Pharmakonzern blockiert Generika
Luxemburg. Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel des AstraZeneca-Konzerns zurück, der seine beherrschende Stellung missbraucht hat, indem er das Inverkehrbringen von Losec nachgebildeten Generika verhindert hat. Die Bußgelder sind angemessen, so der Gerichtshof.

Bild: Jörg Kleinschmidt/PIXELIO/©www.pixelio.de
1000 Pillen und eine Gesundheit
Mit absichtlich irreführenden Darstelllungen vor den Patentämtern bestimmter Mitgliedstaaten wurde ein unzulässiger Patentschutz für Losec erwirkt, um Generika nachhaltig vom Markt fernzuhalten. Zudem kommt, dass AZ auf den Widerruf der Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Losec in Kapselform in Dänemark, Schweden und Norwegen hingewirkt hat und zugleich auch Paralleleinführungen von Losec zu verhindern wusste. Die Kommission konnte dem gar bunten Treiben der Pharmaleute nur recht wenig abgewinnen, schließlich zog man vor Gericht.
AZ blitz ab, Kommission bedingt erfolgreich
Der Widerstand von AZ gegen das verhängte Bußgeld weitgehend war erfolglos, doch auch die Kommission kam nicht ungeschoren davon, da diese keinen geeigneten Nachweis erbracht hatte, dass Paralleleinfuhren von Losec in Dänemark und Norwegen gezielt unterbunden wurden. Das Gericht hat deshalb 2010 die gegen die AstraZeneca AB und die AstraZeneca plc als Gesamtschuldnerinnen verhängte Geldbuße auf 40,25 Mio. Euro und die gegen die AstraZeneca AB verhängte Geldbuße auf 12,25 Mio. Euro herabgesetzt.
Unionsrecht, Monopole und der Wettbewerb
AstraZeneca AB und die AstraZeneca plc blitzen mitsamt den ergriffenen Rechtsmitteln beim Gerichtshof ab. Die Argumentation der beiden Gesellschaften, mit denen insbesondere angebliche Rechtsfehler des Gerichts bei der Beurteilung und bei der Festsetzung der Geldbussen wird seitens des Gerichtshofs zurückgewiesen. Das Unionsrecht verbietet einem Unternehmen in beherrschender Stellung, einen Mitbewerber zu verdrängen und so die eigene Stellung zu stärken, indem es zu anderen Mitteln als denjenigen eines Leistungswettbewerbs greift. Der Gerichtshof bestätigt, dass das Gericht richtigerweise davon ausgegangen ist, dass in dem konstanten Verhalten von AZ, das durch irreführende Darstellungen gegenüber den Patentämtern und einen Mangel an Transparenz gekennzeichnet war, womit AZ sowohl Patentämter als auch Gerichte vorsätzlich täuschen wollte, um das Monopol auf dem Arzneimittelmarkt möglichst lang zu wahren. Die Einführung von Generika und Paralleleinfuhren zu behindern zählt ebenfalls als Missbrauch einer beherrschenden Stellung.
Teurer Kampf gegen Generika
Hinsichtlich der gegen die Gesellschaften verhängten Geldbuße ist das Gericht nach Ansicht des Gerichtshofs rechtsfehlerfrei namentlich zu dem Ergebnis gelangt, dass die Missbräuche in Ermangelung mildernder oder besonderer Umstände als schwere Zuwiderhandlungen anzusehen sind und die Geldbuße deshalb nicht aus solchen Gründen herabgesetzt werden kann.
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