Mittwoch 22. Mai 2013, 11:34

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Skylink – EU-Bürgerbeauftragter untersucht weiteren Skandal um Wiener Flughafen

Während die Staatsanwaltschaft Korneuburg zur Jahreswende 2011/2012 35 Hausdurchsuchungen und 168 Einvernahmen anordnete[1] und österreichische Tageszeitungen umfassend über finanzielle Unregelmäßigkeiten, Schmiergelder und Bestechungsvorwürfe im Zuge der Fertigstellung des Skylink-Terminal am Wiener Flughafen berichteten, war dieser auch anderweitig heftig in Diskussion – und zwar wegen einer unterbliebenen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Zuge verschiedener Flughafenerweiterungen. Dagegen regte sich Widerstand aus einer Reihe von Bürgerinitiativen, die unter anderem auch den Europäischen Bürgerbeauftragten mit diesen Vorgängen befassten.

Skylink – EU-Bürgerbeauftragter untersucht weiteren Skandal um Wiener Flughafen
Skylink – EU-Bürgerbeauftragter untersucht weiteren Skandal um Wiener Flughafen
Bild: Flughafen Wien
Wie einer Pressemitteilung des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 22. Mai 2012[2] zu entnehmen ist, hat sich der Bürgerbeauftragte des Europäischen Parlaments (EP), P. Nikiforos Diamandouros, nach intensiven Recherchen entschlossen, nunmehr seine stärkste Waffe einzusetzen und einen Sonderbericht an das EP zu übersenden. Der Grund für diese eher selten ergriffene Maßnahme des Europäischen Ombudsmannes war die bisherige Weigerung der Europäischen Kommission, seinen mehrfachen Aufforderungen nachzukommen und angemessene Schritte zur Beseitigung offensichtlicher Verletzungen des Rechts der Europäischen Union (EU) in die Wege zu leiten, die sich im Zuge der Erweiterung des Wiener Flughafens ereignet hatten. Die Unterbreitung des Sonderberichts an das EP war von dem Ersuchen des Ombudsmannes begleitet, dass auch das EP sich dafür verwenden sollte, die Kommission davon zu überzeugen, ihr bisheriges Vorgehen in diesem Fall zu korrigieren.

Unterlassung einer „ex ante“- Umweltverträglichkeitsprüfung

Seit 1999 erfolgte eine Verbesserung und Erweiterung der Infrastruktur des Flughafens Wien durch eine Reihe von Bauprojekten, die von den österreichischen Behörden ohne weitere Voraussetzungen genehmigt wurden. Nachdem die Kommission auf diese Projekte aufmerksam geworden war, erwog sie die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Republik Österreich,[3] da diese die Genehmigungen erteilt hatte, ohne dass vorher eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten[4] abgehalten worden wäre. Da die Bauführungen aber bereits realisiert oder fast abgeschlossen waren, kam die Kommission in mehreren Verhandlungen mit Österreich überein, das Vertragsverletzungsverfahren nicht weiter zu verfolgen, soferne Österreich eine „ex-post“-UVP durchführen würde, die soweit als möglich, einer „ex-ante“-UVP entsprechen und eine umfassende Beurteilung der Umweltauswirkungen der betreffenden Projekte ermöglichen würde.

Bürgerinitiativen legten Beschwerde ein

Gegen diese Vorgangsweise der Kommission bzw ihre spätere Untätigkeit, die Durchführung dieser „ex-post“-UVP entsprechend zu überwachen und zu kontrollieren, legten am 21. April 2008 insgesamt 27 Bürgerinitiativen, die durch eine Wiener Anwältin vertreten wurden, beim Bürgerbeauftragten eine Beschwerde gegen die Europäische Kommission[5] ein, in der sie unter anderem vortrugen, dass die Kommission ihre Rechtmäßigkeitsaufsicht dadurch verletze und gegen rechtstaatliche Mindeststandards verstoße, dass sie vom üblichen Vertragsverletzungsverfahren abweiche und den Verhandlungsweg gewählt habe, in diesem aber die eine Seite stark bevorteile, die andere hingegen krass benachteilige. Die Kommission beziehe nämlich die Flughafen Wien AG, die Betreiberin des Wiener Flughafens, als de facto-Partei in die Verhandlungen ein, während den Vertretern der Bürgerinitiativen ein solcher Status nicht gewährt werde. Damit würden aber die Interessen der österreichischen Bundesregierung und der Flughafen Wien AG rechtswidrig bevorzugt behandelt werden, was nicht nur in Widerspruch zur erwähnten Richtlinie 85/337/EWG über die UVP, sondern auch zur Judikatur des EuGH in der Rechtssache Abraham[6] stünde.

