Mittwoch 19. Juni 2013, 18:31

Europapolitik

Über 50 Initiativen im Arbeitsprogramm der Kommission (Teil 1)

Das Gebot der Stunde: Chancen erkennen und nutzen. Beschäftigung braucht Wachstum. Die durchgehende Vernetzung Europas gilt als Lösung für die drängende Krise. Mit über 50 Initiativen hofft die Kommission, die Union trotz aller Schwierigkeiten endlich auf Erfolgskurs zu bringen.

Über 50 Initiativen im Arbeitsprogramm der Kommission (Teil 1)
Über 50 Initiativen im Arbeitsprogramm der Kommission (Teil 1)
Bild: EC
Brüssel. Die Kommission hat das Arbeitsprogramm 2013 angenommen, es geht um Beschäftigung und Wachstum. Mit europaweiter Vernetzung in den strategisch relevanten Bereichen hoffen die Verantwortlichen, Europa fit für die Zukunft zu machen. Die Reformen sind weit reichend, rund 50 Einzelinitiativen ebnen den Weg in ein neues Europa. Der Binnenmarkt gilt definitiv als Grundlage für die neue Stärke, doch der Erfolg wird sich wohl kaum über Nacht einstellen. Strategische Ziele werden festgesetzt, neue Roadmaps erstellt. Bis die Rahmenbedingungen und Vorgaben letztendlich in die Legislative der Mitgliedstaaten Einzug halten dauert es, ohne neuerliche Ausreißer und entsprechende Verspätungen wird es wohl kaum abgehen. Dennoch, das Arbeitsprogramm der Kommission ist umfangreich, die 50 Initiativen in die Legislative zu implementieren ein guter Anfang.    

Am Weg zur echten Wirtschafts- und Währungsunion

Dieser Punkt liegt der Kommission besonders am Herzen, genau hier sind die Ursachen für die Krise zu finden. Ein Jahreswachstumsbericht wird in Verbindung mit einer geeigneten Mitteilung die Basis für die folgenden Gespräche bei der Frühjahrstagung des Europäischen Rats bilden. Erreichte Ziele werden dabei ebenso beleuchtet wie zukünftige politische Leitlinien für Mitgliedstaaten. Als Termin wird das 4. Quartal 2013 angepeilt.

Die Beseitigung systembedingter Risiken des Schattenbankwesens ist ein weiterer Punkt auf der Agenda. Basierend auf dem Grünbuch von März 2012 werden Geldmarktfonds, Kreditverbriefung sowie Wertpapierleihgeschäfte und Rückkaufvereinbarungen unterschiedlicher Art einer eingehenden Prüfung unterzogen, der Markt verlangt nach Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Neue Benchmarks und Indizes

Anlegerschutz und Markteffizienz stehen bei diesem Vorschlag im Vordergrund. Nur exakt definierte Benchmarks und Indizes sind geeignet, das Vertrauen der Anleger zurück zu gewinnen, es geht um Stabilität. Zudem kommt eine Revision des Europäischen Systems der Finanzaufsicht. Die Verordnungen sehen vor, dass die Kommission zwecks weiterer Optimierung eine umfassende Überprüfung vornimmt. Es betrifft die drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden und den europäischen Ausschuss für Systemrisiken. Die Effizienz der im Kontext zum Finanzmarkt stehenden Instrumente muss sicher gestellt werden, es geht um die wirtschaftspolitische Steuerung der EU und damit sind natürlich auch die Fonds des gemeinsamen strategischen Rahmens gemeint.

GSR-Fonds und Wachstum

Die Kommission versucht zu analysieren, wie GSR-Fonds zur wirtschaftspolitischen Steuerung der EU eingesetzt werden können und wie diese das Wachstum und damit die weitere Entwicklung beeinflussen können. Ein solider makroökonomischer Rahmen spielt dabei eine tragende Rolle. Es ist anzunehmen, dass es bereits in absehbarer Zeit zu zahlreichen makroökonomischen Auflagen kommen wird, um das Steuerungsverfahren im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren. Weiteres sind länderspezifische Verhandlungsmandate für den gemeinsamen strategischen Rahmenfonds für 2014-2020 vorgesehen, um die prioritären Investitionsziele der Mitgliedstaaten zu  definieren. Bei dieser Gelegenheit werden auch die Rahmenbedingungen für Investmentfonds neu definiert, es geht um Produktvorschriften und Verwahrstellen: Mittels neuer legislativer Massnahmen sollen Bedenken betreffend systeminhärenter Krisen ausgeräumt werden und ein solides Rahmenwerk für langfristige Investitionen geschaffen werden.

