Samstag 25. Mai 2013, 07:23

Bildung & Kultur

Religionsfreiheit: Die EU soll den Standard für dieses zentrale Menschenrecht setzen

In jedem Land, in dem das Recht der Menschen auf Religionsfreiheit verletzt – oder auch nur bedroht – wird, ist die Gesellschaft als solche in Gefahr. Tatsächlich ist Religionsfreiheit heute ein wichtiger Indikator für die Beurteilung der Umsetzung der Grundrechte im Allgemeinen.

EU soll den Standard für Religionsfreiheit setzen
EU soll den Standard für Religionsfreiheit setzen
Bild: Gerd Altmann/pixelio.de
Die EU sollte deshalb Verletzungen der Religionsfreiheit sowohl in der EU also auch im Rest der Welt strenger überwachen. Dies war die Hauptforderung, die die Kommission Kirche und Gesellschaft der Konferenz der Europäischen Kirchen und COMECE im Rahmen des Dialogseminars an die Europäische Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) stellten.

Religiöse Minderheiten leiden unter Gewalt und der Ausübung von Druck

Während der eintätigen Sitzung präsentierten die Kirchen ihre Beurteilung der jüngsten Verletzungen der Religionsfreiheit. Mgr Coutts, Erzbischof von Karachi, und Paul Bhatti, der Bruder des ermordeten Ministers, berichteten eindrucksvoll von der Situation der Christen und anderer Minderheiten in Pakistan. Obwohl in Pakistan, wie in einer Reihe anderer Staaten, Religionsfreiheit offiziell garantiert wird, zeigen die Fakten, dass religiöse Minderheiten unter Gewalt und der Ausübung von Druck leiden. Christen und andere religiöse Minderheiten fordern weder einen Sonderstatus noch Schutz, sondern einfach den Zugang zu den allgemeinen Staatsbürgerrechten, betonte der Bischof: “sie sind vollwertige Bürger ihrer Staaten und deshalb sollten ihnen ihre legitimen Bürgerrechte zuerkannt warden”.

Die Repräsentanten des Europäischen Außendienst (EAD) teilten ihre Absicht mit, die Überwachung der Verletzungen der Religionsfreiheit  zu verbessern, insbesondere durch eine systematischere und besser koordinierte Strategie auf EU Ebene. Die Kirchen unterstützten die Erweiterung des Potentials des EAD auf diesem Gebiet uneingeschränkt und ermutigten den EAD, einen “Werkzeugkasten” zu entwickeln, der Maßnahmen und Mittel enthält, um Verletzungen der Religionsfreiheit in der Welt entgegenzutreten, und boten ihre Expertise in diesem Bereich an. Canon Dr. Gary Wilton von der Church of England bot eine Reihe von “best practices” an, die von der Erziehung im Bereich Menschenrechte innerhalb und außerhalb der Kirchen bis zu gemeinsamen Seminaren von Polizei, gerichtlichen und religiösen Vertretern in besonderen Konfliktzonen reichen. Er fügte hinzu, dass die Einfügung von Bedingungsklauseln mit Bezug auf den Respekt der Menschenrechte in Handelsübereinkommen zwischen der EU und Drittländern ein gutes Werkzeug sei, aber effizienter gehandhabt werden müsse, insbesondere was die Religionsfreiheit betreffe.

Grundrecht auf Religionsfreiheit

Betreffend die Länder, die der EU beitreten wollen, sollte die Europäische Kommission mit besonderer Aufmerksamkeit untersuchen, ob das Grundrecht auf Religionsfreiheit und die damit zusammenhängenden Rechte (Eigentumsrecht, Rechtsstaatlichkeit) respektiert werden. Klare und unmissverständliche Schritte in Richtung der Umsetzung von Religionsfreiheit sollten vorhanden sein, bevor ein Land der EU beitreten kann.

Im internationalen Zusammenhang ist der Hauptbezugspunkt für die EU Politiken im Menschenrechtsbereich Artikel 2 des Vertrages der Europäischen Union. Das Recht auf Religionsfreiheit in der EU beruht auf Artikel 10 der Grundrechtscharta. Die EU Institutionen sollten sicherstellen, dass dieses Grundrecht nicht nur individuell interpretiert wird, sondern die soziale und institutionelle Dimension umfasst. Dr. Peter Krömer von der Protestantischen Kirche AB in Österreich und Pfarrer Anthony Peck, Generalsekretär des Verbandes der Europäischen Baptisten, betonten in ihren Vorträgen die Notwendigkeit, der Umsetzung von Minderheitsrechten von Kirchen und Religionsgemeinschaften im Hinblick auf die Anti - Diskriminationsbestimmungen besondere Beachtung zu schenken.

Einheit in Vielfalt

Die Kirchen baten die EU Grundrechte Agentur einen Überblick von Diskriminierungen im Bezug auf die Religionsfreiheit in den EU Mitgliedsstaaten sowie bei den Beitrittskandidaten zu erstellen. Die EU sollte die Mitgliedsstaaten ermutigen, zu diesem Zweck Daten auf nationaler Ebene zu sammeln und die Grundrechte Agentur auf jährlicher Basis mit relevanten Informationen zu versorgen.

In letzter Zeit begangene, von religiösem Hass motivierte Gewalttaten machen deutlich, dass der Respekt der Religionsfreiheit das Herz unseres Zusammenlebens in Europa ist und die Förderung von “Einheit in Vielfalt” ermöglicht. Die Rolle der Religion im öffentlichen Bereich muss vor Angriffen geschützt werden, die eine Verletzung der Religionsfreiheit darstellen. Es ist wichtig, in diesem Zusammenhang die positive Rolle  anzuerkennen, die die Religion im öffentlichen Leben und der Gesellschaft spielt.

 


 




Kommentar hinzufügen