Brüssel ist erwacht: Nach dem globalen Megadebakel der Deepwater Horizon am Golf von Mexico, Gannet Alpha in der Nordsee, und den erst gar nicht erwähnten kleinen Zwischenfällen und täglichen Pannen auf Bohrinseln verlangen nunmehr auch die EU-ParlamentarierInnen schärfere Gesetz für Erdölbohrungen und verlangen verpflichtende Notfallpläne. Die Erschließung neuer Gas- und Ölfeldern soll in der EU fortan nur mehr dann erlaubt werden, wenn die Betreiber der Plattformen angemessene d.h. sehr konkrete Notfallpläne vorlegen können.
Bohrinsel in der Nordsee
Bild: Shell
Das beginnt bereits mit der Lizenzierung zu Bohrungen, bei der die zukünftigen Betreiber eine ausreichende Haftungsfähigkeit für mögliche Umwelt- und Folgeschäden nachweisen müssen, denn nur so ist es gesichert, dass die kostenaufwendigen Sicherheitsmassnahmen zur Gänze erfüllt werden können. Dabei soll der Haftungsbereich dahingehend ausgeweitet werden, dass das Verursacherprinzip mit den erweiterten Haftungsregeln alle in Meeresgewässern und in Hinblick auf die biologische Vielfalt verursachten Schäden inkludiert. Jeder Standort soll dabei auf seine spezifischen Risiken bewertet werden. Ein geeignetes Risikomanagement ist für die Genehmigungen bindend.
Strengere Auflagen verbessern den Umweltschutz: Es ist beabsichtigt, dass sämtliche Bohrungen im Interesse der Umwelt standortspezifisch von den jeweils zuständigen Mitgliedstaaten genehmigt werden müssen. Die Formulierung dieser Forderung erfolgt durch das Parlament, der neue Gesetzesentwurf wird im Herbst der Kommission vorgelegt.
Schutz für „Whistleblower“
Eine weitere Forderung der ParlamentarierInnen ist, dass Whistleblowers sprich Informanten, in diesem Fall Insider vor Ort d.h. Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, die zuständige Behörden bei Sicherheitsmängel oder auch – Risiken unter Wahrung ihrer Anonymität verständigen können; dadurch wären diese in Folge vor dem unliebsamen innerbetrieblichem Druck geschützt.
Die Entwicklung des erforderlichen Sicherheitsbewusstseins erfordert die unbedingte Einbeziehung der Belegschaft von Offshore – Anlagen, weil eben diese am besten geeignet ist, mögliche Schwachstellen zu erkennen und die erforderlichen Standards zu gewährleisten sowie geeignete Normen den Umständen entsprechend weiter zu entwickeln. Wie die Praxis zeigt erweisen sich Vorschläge, die oft nur auf geringfügige Verhaltensoptimierungen abzielen als unschätzbarer Vorteil, da die größten Gefahren üblicherweise jene Arbeitsschritte betreffen, bei welchen das menschliche Eingreifen erforderlich ist wie z.B. Bohrarbeiten oder komplexe Wartungsarbeiten. Oft reicht es bereits, den Termindruck hinter die allgemeine Sicherheit zu stellen.
Verpflichtende Notfallstrategien entwickeln
Es ist vorgesehen, dem Thema Mitarbeiter-Qualifikation bereits auf gesetzlicher Ebene einen höheren Stellenwert einzuräumen. Dazu sollen geeignete, im Ablauf optimierte Vorbereitungen auf denkbare Katastrophenszenarien im Sinne eines verbesserten Krisenmanagements eingeführt werden, um Gefahrensituationen erfolgreich meistern zu können und den in solchen Situationen entstehenden Stress bei den Agierenden weitgehendst zu eliminieren. Vergleichbare Prozeduren haben sich im Bereich der Luftfahrt mittlerweile bestens etabliert. Weiters sollen diese Notfallpläne auch Angaben über Gefahren enthalten, denkbare Verschmutzungsquellen und –Folgen zu bewerten sowie Notfallstrategien und Bohrpläne für eventuell erforderliche Entlastungsbohrungen zu erstellen.
Über die Sinnhaftigkeit eines Regulators für alle Offshore – Aktivitäten herrscht derzeit keine Einigkeit, doch scheint es durchaus sinnvoll, dass die europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs ( EMSA ) im Falle von Zwischenfällen koordinieren sollte. Brüssel beweist Lernfähigkeit …
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