Wettbewerbsfähigkeit erhöhen

Bis zum 4. Quartal 2013 gibt es optimierte Bedingungen für staatliche Beihilfen, die dank Gruppenfreistellungsverordnung von der Meldepflicht ausgenommen sind und der Binnenmarktverordnung entsprechen. Dadurch wird letztlich der Verwaltungsaufwand für nationale Behörden spürbar reduziert. Schlüsselsektoren erfahren dabei die besondere Aufmerksamkeit der Kommission. Es geht um Vereinbarkeitskriterien im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation und betrifft Risikokapitalbeihilfen, regionale Beihilfen, Umweltbeihilfen, Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen für Industrie sowie für Flughäfen und Fluggesellschaften. Letztlich soll die Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen der EU-Strategie profitieren, es sollte zudem zu einer schnelleren Beschlussfassung der Kommission führen.

Rahmenbedingungen adaptieren

Die Verordnung für den Technologietransfer soll ebenso verbessert werden wie die Förderung der Entwicklung von Energietechnologien. 2050 rückt näher, die Ziele der Roadmap sollten tunlichst realisiert werden. Noch stehen marktbedingte regulatorische und verhaltensbedingte Hindernisse im Weg, doch das soll sich ändern: „Intelligente Energie – Europa III“ wird realisiert.
Industrieprodukte am Binnenmarkt verdienen ebenfalls die Aufmerksamkeit der Kommission. Verbliebene Handelsbarrieren müssen abgebaut werden, speziell bei Erzeugnissen mit ausgeprägtem Wachstumspotenzial, an der Verwaltung gibt es ebenfalls einiges zu glätten, um sinnlose Reibungsverluste zu minimieren. Die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen ist eine weitere Möglichkeit der Kostenreduktion, mit welcher zugleich die  Fragmentierung des Binnenmarkts verhindert wird.

Normierungsvorschriften am Prüfstand

Dieser Punkt gestaltet sich erwartungsgemäss komplex, es geht sowohl um legislative als auch nicht-legislative Belange. Die Initiative der Kommission beinhaltet zwei Teile. Einerseits sollen strategische Ziele festgelegt werden, es tangiert die internationale Wettbewerbsfähigkeit ebenso wie Innovationen und digitale Kompatibilität. Andererseits soll im Zuge einer unabhängigen Überprüfung, welche für 2013 vorgesehen ist, ein Status quo erhoben werden. Nur so ist es möglich, nachhaltige Erfolge einzufahren.

Einheitlich soll auch die Mwst-Erklärung werden: Die Kommission wünscht eine in allen Amtssprachen der Union abgefasste Mwst.-Erklärung, um die Verwaltungslast der Unternehmen zu minieren und zugleich die Entwicklung des digitalen Binnenmarkts voran zu treiben, weiters soll es zu einer Anpassung des Umfangs der verminderten Sätze kommen.

Innovationspartnerschaften: Horizon 2020

Die Koordinierung von Investitionen sowie eine gezielte Zusammenlegung im industriellen Bereich ist ebenso angedacht wie globale Entwicklungshilfe dank enger Partnerschaften aus dem öffentlichen und privaten Sektor. Dabei sollen die Investitionen gezielt koordiniert werden, betroffen sind sowohl der Bereich Pharma, aber auch Energie, Verkehr, Luftfahrt, Elektronik, Flugverkehrsmanagement und Bioprodukte. Nationale Forschungsprogramme erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit, die Resultate dürfen mit Spannung erwartet werden, in diesem Punkt sind enorme Fortschritte zu erwarten.

Wettbewerbsfähigkeit in allen Bereichen

Regulierte Berufe und die damit verbundenen teils höchst unterschiedlichen Zugangsbestimmungen entsprechen nicht den Vorstellungen der Kommission. Beginnend mit einer Bestandsaufnahme über  die nationalen Entwicklungen soll es letztlich zu einer gegenseitigen Anerkennung der Qualifikationen kommen, um die zumeist ohnehin als reine Zugangsbeschränkung gehandhabten Regulierungen zügig abzubauen, auch wenn das einigen alt eingesessenen Zünften so ganz und gar nicht passen wird.

Ein weiterer Punkt ist die gezielte Bekämpfung des Diebstahls von Handelsgeheimnissen. Das bezieht sich speziell auf jene Unternehmen, die auf die Vergabe von Lizenzen angewiesen sind, jedoch durch bereits bestehende Lizenzverträge in den einzelnen Gerichtsbarkeiten in ihrem Wirken eingeschränkt sind. Und wo immer Geschäfte getätigt werden geht es auch ums Geld: Brüssel verlangt nach Transparenz und Vergleichbarkeit. Das betrifft letztlich auch die Kontogebühren, das Wechseln der Bankverbindung ist ebenfalls im Interesse der Verbraucher zu erleichtern.    

Doch nicht genug davon, die Kommission vertritt den Standpunkt, dass auch im Verteidigungssektor einiges an Optimierungsbedarf besteht, um die EU-Strategie konsequent zu realisieren.

Lesen Sie auch Teil 2 und Teil 3


 




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