„Sind bei der Geldwäsche eine Insel der Seligen“
Positiv bewerten Experten das Vorhaben der EU-Kommission, die Bekämpfung der Geldwäsche insbesondere durch eine umfassende Abdeckung des Glücksspielsektors zu verbessern. Im internationalen Vergleich spielt Österreich für die organisierte Kriminalität aber nur eine untergeordnete Rolle.

Bild: uschi dreiucker/pixelio.de
Verschärfte Maßnahmen gegen Geldwäsche
Das Vorhaben der EU-Kommission, den Glücksspielsektor im Rahmen einer für den heurigen Herbst geplanten vierten Richtlinie zur Geldwäsche umfassend abzudecken, könnte nach Ansicht von Schneider einiges bringen. Schließlich sei dies ein Bereich, der dafür geeignet sei, den illegalen Ursprung von Erträgen aus kriminellen Aktivitäten zu verschleiern. „Unser Ziel ist es, klare und verhältnismäßige Bestimmungen vorzuschlagen, die den Binnenmarkt schützen, ohne die Marktteilnehmer übermäßig zu belasten“, sagte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier bei der Vorstellung der Pläne zur Verschärfung der Maßnahmen gegen die Geldwäsche.
Ohne die genauen Pläne der EU-Kommission zu kennen, sei es schwierig, die Auswirkungen der geplanten Richtlinie abzuschätzen, meint Josef Mahr, Leiter der beim Bundeskriminalamt angesiedelten Meldestelle Geldwäsche. Generell würden die illegalen Gelder dort gewaschen, wo die Voraussetzungen dafür gut seien. Das Bundeskriminalamt führt auf der Basis von Geldwäscheverdachtsmeldungen, die von den Kreditinstituten, Versicherungen, Juwelieren, Wirtschaftstreuhändern und Notaren eingehen, Ermittlungen durch.
Deutlich mehr Verdachtsmeldungen im Jahr 2010
Im Jahr 2010 – genaue Zahlen für 2011 liegen noch nicht vor, die Zahl der Fälle ist laut Mahr leicht gesunken, was aber nichts über die Qualität der Fälle aussage – gingen bei der Geldwäschemeldestelle 2289 Meldungen ein, wovon 78 den Verdacht der Terrorismusfinanzierung betrafen. Gegenüber 2010 bedeutet dies einen Anstieg von fast 60 Prozent. Allein 2012 Geldwäscheverdachtsmeldungen kamen von den heimischen Banken. Der deutliche Zuwachs ist laut dem Bundeskriminalamt aber nicht überraschend und spiegelt die erweiterten Meldeverpflichtungen nach der im Juli 2010 aufgrund von internationaler Kritik erfolgten Gesetzesänderung vor. Demnach müssen seither auch Meldungen erfolgen, wenn der Verdacht besteht, dass Vermögenswerte den Gewinn aus kriminellen Aktivitäten darstellen (Eigengeldwäsche).
Niedrige Verurteilungsrate
Aus den 2289 Verdachtsmeldungen resultierten 582 Anzeigen an die Staatsanwaltschaft – ein Plus von 52 Prozent gegenüber 2010 – und letztlich 24 gerichtliche Verurteilungen gemäß § 165 StGB nach zuvor zwölf Schuldsprüchen. Die niedrige Verurteilungsrate im Vergleich zu den Verdachtsmeldungen liegt nach Ansicht des Bundeskriminalamtes daran, dass Geldwäscheverfahren oftmals hoch komplex sind und die Aufarbeitung einige Monate in Anspruch nehmen kann. In etlichen Fällen wurden einige Verfahren mangels eines weiterführenden Inlandsbezuges an ausländische Strafverfolgungsbehörden abgetreten. Die internationale Komponente bei der Geldwäsche unterstreicht die Tatsache, dass 2010 in 348 Fällen Ermittlungen aufgrund von Anfragen von Egmont, Interpol, Europol sowie in- und ausländischen Verbindungsbeamten durchgeführt wurden. Weiters erfolgten in 17 Fällen Sicherstellungsanordnungen über einen Gesamtbetrag von 23 Millionen Euro.
Wer gegen die Geldwäsche kämpft
In Österreich gibt es kein eigenes Geldwäschereigesetz: Die Regelungen sind in verschiedenen Gesetzen zu finden. Da der Finanzsektor naturgemäß einer der anfälligsten Bereiche ist, enthalten auch Bankwesen-, Versicherungsaufsichts- und Wertpapieraufsichtsgesetz eigene Regelungen zu Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Daneben gibt es Bestimmungen in der Gewerbeordnung, dem Glücksspielgesetz sowie in der Rechtsanwalts- und Notariatsordnung. Diese Bestimmungen legen großes Gewicht auf das Prinzip „know your customer“, das Geldwäschern den Vorteil der Anonymität nehmen soll. Zu diesem Zweck ist festgelegt, dass sobald eine Transaktion 15.000 Euro erreicht oder eine dauernde Geschäftsbeziehung eingegangen wird, Kredit- und Finanzinstitute, Rechtsanwälte und Immobilienmakler dazu verpflichtet sind, den Kunden zu identifizieren. Daneben sind weitere präventive Maßnahmen vorgeschrieben (so genannte Sorgfaltspflichten). Kommt ein Verdacht auf Geldwäscherei auf, muss eine Meldung an die zuständige Stelle im Innenministerium erstattet werden.
Während das Bundeskriminalamt auf Basis der eingegangenen Meldungen Ermittlungen durchführt, hat die Finanzmarktaufsicht als Kotrollorgan für Banken, etc. die Aufgabe, die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen sowie der Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung der Geldwäsche zu überprüfen und bei deren Verletzung einzuschreiten.


















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