Am 9. April 2008 wendeten sich die Bürgerinitiativen erneut an das für Umweltfragen zuständige Mitglied der Kommission, erhielten in der Folge aber keine Antwort. Am 25. Mai 2088 teilten sie diesen Umstand dem Bürgerbeauftragten mit, der dieses Schreiben als neuerliche Beschwerde qualifizierte und unter der Beschwerde-Nummer 1532/2008/(WP)GG registrierte.

Anordnung einer „ex-post“-Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Hauptkritikpunkte der Beschwerde waren die nicht ordnungemäße Durchführung der „ex-post“-UVP durch das österreichische BM für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT), wobei vor allem auf den offensichtlichen Interessenkonflikt hingewiesen wurde, der dadurch – geradezu „naturnotwendig“ – entstand, dass das für die ursprünglichen Baugenehmigungen zuständige BMVIT nunmehr auch diejenige Stelle war, die die ordnungsgemäße Durchführung der „ex-post“-UVP zu überwachen hatte. Auch wurde den Bestimmungen des Artikels 10a der UVP-Richtlinie 85/337/EWG nicht entsprechend Rechnung getragen und der Öffentlichkeit (Dokumenten-)Zugang im Verfahren gewährt. Darüber hinaus würden aber auch nicht alle Prüfvoraussetzungen berücksichtigt, wie dies der EuGH noch in der Rechtssache Wells[7] gefordert hatte.

Da sich die Erstellung des Umweltverträglichkeitsberichts – das BMVIT sprach stets von einem UVP-„Bericht“ und nicht von einer UVP-„Prüfung“ – durch das BMVIT verzögerte, schloss der Bürgerbeauftragte am 2. Dezember 2009 zunächst seine Untersuchung über die Beschwerde 1532/2008/(WP)GG ab, wies jedoch darin darauf hin, dass er darauf vertraue, dass die Kommission seinen Untersuchungsbericht gebührend beachten werde, wenn sie über die Fortführung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich auf der Basis von Artikel 226 EGV (nunmehr Artikel 258 AEUV) in ihre Endberatungen eintreten werde.

Die nunmehr dritte Beschwerde Nr. 2591/2010/GG

Am 30. November 2010 wendeten sich die 27 Bürgerinitiativen als Beschwerdeführer erneut an den europäischen Ombudsmann[8] und teilten diesem mit, dass die Kommission ihres Wissens keine weiteren Schritte unternommen habe, um nach dessen Entscheidung das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich unter Umständen fortzuführen. Am 20. Dezember 2010 ersuchte der Europäische Ombudsmann die Kommission um ihre Stellungnahme zu den Beschwerdepunkten, die diese am 7. April 2011 abgab und dabei auch auf den Abschlussbericht des BMVIT über die Abführung der „ex-post“-UVP einging. Nicht berücksichtigte die Kommission dabei aber den Umstand, dass die Staatsanwaltschaft Wien wegen der Unterdrückung der UVP ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und auch der österreichische Rechnungshof in einem Bericht über den Flughafen Wien die „ex-post“-UVP wie folgt beurteilt hat: „Hinsichtlich der Möglichkeit der Bürgerbeteiligung und des Rechtsschutzes entsprach dieses Verfahren nicht dem Standard eines UVP-Verfahrens“.[9] Die Vertreter der Bürgerinitiativen hatten die Kommission auf diesen Rechnungshof-Bericht mit mail vom 19. Jänner 2011 aufmerksam gemacht.

Rechnungshof: Standard des UVP Verfahrens war nicht korrekt

Am 25. Juli 2011 leiteten die Vertreter der Bürgerinitiativen dem Bürgerbeauftragten die Antwort von Frau BM Doris Bures weiter, die diese auf eine Reihe von Fragen von Abgeordneten des Nationalrates in der Fragestunde vom 8. Juli 2011 gegeben hatte. Demnach sei als Fazit des Schlussberichts anzumerken, dass dieser unter der Voraussetzung akzeptiert werden könne, dass die Flughafen Wien AG alle selbst vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen umsetzt und zusätzlich 10,45 ha Ausgleichsfläche bereitstellt.

Nach Abschluss seiner Untersuchungen unterbreitete der Bürgerbeauftragte am 29. Juli 2011 der Kommission einen Empfehlungsentwurf, in dem er dieser empfahl, ihre Herangehensweise in Bezug auf das Vertragsverletzungsverfahren zu korrigieren, die vom Bürgerbeauftragten in seiner Entscheidung vom 2. Dezember 2009 hervorgehobenen Unzulänglichkeiten anzugehen und ihre Prüfung so rasch wie möglich abzuschließen. Am 17. November 2011 übermittelte die Kommission ihre begründete Stellungnahme zu dem Empfehlungsentwurf, in der sie daran erinnerte, dass die meisten Bauprojekte bereits abgeschlossen und deren kumulative Umweltfolgen bereits in dem regulären UVP-Verfahren für die neue dritte Piste des Flughafens inbegriffen seien. Damit werde aber die bisherige Unzulänglichkeit ausgeglichen, die darin bestand, dass die in Artikel 10a der UVP-Richtlinie 85/337/EWG vorgesehenen Rechtsschutzmöglichkeiten im Rahmen der „ex-post“-UVP nicht verfügbar waren.

