Online-Shoppen ohne Frust
EU-Kommission arbeitet an einem europäischen Vertragsrecht - Hürden beim Einkauf im Ausland sollen verschwinden

Bild: Maximum PC
Ganze acht Prozent der europäischen Verbraucher bestellen am Computer Ware aus dem EU-Ausland, rechnet EU-Justizkommissarin Viviane Reding vor. Dass europäische Unternehmen zu Kleinstaaterei neigen und am liebsten auf ihrem Heimatmarkt tätig sind, hat einen simplen Grund. Sobald die Ware ins europäische Ausland geliefert wird, gilt das Vertragsrecht des Landes, in dem der Verbraucher lebt. Gerade kleine und mittlere Unternehmen möchten sich nicht mit dem Recht von 27 Nationalstaaten auseinandersetzen.
Freier Warenverkehr in Europa
Der fragmentierte Markt im Internet passt nicht zum europäischen Binnenmarkt, der den Verbrauchern den freien Verkehr von Waren in Europa verspricht. EU-Justizkommissarin Reding will deshalb im Oktober einen Vorschlag für ein eigenes europäisches Vertragsrecht vorlegen, ein 28. Vertragsrecht, das Verbraucher und Unternehmer bei internationalen Transaktionen anwenden könnten.
Reding kann dabei auf die Unterstützung des Europäischen Parlaments zählen. Anfang Juni hat eine breite Mehrheit der Parlamentarier die Kommission aufgefordert, einen solchen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten. „Niemand muss befürchten, bei einem Kaufvertrag im EU-Ausland über den Tisch gezogen zu werden“, betont der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Klaus-Heiner Lehne, der das Projekt seit Jahren mit Nachdruck verfolgt.
Mehr Auswahl, günstigere Preise
Die EU-Kommission erhofft sich von einem europäischen Vertragsrecht größere Auswahlmöglichkeiten für Verbraucher und in einem zweiten Schritt auch günstigere Preise, weil der Wettbewerb im Netz zunehmen wird. EU-Kommissarin Reding betont, dass es sich um ein freiwilliges Instrument handeln. Sowohl der Verbraucher als auch der Verkäufer soll sich für das 28. Rechtsregime frei entscheiden können. Reding bemüht sich auch, Ängste zu zerstreuen, das europäische Vertragsrecht soll die nationalen Regelungen ersetzen. Das sei nicht das Ziel. Weil es aber unmöglich ist, die 27 nationalen Vertragsrechte zu harmonisieren, hat sie sich entschieden, ein neues hinzuzufügen.
Der Jurist Hans Schulte-Nölke, Mitglied einer von Reding einberufenen Expertengruppe, denkt an einen blauen Button als praktische Lösung. Wenn der Verbraucher darauf klickt, signalisiert er dem Verkäufer, dass er nach europäischem Vertragsrecht einkaufen will.
Die Wirtschaft verfolgt das Vorhaben aufmerksam. 300 Beiträge gingen bei der EU-Kommission zu dem Thema ein. Von Unternehmen kommt die Forderung, dass nicht nur der Verbraucher, sondern auch der Verkäufer frei wählen soll, ob er das europäische Vertragsrecht anwenden kann. Unternehmen betonen auch, dass das Verbraucherschutzniveau im neuen Vertragsrecht auf einem angemessenen Niveau bleiben soll.
Weitere Hindernisse
Eurochambres, die europäische Vereinigung der Handelskammern, hat in einer Umfrage unter ihren Mitgliedern allerdings auch herausgefunden, dass die unterschiedlichen Vertragsrechte nicht die einzigen Handelshemmnisse in Europa sind. Unternehmen gaben auch an, wegen des Gerichtsstands im Ausland auf grenzüberschreitenden Handel zu verzichten. Sprachschwierigkeiten wurden ebenfalls genannt.
Verbraucherschützer pochen darauf, das europäische Vertragsrecht verpflichtend zu machen, weil es nur dann einen echten Mehrwert für den Verbraucher bietet. „Es ist unrealistisch davon auszugehen, dass der Verbraucher selbständig eine gute Wahl zwischen zwei Rechtssystemen machen kann“, kritisiert etwa der europäische Verbraucherverband Beuc.
Das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten müssen dem Vorschlag von Reding zustimmen. „Nun müssen endlich auch die Mitgliedsstaaten dieses Projekt unterstützen, da es nicht mehr um die Vollharmonisierung der nationalen Zivilrechtsordnungen geht“, sagt der Europa-Abgeordnete Lehne.
Silke Wettach /Brüssel


















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