Samstag 18. Mai 2013, 13:11

Binnenmarkt & Wettbewerb


Reform der EU-Marktorganisation für Wein: bisher erzielte Fortschritte

Die Europäische Union ist der größte Weinerzeuger der Welt und hat einen Anteil von rund 60 % an der Weltproduktion. In den vergangenen 20 Jahren ist ein deutlicher Rückgang des Weinkonsums in der EU zu verzeichnen, insbesondere in den wichtigsten Erzeugermitgliedstaaten (Spanien, Frankreich und Italien).

Reform der EU-Marktorganisation für Wein: bisher erzielte Fortschritte
Reform der EU-Marktorganisation für Wein: bisher erzielte Fortschritte
Bild: Ibefisch/pixelio.de
Im Zeitraum 2000/2001 bis 2008/2009 stiegen die EU-Einfuhren von Wein außerdem in höherem Umfang an als die EU-Ausfuhren von Wein. Vor diesem Hintergrund ist der strukturelle Produktionsüberschuss seit einigen Jahrzehnten ein dauerhaftes Merkmal des europäischen Weinmarkts.

Um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Weinerzeuger zu verbessern und das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage im Weinsektor herzustellen, führte der Rat im Jahr 2008 eine Reform der gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für Wein ein.

Rodungsprämie

Für seinen Sonderbericht bewertete der Europäische Rechnungshof (EuRH) im Zuge seiner Wirtschaftlichkeitsprüfung die bisher erzielten Fortschritte. Im Mittelpunkt der Prüfung standen die "Rodungsprämie" sowie die "Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen", somit die beiden größten Ausgabenbereiche. Für den Dreijahreszeitraum der Anwendung der Rodungsmaßnahme (2008/2009 bis 2010/2011) wurden Haushaltsmittel in Höhe von 1,074 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Der Maßnahme "Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen" wurden für den Zehnjahreszeitraum 2001-2010 4,2 Milliarden Euro zugewiesen.

Bei der Vorbereitung der Reform schätzte die Kommission den strukturellen Überschuss bei Wein zunächst auf 18,5 Millionen hl. Letztendlich wurde die EU-Produktion durch die Rodungsregelung von 2008-2011 pro Jahr nur um schätzungsweise 10,2 Millionen hl verringert, was weitgehend darauf zurückzuführen ist, dass sich die Annahmen, auf denen die ursprüngliche Zielvorgabe beruhte, nicht bewahrheitet haben. Der Hof vertritt außerdem die Auffassung, dass die Beihilfesätze auf zu hohem Niveau festgelegt wurden und daher durch Erzielung besserer Ergebnisse mit den zur Verfügung gestellten Ressourcen eine höhere Wirtschaftlichkeit erreichbar gewesen wäre.

Wirksamkeit der Weinreform

Die Maßnahme zur Unterstützung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, deren Ziel darin besteht, die Wettbewerbsfähigkeit der Weinerzeuger durch die Zahlung einer Entschädigung für Einkommenseinbußen während der Anpassung des Weinbaubetriebs zu verbessern und einen Zuschuss zu den anfallenden Kosten zu leisten, hat für große Teile der europäischen Weinanbaugebiete beachtliche Wirkung gezeigt. Jedoch haben Ertragssteigerungen infolge von Umstrukturierungen ohne erkennbare Auswirkungen auf den Gesamtverbrauch die Wirkung der Flächenrodung teilweise zunichte gemacht.

Zur Verbesserung der Wirksamkeit der Weinreform legt der EuRH der Kommission u. a. folgende Empfehlungen vor:
Die Kommission sollte ausgehend von aktuellen Daten einschließlich der geplanten Liberalisierung der Pflanzungsrechte eine Schätzung des Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage im Weinsektor vornehmen.
Für den Fall, dass weitere Rodungsmaßnahmen für notwendig erachtet werden, sollte durch Festlegung weiterer, mit der Rebfläche selbst und nicht nur mit dem Betriebsinhaber im Zusammenhang stehender Förderkriterien die Rodung modernisierter Rebflächen vermieden werden.

Angesichts der breiten Palette der Vorhaben der Mitgliedstaaten im Rahmen der Umstrukturierungsmaßnahme sollte die Kommission eine präzisere Definition der zuschussfähigen Umstrukturierungsvorhaben vornehmen, insbesondere derjenigen, die laut Verordnung als "Verbesserungen der Rebflächenbewirtschaftungstechniken" gelten.
Während die EU einerseits zum Abbau der überschüssigen Weinerzeugung die Rodungsmaßnahme finanziert, führen Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen andererseits zur Steigerung der Rebflächenerträge und somit des Produktionsvolumens, was dem Ziel der Erreichung eines Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage ohne Erschließung neuer Absatzmöglichkeiten zuwiderläuft. Die Kommission sollte daher sicherstellen, dass ein angemessener Maßnahmenmix vorgesehen ist, um dieser Widerspruchsproblematik zu begegnen.

 


 




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