Der Sonderbericht des Bürgerbeauftragten vom 14. Mai 2012

Dem Bürgerbeauftragten erschien es allerdings rätselhaft, wie eine UVP für ein spezielles neues Projekt die Mängel einer UVP für ein anderes, früheres Projekt ausgleichen könnte. Die UVP für die neue, dritte Piste am Flughafen Wien diene der Bewertung der Umweltfolgen dieses neuen Projekts und nicht derjenigen früherer Projekte.[10] Der Bürgerbeauftragte wies auch darauf hin, dass er an seiner Überzeugung festhalte, dass eine Behörde, die Genehmigungen für Bauarbeiten erteilt habe, ohne dass die notwendige UVP durchgeführt worden wäre, zwangsläufig in einen Interessenskonflikt geraten müsse, wenn sie in der Folge mit der Durchführung einer „ex-post“-UVP beauftragt würde.

Offensichtlicher Interessenskonflikt

Da die Kommission diese Argumente offenkundig nicht überzeugend beantworten und dabei entkräften konnte, sah sich der Bürgerbeauftragte angesichts der Tragweite dieses Problems genötigt, das Europäische Parlament (EP) mit diesen Fragen zu befassen. Dementsprechend erstellte er am 14. Mai 2012 einen Sonderbericht und leitete diesen dem EP mit der Anregung zu, die Annahme einer entsprechenden Entschließung über diesen „Missstand“[11] in Erwägung zu ziehen. In seinem Sonderbericht sprach der Bürgerbeauftragte an die Kommission abschließend folgende Empfehlung aus: „Die Kommission sollte ihre Herangehensweise in Bezug auf die Vertragsverletzungsbeschwerde der Beschwerdeführer betreffend den Flughafen Wien neu überdenken und die vom Bürgerbeauftragten angesprochenen Mängel beheben. Dies bedeutet, dass die Kommission bei weiteren Maßnahmen in dem Vertragsverletzungsverfahren berücksichtigen sollte, dass die nationalen Behörden (1) den Zugang der Beschwerdeführer zu einem Überprüfungsverfahren sicherstellen müssen und (2) dafür sorgen müssen, dass Schritte unternommen werden, um einem offensichtlichen Interessenskonflikt bei der Anwendung der Richtlinie 85/337 zu begegnen“.[12]

Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich möglich

Obwohl dem Sonderbericht des Bürgerbeauftragten als solchem keine rechtliche Verbindlichkeit zukommt, kann sowohl der Reaktion des Europäischen Parlaments als auch der der Europäischen Kommission mit Interesse entgegengesehen werden. Sollte sich das Europäische Parlament dazu entschließen, eine entsprechende Resolution anzunehmen, würde der politische Druck auf die Kommission enorm zunehmen, das sistierte Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich wieder aufzunehmen.




[1] Skylink: 35 Durchsuchungen und 168 Einvernahmen, derstandard.at vom 10. 12. 2011.

[2] Der Europäische Bürgerbeauftragte, Pressemitteilung Nr. 8/2012: Ombudsmann: Kommission muss Mängel bei Untersuchung des Wiener Flughafens beseitigen, vom 22. 5. 2012.

[3] Vgl. dazu die Beschwerde 2006/4959.

[4] ABl. 1985, L 175, S. 40 ff, geändert durch die Richtlinie 2003/35/EG des EP und des Rates vom 26. 5. 2003 (ABl. 2003, L 156, S. 17 ff.) und die Richtlinie 2009/31/EG des EP und des Rates vom 23. 4. 2009 (ABl. 2009, L 140, S. 114 ff).

[5] Beschwerde 1140/2008/WP.

[6] EuGH, Rs. C-2/07, Paul Abraham/Région wallonne uam, Slg. 2008, I-1197 ff.

[7] EuGH, Rs. C-201/02, The Queen, Delena Wells/Secretary of State for Transport uam, Slg. 2004, I-723 ff.

[8] Beschwerde 2591/2010/GG.

[9] Entwurf einer Empfehlung des Europäischen Bürgerbeauftragten in der Untersuchung zur Beschwerde Nr. 2591/2010/GG gegen die Europäische Kommission, vom 29. Juli 2011, Punkte 41 und 61.

[10] Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten an das EP im Anschluss an den Empfehlungsentwurf an die Kommission in der Beschwerde 2591/2010/GG, vom 14. Mai 2012, Punkt. 57.

[11] Vgl. dazu Hummer, W. Ein Ombudsmann für Europa. Der Europäische Bürgerbeauftragte, erscheint in der nächsten EU-Infothek am 5. Juni 2012.

[12] Sonderbericht (Fn. 10), Kapitel B. Die Empfehlung des Bürgerbeauftragten.

 


 




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