Donnerstag 23. Mai 2013, 08:12

Umwelt & Agrar

Umweltkommissar Janez Potočnik droht Irland mit Klage

Die Kommission verklagt Irland vor dem Gerichtshof wegen unvollständiger Gesetze über Umweltverträglichkeitsprüfungen. Irland ist aufgefordert, die nationalen Rechtsvorschriften über Bewertung von Umweltauswirkungen von Projekten mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen. 

Umweltkommissar Janez Potočnik droht Irland mit Klage
Umweltkommissar Janez Potočnik droht Irland mit Klage
Bild: EC
Brüssel. Die legendäre irische Sturheit ist der Kommission mittlerweile ein schmerzhafter Dorn im Auge. Es ist schliesslich nicht das erste Mal, dass es Irland mit den Vorschriften nicht ganz so genau nimmt, wie es die Kommission gerne hätte. Trotz eines durchaus intensiven Austauschs weisen die Rechtsvorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung nach wie vor einige Mängel auf. Es ist nicht verwunderlich, dass  Umweltkommissar Janez Potočnik der Kommission empfohlen hat, den Fall neuerlich vor den Gerichtshof zu bringen und diesen nachdrücklich ersucht, einen Pauschalbetrag von über € 3945 pro Tag für den Zeitraum zwischen dem ersten und dem zweiten Urteil des Gerichtshofs sowie ein Zwangsgeld von über € 19 000 pro Tag für jeden Tag nach dem zweiten Urteil, bis die Vertragsverletzung endet, zu verhängen.

Absichtserklärungen alleine reichen nicht

Die Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen (UVP-Richtlinie) soll sicher stellen, dass Projekte, bei denen aufgrund ihrer Art, Beschaffenheit, Größe oder aber wegen des Standorts mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, einer eingehenden Prüfung über mögliche Auswirkungen unterzogen werden. Bei einem früheren Verfahren vor dem Gerichtshof und dem Urteil von März 2011 wurde Irland nahe gelegt, die UVP-Richtlinie in nationales Recht zu übernehmen. Es bestehen nach wie vor Bedenken im Zusammenhang mit der Umsetzung was mögliche negative Auswirkungen der geteilten Beschlussfassung zwischen den irischen Raumordnungsbehörden und der irischen Umweltschutzagentur (Irish Environment Protection Agency) betrifft, diese sind tunlichst zu vermeiden. Abbrucharbeiten werden zudem vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen. Obwohl Irland die Entscheidung des Gerichts akzeptiert die Umsetzung bis Mai 2012 verabschieden wollte, wurden die erforderlichen Rechtsvorschriften noch nicht angenommen. Jetzt ist erneut der Gerichtshof an der Reihe.

Umweltauswirkungen sind zu prüfen

Der Sinn der UVP-Richtlinie liegt darin, dass Projekte, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, vor ihrer Genehmigung durch die zuständigen Stellen einer angemessenen ausführlichen Prüfung unterzogen werden, um böse Überraschungen soweit vorhersehbar bereits im Vorfeld zu eliminieren. Sämtliche denkbare Auswirkungen sollen eingehend auf die Auswirkungen auf die Umwelt analysiert werden. Das ermöglicht Bauträgern die Vorhaben gegebenenfalls entsprechend zu adaptieren, um negative Auswirkungen rechtzeitig zu minimieren. Die behördlichen Stellen sollen dadurch ausreichend Gelegenheit haben, geeignete Abhilfemassnahmen in die Genehmigung zu integrieren.     

Was für viele Investoren und Bauträger als mögliche Schikane oder gar Hürde erachtet werden könnte, ist jedoch eine höchst sinnvolle Maßnahme im Kampf gegen kostspielige Umweltschäden und dient einzig und alleine der angebrachten Nachhaltigkeit.


 




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