Schärfere Regeln für Biozidprodukte in der EU
Biozidprodukte gehören zum täglichen Leben. Zu ihnen zählen Desinfektionsmittel, die daheim oder in Krankenhäusern verwendet werden, Rattengift, Insektenschutzmittel, Antischimmelspray und -farbe, Wasserreinigungstabletten und viele andere Produkte. Seit 1998 gibt es EU-Rechtsvorschriften für diese Erzeugnisse und seitdem wurden knapp tausend davon im Rahmen der Biozidrichtlinie zugelassen.

Bild: biozide.at
Gefährliche Stoffe vom Markt fernhalten
EU-Umweltkommisaar Janez Potočnik: „Dies ist ein weiterer Schritt, um ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und für die Umwelt zu gewährleisten. Die neue Verordnung soll dafür sorgen, dass nur sichere Produkte bereitgestellt und die gefährlichsten Stoffe von unserem Markt ferngehalten werden. Durch eine Vereinfachung der Zulassung wird sie den europäischen Unternehmen beträchtliche wirtschaftliche Vorteile bringen.“
Die Europäische Kommission hat die Biozidrichtlinie überprüft und festgestellt, dass das Zulassungsverfahren für Wirkstoffe vereinfacht und gestrafft werden könnte. Die neue Verordnung enthält effizientere Vorschriften für die Produktzulassung sowie für die Anforderungen an produktbezogene Daten und deren Weitergabe. Sie wird der Industrie Kosteneinsparungen von schätzungsweise 2,7 Mrd. EUR über einen Zeitraum von zehn Jahren bescheren.
Tierversuche werden verringert
Dank der neuen Vorschriften wird auch die Zahl von Tierversuchen verringert, indem die Weitergabe von Daten verbindlich vorgeschrieben und ein flexiblerer und integrierter Ansatz für Versuche gefördert wird. Eine spezielle IT-Plattform (das Register für Biozidprodukte) wird für die Einreichung von Anträgen, die Aufzeichnung von Beschlüssen und die Verbreitung von Informationen an die Öffentlichkeit eingesetzt.
Zudem wird ein umfassenderer Schutz geboten, da die neuen Rechtsvorschriften nun auch mit Biozidprodukten behandelte Waren und Materialien abdecken (z. B. Möbel und Lebensmittelverpackungen).
Der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) wird bei der Verwaltung der Verordnung eine Schlüsselrolle zukommen. Einer der Hauptvorteile liegt im Umfang der Ressourcen, die die ECHA bereitstellen wird. Derzeit sind die Ressourcen auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene extrem begrenzt, was zu Verzögerungen bei der Zulassung führt und der Industrie höhere Kosten verursacht. Der ECHA werden 100 Mitarbeiter für biozidbezogene Tätigkeiten zugewiesen. Die Zahl ihrer Gutachten dürfte von 80 im Jahr 2004 auf 300 im Jahr 2020 ansteigen.
Zugelassene/registrierte Biozid-Produkte am österreichischen Markt.


















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