenland kann wählen
Hält er die Liberalisierung des Glücksspielmarkts mit dem von ihm angestrebten Niveau des Schutzes der Verbraucher und der Sozialordnung nicht für vereinbar, kann er sich darauf beschränken, das Monopol zu reformieren und es einer wirksamen und strengen behördlichen Kontrolle zu unterwerfen. Entscheidet sich der Staat dagegen für eine Liberalisierung des Marktes, wozu er nach dem Unionsrecht nicht unbedingt verpflichtet ist, muss er den Gleichbehandlungsgrundsatz, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und das Transparenzgebot beachten. Die Einführung eines Systems der vorherigen behördlichen Genehmigung muss dann auf objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien beruhen, damit eine missbräuchliche Ausübung des Ermessens der nationalen Behörden verhindert wird.


















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